
Abmarkung:
Errichtung oder Wiederherstellung fester Grenzzeichen zwischen zwei Grundstücken.
Abnahme:
Der Bauherr ist nach § 640 BGB zur Abnahme der
vom Bauunternehmer/Handwerker erbrachten Leistung verpflichtet. Beim
VOB-Vertrag ist die Abnahme unter § 12 VOB/B geregelt. Die Abnahme kann
auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. In der Praxis findet
regelmäßig eine ausdrückliche Abnahme statt. Dabei erklärt der Bauherr
mündlich oder schriftlich, dass er die Bauleistung als vertragsgemäß
anerkennt. Stehen noch Restarbeiten aus oder hat der Bauherr Baumängel
entdeckt, sollte er diese - falls er die Abnahme nicht insgesamt
verweigert - unbedingt im Protokoll festhalten. Daneben ist auch eine
stillschweigende Abnahme möglich, die z.B. dadurch erfolgt, dass der
Bauherr das errichtete Gebäude in Gebrauch nimmt. Die Bescheinigung der
Schlußabnahme muss der Bank eingereicht werden. Im Verhältnis zur Bank
bedeutet dies das Ende der Zwischenfinanzierung. Schreibt die
Baurechtsbehörde eine Abnahme vor, hat der Bauherr rechtzeitig vorher
mitzuteilen, wann die Voraussetzungen für die Abnahme gegeben sind.
Feuerungsanlagen
dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der
Bezirksschornsteinfegermeister die Brandsicherheit und die sichere
Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt hat. Die Gebühren für die
Bauabnahme, richten sich nach der Höhe der Baukosten. Top
Abnahmebescheinigung:
siehe Vermesser 6. Top
Abschlussgebühr:
Bei
Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr erhoben. Sie
beträgt zwischen 1 und 1,8 Prozent der Bausparsumme und wird entweder
von den ersten Sparraten abgezogen oder separat vom Bausparer gezahlt.
Bei Verzicht auf das Bauspardarlehen wird die Abschlussgebühr nur bei
wenigen Bausparkassen erstattet. Sie ist, ebenso wie die
Regelsparbeiträge, wohnungsbauprämienbegünstigt bzw. als Sonderausgabe
abzugsfähig. Top
Abstandsflächen:
In den Bauordnungen der einzelnen
Länder finden sich Regelungen über die einzuhaltenden Abstandsflächen.
Grundgedanke dieser Abstandsflächenregelungen ist, dass die Gebäude
normalerweise einen gewissen Mindestabstand aufweisen müssen. Damit soll
die Gefahr von Konflikten zwischen den Nachbarn möglichst gering
gehalten werden. Von Bauherren wird immer wieder übersehen, dass die
Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze hin gerechnet werden, nicht etwa
zum Nachbargebäude. Top
Abschreibung:
Mit Abseite wird der Bereich
hinter der eingesetzten Wand unter der Dachschräge eines Gebäudes
bezeichnet, der den niedrigen ungenutzten Raum vom beheizten Wohnraum
abtrennt. Bei einer Dachwärmedämmung ist es sinnvoll die unmittelbaren
Wohnraumbegrenzungsflächen zu dämmen, in diesem Fall die senkrechte
Drempel-Wand und die waagerechte Fläche zwischen Traufkante und Drempel.
Top
AfA:
Die Absetzungen für Abnutzung, kurz AfA genannt. Sie sind
steuerliche Wertkorrekturen abnutzbarer Wirtschaftsgüter. Sie
bemisst sich an den Anschaffungs- oder Herstellkosten, also
dem Kaufpreis eines Objekts, oder den Aufwendungen des Bauherren. Zu
den Anschaffungskosten zählen auch Notargebühren für die
Eigentumsübertraguung, die Maklercourtage und die Grunderwerbsteuer.
Der Wert des Grundstücks muss von den Herstellungskosten abgezogen
werden. Der Abschreibungsbetrag wird, im Folgejahr nach
Fertigstellung, in den meisten Fällen den steuerlich absetzbaren Werbungskosten
zugerechnet und mindert so das zu versteuernde Einkommen. Es gibt
verschiedene AfA-Sätze. Für vermietete Neubauten gilt die degressive,
für vermietete Altbauten die lineare Abschreibung. Degressive AfA:
- 5 % in den ersten 8 Jahren
- 2,5 % in den nächsten 6 Jahren
- 1,25 % in den folgenden 36 Jahren
Damit können 45 % der Anschaffungs-
oder Herstellungskosten in den ersten 10 Jahren steuerlich geltend
gemacht werden.
Lineare AfA:
Es werden nur Abschreibungssätze
gewährt, die dem tatsächlichen Wertverlust
entsprechen. Dies deshalb
weil durch den Kauf eines Altobjekts kein
neuer Wohnraum entsteht.
- 2 % über 50 Jahre
- 2,5 %, wenn das Haus vor 1925 errichtet wurde.
Bei
Eigennutzung nach dem Eigenheimzulagen-Gesetz und bei Fremdnutzung
nach
§ 7 Abs. 4 (Zweiterwerb) oder nach § 7 Abs. 5 (Neubau bzw.
Ersterwerb). Top
Agio:
Wird als Aufgeld dem Darlehen zugeschlagen. Es
zählt zu den Geldbeschaffungskosten und ist seit 01. Januar 1999 nicht
mehr steuerlich absetzbar. Gegensatz Disagio (Abschlag oder Abgeld). Top
Architektenleistungen:
Gemäß dem Vertrag mit dem Bauherren
erbringt der Architekt folgende Leistungen: Vor- und Hauptentwurf,
Bauvorlagen, Baugesuch, Ausführungszeichnung, Massen- und
Kostenberechnung, Baugrunduntersuchung, Nachweis der Standsicherheit,
Ausschreibung, Beaufsichtigung und Leitung des Baus, Abrechnung. Top
Absteckung:
Markierung von Ecken oder/und Achsen
eines geplanten Bauwerkes auf dem Grundstück aufgrund erfolgter
Einmessung. Siehe auch Vermesser 5. Top
Abteilung:
Siehe Grundbuch. Top
Altlasten:
Unter einem Altlastengrundstück oder einer
Altlast versteht man ein verunreinigtes Grundstück. Die Belastung des
Bodens kann nicht nur aus einer früheren Nutzung (z.B.
Produktionsbetrieb, Tankstelle etc.) herrühren, in vielen Fällen werden
schädliche Rückstände auch von belasteten Nachbargrundstücken
angeschwemmt. Da der Grundstückseigentümer für die in der Regel sehr
hohen Sanierungskosten auch dann haftet, wenn er die Verschmutzung nicht
selbst verursacht hat, sollte das Baugrundstück vor Unterzeichnung des
Kaufvertrages genauestens überprüft werden. Top
Altenteil:
Der Begriff Altenteil ist gesetzlich nicht
definiert. Er umfasst verschiedene dingliche Rechte wie Nießbrauch,
beschränkte persönliche Dienstbarkeit (beides Nutzungsrechte) oder
Reallasten (sie geben ein Verwertungsrecht). Diese Rechte haben
Ansprüche auf Sach- und Dienstleistungen zum Gegenstand, die der
allgemeinen leiblichen und persönlichen Versorgung des Berechtigten aus
dem belasteten Grundstück dienen (in der Regel Wohnrecht,
Lebensunterhalt und Pflege). Top
Anderkonto:
Ein Anderkonto wird Vom Notar bei der
Abwicklung von Immobiliengeschäften benutzt. Üblicherweise wird er von
den Vertragsparteien mit der Kaufpreisabwicklung beauftragt. Der Käufer
zahlt den Kaufpreis an den Notar. Dieser hält das Geld so lange auf
einem Anderkonto (Treuhandkonto) zurück, bis sämtliche Verpflichtungen
aus dem Kaufvertrag erfüllt sind. Dazu gehört z.B. die Löschung der auf
Grund und Boden eingetragenen Belastungen oder die Eintragung der so
genannten Auflassungsvormerkung. Für die Führung eines Anderkontos
werden Gebühren fällig, manchmal bis zu einigen hundert Mark. Dabei ist
die Gebührenhöhe keine Verhandlungssache. Der Käufer muss sie
akzeptieren und bei der Berechnung der Gesamtkosten berücksichtigen. Top
Anlieger:
Ein Anlieger ist im Baurecht der Eigentümer
von Grundstücken an einer Verkehrsfläche, die Zugang oder Zufahrt zu den
Grundstücken ermöglicht. Top
Anliegergebühren:
Vor der Bebauung eines Grundstücks
schreibt das Gesetz die Sicherstellung der Erschließung vor. Zuständig
für die Errichtung von Erschließungsanlagen ist die Gemeinde, die dem
Grundstückseigentümer einen Erschließungsbeitrag, auch Anliegergebühr,
in Rechnung stellt. Top
Anliegerkosten/-beiträge:
Kosten, die durch die
Herstellung von Erschließungsanlagen entstanden sind. Zur Deckung dieser
Kosten werden von der Gemeinde Beiträge erhoben. Dabei werden die
Anliegerkosten auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke
verteilt. Die Beitragserhebung wird im Baugesetzbuch
(Erschließungsbeiträge), in den Kommunalabgabengesetzen der Länder sowie
in den Beitragsatzungen der Gemeinden geregelt. Zu den Anliegerkosten
gehören z.B. Straßenausbaubeiträge, Anschlussbeiträge für den Kanalanschluss;
Beiträge für Anlagen zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und
Wasser. Anliegerkosten sind keine Herstellungskosten, sondern zählen zu
den Anschaffungskosten von Grund und Boden. Dadurch sind sie nicht
steuerlich absetzbar. Top
Annuität:
Damit ist die regelmäßige Zahlung gemeint, die
zur Rückzahlung eines Darlehens zu leisten ist. Sie setzt sich zusammen
aus Zins- und Tilgungsbestandteil. Der Normalfall ist die feste
Annuität, bei der jährlich gleichbleibende Beträge zu zahlen sind. Die
Schuldsumme verringert sich mit der Tilgung, so dass der Zinsanteil
immer kleiner wird. Entsprechend größer wird der Anteil, der zur Tilgung
verwendet wird. Top
Anschlussgebühren:
Anschlüsse an die öffentlichen Netze für
Strom, Gas, Wasser, Kanal, Fernheizung, Telefon usw. müssen beantragt
werden und sind gebührenpflichtig. Top
Arbeitnehmer Sparzulage:
Ein Arbeitnehmer erhält ab dem 16. Lebensjahr im Rahmen des Vermögens-
Bildungsgesetzes (VermBG) auf seine vermögenswirksamen Leistungen eine
Sparzulage. Diese beträgt, auch additiv, ab 1. Januar 1999.
- bei der Wirtschaftsbeteiligung 20 %, max. € 409,-- p.a.
- beim Bausparvertrag 10 %, max. € 479,-- p.a.
- bei der Lebensversicherung 0 %
- beim Sparbuch 0 %
Das zu versteuernde Einkommen p.a. darf für Alleinstehende € 17.895,--
und für Verheiratete € 35.790,-- betragen. Die Beantragung erfolgt über
die Steuererklärung. Top
Architektenbindung:
Vereinbarung bei Grundstücksvertrag, dass bestimmter Architekt zu nehmen ist. Vereinbarung ist meist unzulässig. Top
Arbeitszimmer, häuslich:
Aufwendungen für ein häusliches
Arbeitszimmer sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
abzugsfähig wenn
– mehr als 50 % der gesamten beruflichen und
betrieblichen Tätigkeit dort erbracht werden oder
– wenn für die
berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz vorhanden
ist, z.B. bei Lehrern, Außendienstmitarbeitern oder nebenberuflich Tätigen.
(nicht Versicherungsvertreter (Fin.-Gericht BAWÜ 1 K 169/97 v.
26.1.1999) oder Vertriebsbeauftragte (Fin.-Gericht Köln 10 K 3377/98
v. 11.11.1998), da hier die wichtigsten Arbeiten beim Kunden
erledigt
werden)
– der oder die Räume müssen klar von den übrigen Wohnräumen
abgetrennt sein. Schwierigkeiten gibt es, wenn es sich um ein
Durchgangszimmer handelt oder sich der Arbeitsbereich in einer
Galerie liegt. Wird das häusliche Arbeitszimmer - das sich auch in
hinreichender Nähe zur Wohnung befinden kann - anerkannt, können die
nachgewiesenen Aufwendungen bis € 1.250,-- abgezogen werden. Ein
unbegrenzter Abzug der AfA aus den Anschaffungs- oder Herstellkosten wird
gewährt, wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen
und betrieblichen Tätigkeit ist, z.B. bei Schriftstellern oder Heimarbeitern. Ein
Drittaufwand - z.B. die Immobilie in der sich das Arbeitszimmer
befindet gehört der Ehefrau ausschließlich - kann vom Ehemann nicht
als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Top
Auflassung:
So nennt man die Erklärung, mit der sich
Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück
einigen. Diese Erklärung (Auflassungserklärung) ist vor dem Notar
abzugeben. Top
Auflassungsvormerkung:
Lässt sich die Auflassung nicht
sofort vollziehen, kann mit dieser notariellen Erklärung verhindert
werden, dass in der Zwischenzeit ein anderer Eigentümer des Grundstücks
wird. Die Eintragung dauert ca. 6-8 Wochen. Top
Aufsparrendämmung:
Das Dämmmaterial wird von außen direkt auf den Dachstuhlbalken, den Sparren, angebracht. Der Vorteil: Da die Dämmschicht lückenlos verlegt wird, entstehen keine Wärmebrücken. Top
Ausnahmen und Befreiungen:
Voraussetzung für die Erteilung
einer Baugenehmigung ist, dass dem Bauvorhaben keine
öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Es kann vorkommen,
dass eine Baugenehmigung an der Nichteinhaltung einer einzigen
Vorschrift scheitert. Da dies in besonderen Einzelfällen zu nicht
gewollten Ergebnissen führen kann, sieht das Gesetz die Möglichkeit von
Ausnahmen und Befreiungen vor. Ausnahmen kommen dann in Betracht, wenn
sie im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sind (§ 31 Absatz 1 BauGB).
Dabei ist zu beachten, dass Ausnahmen sowohl auf dem Gebiet des
Bauplanungsrechts als auch im Bereich des Bauordnungsrechts möglich
sind. In keinem Fall hat der Bauherr einen Anspruch auf Gewährung einer
Ausnahme bzw. Befreiung. Die Gewährung liegt allein im (pflichtgemäßen)
Ermessen der Baubehörde. Die Behörden machen von der
Befreiungsmöglichkeit sehr zurückhaltend Gebrauch. Die Gerichte
verlangen das Vorliegen eines.Top
Außenbereich:
Der Außenbereich stellt eine der drei
planungsrechtlichen Kategorien dar, anhand welcher die Bebaubarkeit
eines Grundstückes geprüft wird. Es sind folgende Kategorien zu
unterscheiden: Entweder liegt das zu bebauende Grundstück im
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder, wenn ein solcher nicht
vorhanden ist, im so genannten unbeplanten Innenbereich. Grundstücke,
die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch im unbeplanten
Innenbereich liegen, werden dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zugeordnet.
Ist ein Bebauungsplan vorhanden, ergibt sich aus ihm die
planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens. Im unbeplanten
Innenbereich ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden
Grundstücksfläche in die Eigenart der übrigen Umgebung einfügt. Hinzu
kommen muss, dass die Erschließung des Grundstückes gesichert ist. Im
Außenbereich sind lediglich solche Vorhaben zulässig, die für den
“normalen” Bauherrn ohne Bedeutung sind (zum Beispiel: land- oder
forstwirtschaftliche Betriebe, Ställe, Scheunen, Wohnungen für ehemalige
Landwirte). Top
Bankbürgschaft:
Zahlungsverpflichtung einer Bank zur
Verfügung durch Bauherrn oder für die Erfüllung von
Gewährleistungspflichten durch Unternehmer. Bekommt eine Firma bei ihrer
Hausbank keine Bürgschaft, ist Vorsicht geboten - ein mögliches Indiz,
dass die Firma finanzielle Probleme hat. Top
Bankvorausdarlehen:
Dieses Darlehen (auch
Sofortdarlehen oder Festbetragshypothek genannt) dient zur
Vorfinanzierung eines Bausparvertrages. Dazu gewährt die Bank ein
Darlehen, für das während der Laufzeit lediglich Zinsen gezahlt werden.
Die Tilgung erfolgt über einen gleichzeitig abgeschlossenen und zu
besparenden Bausparvertrag, sobald dieser zugeteilt ist. Top
Bauantrag:
Mit Stellung des Bauantrags leitet der Bauherr
das Baugenehmigungsverfahren ein. Aus den einzelnen Landesbauordnungen
ergibt sich, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Darunter
versteht man eine Reihe von Dokumenten und Plänen, die dem Bauantrag
beigefügt werden müssen. Welche Pläne und Zeichnungen dies sind, ergibt
sich aus den jeweiligen Bauvorlageverordnungen der Länder, die
teilweise auch Bauprüfungsverordnungen genannt werden.
Bauvorlagen:
- Lageplan Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
- Nachweis der Einhaltung bautechnischer Erfordernisse
- Entwässerungsplan
- Wärmeschutznachweis
- Benennung Bauleiter durch Bauherr
- Bestätigung des Abbruchunternehmers
Die Einreichung erfolgt mindestens 2-fach am Bauort.
Bautechnische Prüfung durch Baurechtsamt:
- Standsicherheitsnachweis
- Wärmeschutznachweis
- Schallschutznachweis
- Überwachung Ausführung Top
Baudarlehen:
Zur Finanzierung eines Bauvorhabens von
Banken, Bausparkassen, Versicherungen usw. gewährter Kredit. Das
Baudarlehen ist durch den Wert des Grundstücks und den geschätzten Wert
des Bauvorhabens abgesichert. Baudarlehen können in verschiedenen Formen
gewährt werden. Ihre Höhe hängt von der Beleihbarkeit
(Beleihungsgrenze, Beleihungswert) des Grundstücks und seinem Bauwerk
ab. Top
Bauerwartungsland:
Gelände, das zwar schon als
Wohngebiet ausgewiesen ist, dessen Nutzung aber noch nicht verbindlich
durch einen Bebauungsplan festgelegt ist. Trotzdem schlägt sich die
Erwartung meistens bereits in einem höheren Preis nieder. Auch wenn im
Grundstückskaufvertrag der Begriff Bauerwartungsland verwendet wird,
sollte sich der Käufer keinesfalls darauf verlassen, ein Grundstück zu
erwerben, das später tatsächlich einmal bebaubar wird. Top
5. Baufreigabe:
siehe Vermesser 5. Top
Baubeschreibung:
Durch die Baubeschreibung wird die
Leistungspflicht des Bauunternehmers im einzelnen geregelt.
Insbesondere beim schlüsselfertigen Kauf vom Bauträger oder
Fertighaushersteller spielt die Baubeschreibung eine bedeutende Rolle.
Anhand der Baubeschreibung erkennt ein Fachmann sofort, ob die
Ausstattung des Bauträgers oder Fertighausherstellers als
durchschnittlich oder gar überdurchschnittlich eingestuft werden kann. Top
Baugenehmigungsgebühren:
Die Gebühren richten sich nach
Höhe der Baukosten. Im Regelfall betragen sie 4 vom Tausend.
Gebührenpflichtig sind auch die Ablehnung oder Zurücknahme eines
Bauantrags. Top
Baugrenze:
Im Bebauungsplan festgesetzte Linie, die mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf. Top
Baugrundstücke:
Grundstücke, die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaubar sind. Top
Baugrunduntersuchung:
Feststellung
der Tragfähigkeit des Baugrundes, die zur statischen Berechnung der
Fundamente oder auch Bodenplatte benötigt wird. Top
Bauhandwerkersicherungshypothek:
Da die am Bau
beteiligten Unternehmer (Bauunternehmer und Handwerker) vielfach in
Vorleistung treten, kann nach § 648 BGB derjenige, der ein Bauwerk oder
einen Teil eines Bauwerks errichtet hat, für seine Vergütungsansprüche
die Einräumung einer Sicherungshypothek am Grundstück des Bauherrn
verlangen. Diese sogenannte Bauhandwerkersicherungshypothek steht jedoch
nur denjenigen Handwerkern zu, die vom Bauherrn direkt beauftragt
wurden. Keinen Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek besitzen
dagegen Subunternehmer. Top
Bauherr:
Person, die für sich ein Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene Rechnung durchführt. Top
Bauherrengemeinschaft:
Zusammenschluss mehrerer
Bauherren, um eine Reihe gleichartiger Einfamilienhäuser oder
Eigentumswohnungen zu erstellen, meist von einem professionellen
Anbieter zur Zeichnung angeboten. Top
Baukindergeld:
siehe Eigenheimzulage. Top
Bauabzugssteuer:
Das Gesetz zur Eindämmung illegaler
Betätigung im Baugewerbe (seit 01.01.02) sieht vor, dass ein
Auftraggeber bei Bauleistungen verpflichtet ist, 15% (Steuerabzug) vom
Rechnungsbetrag abzuziehen und an das Steueramt der Baufirma abzuführen,
wo der Betrag mit den Steuern des Handwerkers verrechnet wird. Der
Fiskus hat die Bauleistungen ausgenommen, die eine eigengenutzte Wohnung
betreffen. Die Regelung betrifft jedoch auch Vermieter, die wenigstens
eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage vermieten. Ausnahmen sind
möglich bei einer Bauauftragssumme bis 5.000€ einschl. MWSt pro
Kalenderjahr, bei einer Bauauftragssumme bis 15.000€, wenn der AG nur
wegen umsatzsteuerfreien Vermietung Unternehmer ist (Bagatellgrenze)
oder wenn die Firma eine “Freistellungserklärung” vom Fiskus vorlegt.
Hierbei handelt es sich um einen “Persilschein”, der belegt, dass der
Handwerker/Betrieb seine Steuern pünktlich zahlt. Bei Verletzungen der
Abzugspflicht haftet der AG für den Steuerabzug, d.h. er muss 15% des
Rechnungsbetrages zusätzlich an das Finanzamt bezahlen, wenn er
Vergütungen an Bauunternehmer ohne Freistellungsbescheinigung ungekürzt
ausbezahlt hat. Daneben kann ein Bußgeld bis 25.000€ festgesetzt werden.
Top
Baubehörde:
Amtsinstitution innerhalb des Bereichs der
unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung, die auf dem Gebiete des
Städtebaus, der Bauaufsicht und der Bauverwaltung Aufgaben der
öffentlichen Verwaltung leitender, überwachender, ausführender oder
sichernder Art zu erfüllen hat. Top
Baubetreuung:
Die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung. Top
Bauerlaubnis:
siehe Baugenehmigung. Top
Baufenster:
Als Baufenster wird die Grundstücksfläche
bezeichnet, die mit einem Gebäude überbaut werden darf. Begrenzt wird
diese Fläche in der Regel durch die im Bebauungsplan festgelegte
Baugrenze oder -linie. Top
Baufluchtlinie:
Die in der Regel mit der Straße verlaufende Linie, über die hinaus ein Grundstück nicht bebaut werden darf. Top
Baufreigabe:
Das genehmigungspflichtige Vorhaben darf
erstellt werden. Die Baufreigabe (Plan ist genehmigt) verliert die
Gültigkeit in der Regel nach zwei Jahren, wenn nicht eine Verlängerung
beantragt wird. Top
Bauflächen:
Im Flächennutzungsplan für die Bebauung vorgesehene und nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung dargestellte Flächen. Top
Baubeschreibung:
Durch die Baubeschreibung wird die
Leistungspflicht des Bauunternehmers im einzelnen geregelt. Insbesondere
beim schlüsselfertigen Kauf vom Bauträger oder Fertighaushersteller
spielt die Baubeschreibung eine bedeutende Rolle. Anhand der
Baubeschreibung erkennt ein Fachmann sofort, ob die Ausstattung des
Bauträgers oder Fertighausherstellers als durchschnittlich oder gar
überdurchschnittlich eingestuft werden kann. Bewegt sich der
Ausstattungsstandard am unteren Ende, schlagen abweichende Ausführungen
(Sonderwünsche) mitunter erheblich zu Buche. Top
Bauland:
Im Gegensatz zum Bauerwartungsland bezeichnet
man als Bauland umgangssprachlich solche Grundstücke, die sofort
bebaubar sind. Eine Baugenehmigung bzw. ein Bauvorbescheid müssten - bei
Stellung eines Bauantrags - ohne weiteres erteilt werden. Top
Baulast:
Unter einer Baulast versteht man eine
freiwillig übernommene öffentlichrechtliche Verpflichtung des
Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Gegenstand
einer solchen Verpflichtung ist ein Verhalten, das sich nicht bereits
aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt. Als Beispiel sei der
Fall genannt, dass sich ein Grundstückseigentümer verpflichtet, den
Nachbarn über sein Grundstück fahren zu lassen, ohne hierzu aufgrund
sonstiger Vorschriften verpflichtet zu sein. Auf diese Weise wird es dem
Nachbarn ermöglicht, der Baubehörde die ordnungsgemäße Erschließung
seines Grundstücks (Zugang) nachzuweisen und damit eine Baugenehmigung
zu erhalten. Die Verpflichtung wird dadurch geschaffen, dass der
betroffene Grundstückseigentümer eine entsprechende Erklärung gegenüber
der Baubehörde abgibt. Die Baulast wird mit ihrer Eintragung im
Baulastenverzeichnis wirksam. Top
Baugenehmigungsverfahren:
Für alle nicht der
Verfahrensfreiheit oder dem Kenntnisgabeverfahren unterliegenden
Bauvorhaben ist ein Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen
einzureichen. Das Recht zur Bauvorlage besitzen Architekten
uneingeschränkt, Ingenieure für Ingenieurbauten sowie Personen mit
nachgewiesener Sachkunde und Erfahrung (z.B. Bautechniker) für kleinere
Bauvorhaben. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine Anhörung der
betroffenen Grundstücksangrenzer, die Einsprüche geltend machen können. Top
Baugenehmigung:
Erklärung der Genehmigungsbehörde, dass
einem Bauvorhaben nach dem zur Zeit die Erteilung der Baugenehmigung
geltenden öffentlichen Recht keine Hindernisse entgegenstehen.
Gleichbedeutend mit Bauerlaubnis. Von der Genehmigungspflicht ist nicht
nur die Neuerrichtung, sondern auch die Erweiterung, der Umbau sowie die
Nutzungsänderung umfasst. Keine Baugenehmigung ist für die unter
Verfahrensfreiheit aufgeführten Maßnahmen erforderlich. Top
Baulastenverzeichnis:
Enthält Wegerechte und andere
verbindliche Zugeständnisse, die ein Grundstückseigentümer Dritten
gemacht hat. Verbindlich für Erwerber, auch wenn nicht bekannt. Top
Baukostenindex:
Meist in Prozenten ausgedrückte
Messzahl zur Beurteilung der Entwicklung der Baukosten im Verhältnis zu
denen eines Ausgangsjahres. Top
Bauleiter:
Der verantwortliche Bauleiter hat dafür
Sorge zu tragen, dass die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst
eingehalten werden, ferner, dass die Ausführung des Bauvorhabens den
genehmigten Bauvorlagen entspricht und der sichere bautechnische Betrieb
der Baustelle gewährleistet ist. Top
Baulinie:
Im Bebauungsplan festgesetzte Linie, die mit
Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf und an die
angebaut werden muss. Top
Baumwolle:
Aus Baumwollfasern werden meist Dämmmatten mit einer Dicke von bis zu 20 cm hergestellt. Die elastischen Matten sind gut zu verarbeiten und kommen oft als Zwischensparrendämmung im Dach und für die Dämmung der Außenwände im Holzfertigbau zum Einsatz. Erhältlich sind auch Baumwollflocken, die wie Zelluloseflocken in Hohlräume eingeblasen werden. Das Material wird nicht von Motten befallen, ist allerdings nicht schimmelresistent und daher meist mit Bohrsalzen behandelt. Die Wärmeleitfähigkeit von Baumwolle liegt bei 0,040 W/mK. Top
Baunachbarrecht:
Alle gesetzlichen Regeln, die Rechte und Pflichten der Nachbarn bei baulichen Anlagen festlegen. Top
Baunebenkosten:
Architektenkosten, Gebühren bei Behörden, Gerichts- und Notarkosten, Kosten für Beschaffung von Finanzierungsmitteln. Top
Baunormen:
DIN-Normen Top
Baugesetzbuch:
Das am 01.07.1987 in Kraft getretene
Baugesetzbuch (BauGB) enthält bundeseinheitlich geltende
planungsrechtliche Bestimmungen. Hervorzuheben sind die Bestimmungen
über den Flächennutzungsplan (§§ 5-7) sowie über den Bebauungsplan (§§
8-13). Beim Bauplanungsrecht geht es um die Frage, ob ein Grundstück
überhaupt bebaut werden Kann. Das Bauordnungsrecht hingegen beantwortet
die frage, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Top
Baunutzungsverordnung:
Die Baunutzungsverordnung
(BauNVO) stellt eine Ergänzung zum Baugesetzbuch dar. Sie richtet sich
in erster Linie an die für die Bauleitplanung zuständigen Gemeinden.
Kernpunkt der Regelungen in der Baunutzungsverordnung ist die
planerische Festlegung der Art der baulichen Nutzung. So werden für den
Flächennutzungsplan folgende Bauflächen definiert: Wohnbauflächen (W),
Gemischte Bauflächen (M), Gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen
(S). Im Bebauungsplan können folgende Baugebiete ausgewiesen werden:
Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine
Wohngebiete (WA), besondere Wohngebiete (WB), Dorfgebiete (MD),
Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE),
Industriegebiete (GI) und Sondergebiete (SO). Top
Bauordnung:
In den einzelnen Ländern bestehen
Landesbauordnungen, die Anforderungen an den Bau und seine Teile sowie
das Baugenehmigungsverfahren regeln. Die Verordnungen enthalten
Regelungen und Vorschriften, z.B. in Bezug auf Standsicherheit,
Konstruktion, Feuersicherheit etc., an die die Bauherren und Architekten
gebunden sind. Top
Bauspardarlehen:
Auf diese Summe hat der Bausparer nach der
Zuteilung einen Anspruch. Die Höhe des Darlehens kann sich sowohl aus
der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben ergeben, als
auch als ein bestimmter Prozentsatz der Bausparsumme fest- gelegt sein
kann (z.B. 50%). Mitunterhängt die Darlehenshöhe auch von den bisher
erzielten Zinsen und der Höhe der Tilgungsbeitrags ab. Der Zinssatz
beträgt meist 4,5 oder 5%. Die Laufzeit in der Regel 7 - 11 Jahre.
Bauspardarlehen dürfen nur für „wohnungswirtschaftliche Zwecke”
eingesetzt werden. Top
Bausparförderung:
Gesetzliche Förderung zur Erlangung eines Bauspardarlehens. Top
Bausparguthaben:
Gemeint sind damit die Beträge, die der
Bausparer angespart hat. Dazu gehören auch die gutgeschriebenen Zinsen
und die Arbeitnehmer-Sparzulage. Top
Bausparsumme:
Über diesen Betrag wird der Bausparvertrag
abgeschlossen. Er setzt sich aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen
zusammen. Von der Bausparsumme hängen die Höhe der Abschlussgebühr, das
Mindestsparguthaben und der monatliche Tilgungsbeitrag ab. Die
Bausparsumme wird auf Antrag nach den Zuteilungsvoraussetzungen
(Mindestsparguthaben und Zielbewertungszahl) ausgezahlt. Top
Bausparvertrag:
Vertrag mit Bausparkasse über die
Einzahlung einer bestimmten Ansparsumme und Auszahlung eines Darlehens
zu günstigem Zinssatz. Ansparleistungen sind häufig prämien- und
steuerbegünstigt. Auskunft bei Banken und Sparkassen. Top
Bauordnungsrecht:
Unter dem Bauordnungsrecht, früher
auch Baupolizeirecht genannt, sind diejenigen Vorschriften zu verstehen,
welche sich mit dem “Wie” der Bebauung eines Grundstückes befassen. An
erster Stelle sind hier die einzelnen Landesbauordnungen zu nennen.
Verstöße gegen das Bauordnungsrecht können nicht mit einer
nachträglichen Genehmigung sanktioniert und zusätzlich mit einer
Geldstrafe bis zu 50.000,-€ geahndet werden, ohne dass damit die Folgen
des Vergehens geheilt währen. Unter Umständen wird die Beseitigung oder
der Abbruch angeordnet. Top
Bauplanungsrecht:
Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht,
welches sich mit dem „Wie” der Bebauung eines Grundstücks befasst,
regeln die Bestimmungen des Bauplanungsrechts die Frage, ob ein
Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Die entsprechenden Regelungen
finden sich im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und einer Reihe
anderer baurechtlicher Nebengesetze. Das Bauplanungsrecht kennt zwei
Stufen: - die vorbereitende Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan
dargestellt wird und - die verbindliche Bauleitplanung, die sich in den
Bebauungsplänen niederschlägt. Der Gemeinderat ist für die
Verabschiedung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne zuständig. Top
Bauwich:
Der gesetzlich vorgeschriebene seitliche Mindestabstand eines Gebäudes von der Grenze der Nachbargrundstücke. Top
Bauprozeß:
Die Führung eines Bauprozesses ist für den
Bauherrn unter anderem deshalb riskant, weil Bauverfahren besonders
kostspielig sind. Dies deshalb, weil es häufig um hohe Streitwerte geht.
Außerdem können die meisten Bauprozesse nicht ohne Einschaltung von
teuren Gutachtern entschieden werden, deren Kosten ebenfalls von den
Prozessparteien zu tragen sind. Eine Rechtsschutzversicherung für
Auseinandersetzungen in Verbindung mit dem Bau gibt es nicht. Siehe auch
Ombudstelle. Top
Bebaubarkeit:
Grundsätzlich gibt es drei
planungsrechtliche Situationen, in denen sich ein Grundstück befinden
kann. diese sind bei der zuständigen Behörde (Gemeinde oder Landratsamt)
zu erfragen: 1.Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes.Hier gilt: Das Grundstück ist soweit bebaubar, als das
Vorhaben mit den einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar
ist und die Erschließung als gesichert angesehen werden kann. 2.Das
Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
(Innenbereich), für den kein Bebauungsplan existiert. Auch in diesem
Fall ist eine grundsätzliche Bebaubarkeit gegeben, wenn die Erschließung
gesichert ist. In welcher Art und Weise das Grundstück bebaut werden
kann, richtet sich nach der vorhandenen Umgebungsbebauung. Das Vorhaben
muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einpassen. 3.Das
Grundstück liegt im Außenbereich. In der freien Landschaft sind
grundsätzlich nur so genannte privilegierte Bauvorhaben zulässig. Hierzu
gehören Wohngebäude nicht, es sei denn, sie sind Bestandteil eines
landwirtschaftlichen Betriebes. Fazit: Ohne befahrbare Zufahrt zu einer
öffentlichen Verkehrsfläche und ohne ausreichende Erschließungsanlagen
(Wasserversorgung/Abwasser), ist ein Grundstück nicht bebaubar. Ein
Rechtsanspruch auf Erschließung besteht nicht. Top
Bauträger:
Bauherr, der ein Gebäude in eigenem Namen
und für eigene Rechnung errichtet, in der Absicht, es im Ganzen oder in
Teilen zu veräußern. Top
Bauvertrag:
Das Gesetz kennt keinen speziellen Typ des
Bauvertrags. Mit der Bezeichnung soll lediglich zum Ausdruck gebracht
werden, dass es sich um die Beauftragung von Bauleistungen handelt.
Rechtlich handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB.
In der Praxis wird zwischen dem reinen BGB-Vertrag und dem VOB-Vertrag
unterschieden. Immer dann, wenn nicht ausdrücklich die Geltung der VOB
vereinbart wird, liegt ein BGB-Vertrag vor. Umgangssprachlich werden
beide Verträge als Bauvertrag bezeichnet. Top
Bauteil:
Einzelteile, die abhängig vom Grundriss zum Haus hinzugefügt werden können (z.B. Erker, Balkon etc.). Top
Bausicht:
1. Seitlicher Grenzabstand 2. Fläche oder
Raum zwischen einer baulichen Anlage und der seitlichen
Grundstücksgrenze. Die Tiefe bemisst sich nach dem seitlichen
Grenzabstand. 3. Der von der Straßenbegrenzungslinie parallel zur
seitlichen Grundstücksgrenze in der Breite des seitlichen Grenzabstandes
sich erstreckende Grundstücksteil. Top
Bauvorbescheid:
Einzelfragen des Bauvorhabens, z.B.
hinsichtlich Art und Maß der möglichen Nutzung, Bauweise oder
Abstandsregelungen, können in einer “Voranfrage” geklärt werden. Es sind
nur die zur Klärung dieser Fragen erforderlichen Unterlagen
einzureichen. Bauherren oder Kaufinteressenten ersparen sich damit durch
einen rechtlich bindenden Vorbescheid spätere Überraschungen sowie Zeit
und Kosten. Der Bauvorbescheid ist ab Rechtskraft für 3 Jahre gültig
und kann mehrfach um 2 Jahre verlängert werden. Top
Bautafel:
Vorgeschriebene bei Baustelleneinrichtungen mit
Angabe des Bauvorhabens, Bauherrn und Entwurfsverfassers. Top
Baustoffklasse:
Baustoffe sind in Brandklassen eingestuft. Top
Baustelleneinrichtung:
Baustellen sind ordnungsgemäß,
sicher, nachbarschonend und mit Bautafeln versehen einzurichten. Top
Bebaute Fläche:
Die bebaute Fläche eines Baukörpers ist
die Fläche, die die Projektion seiner äußeren Umrandungslinien auf ein
Grundstück aus diesem herausschneidet. Es gelten grundsätzlich die
genauen Außenmaße des Hauses mit allen Vor- und Rücksprüngen. Die
Dachüberstände werden nicht mitgerechnet. Top
Besitz:
Tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Zu unterscheiden: Eigentum. Top
BGB-Vertrag:
Unter diesem Begriff versteht man einen
Bauvertrag, dem allein die Bestimmungen des Werkvertragsrechts zugrunde
liegen. Das Gegenstück ist der VOB-Vertrag. Ein BGB-Vertrag liegt immer
dann vor, wenn nicht ausdrücklich die Geltung der VOB vereinbart wird. Top
Bestandsverzeichnis:
Siehe Grundbuch. Top
Beurkundung:
Niederschrift von Erklärungen in Gegenwart
und unter Mitwirkung eines Notars. Die Form der Beurkundung ist für
Grundstücksverträge zwingend vorgeschrieben. Top
Beschleunigungsvergütung:
Kommt es dm Bauherrn auf einen
frühzeitigen Abschluss der Bauarbeiten an, kann er mit dem Unternehmer
eine zusätzliche Zahlung für die vorzeitige Fertigstellung des Bauwerks
vereinbaren. Die Beschleunigungsvergütung ist gesetzlich nicht geregelt
und kann in gewisser Weise - unter umgekehrten Vorzeichen - mit der
Vertragsstrafe verglichen werden. Top
Bautagebuch:
Zweck eines Bautagebuchs ist die genaue
Dokumentation des Bauablaufs. Obgleich der private Bauherr nicht zur
Führung eines Bautagebuchs verpflichtet ist, sollte er dies im eigenen
Interesse tun. Dort wird genau vermerkt, welche Handwerker wann mit
welchen Arbeiten begonnen hat und wann diese abgeschlossen wurden.
Festgehalten werden auch äußere Bedingungen der Baustelle, wie zum
Beispiel Temperaturen, Feuchtigkeit und ähnliches. Vor allem bei
späteren Streitigkeiten über mögliche Baumängel kann ein sorgfältig
geführtes Bautagebuch für den Bauherrn nützlich sein. Top
Beleihungsgrenze:
Grundstücke können in der Regel nicht bis
zur Höhe des Verkehrswertes beliehen werden, sondern nur bis zu einer
Beleihungsgrenze. Top
Beleihungsunterlagen:
Für die Beleihungsprüfung braucht der
Darlehensgeber bestimmte Unterlagen, z.B. genehmigter Bauplan, Nachweis
der Gebäude-Feuer-Versicherung, Kaufvertrag für das Grundstück etc. Top
Benützungsbewilligungsbescheid:
Schlussabnahme der Aufsichtsbehörde. Bei Darlehensaufnahme nachzuweisen. Top
Betreuungsunternehmen:
Juristische oder natürliche Person,
deren sich ein Bauherr zur Betreuung seines Bauvorhabens bedient. Top
Bewertungszahl:
Das ist die "Maßzahl" für die
Zuteilungsreihenfolge von Bausparverträgen. In die Bewertungszahl
gehen die Höhe des Bausparguthabens und die Sparzeit ein. Die
Berechnungsmethode ist je nach Bausparkasse verschieden. Für die
Zuteilung ist eine bestimmte Mindestbewertungszahl, die
Zielbewertungszahl, maßgebend. Die Bewertungszahl wird an mehreren
Stichtagen im Jahr ermittelt. Top
Bewirtschaftungskosten:
Die Bewirtschaftungskosten eines bebauten
Grundstücks sind: Betriebskosten, Instandhaltungskosten,
Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis, wirtschaftliche Abschreibung. Top
Brandversicherungswert:
Ist der Gebäudewert
entsprechend den Baupreisen von 1914. Es gibt Indexfaktoren, um die
damaligen Preise auf die heutigen Werte hochzurechnen. Top
Brennwertkessel:
Ein Brennwertkessel ist ein Heizkessel
für Warmwasserheizungen, der den Energieinhalt des eingesetzten
Brennstoffs nahezu vollständig nutzt. Der Unterschied zu
konventionellen Kesseln besteht darin, dass Brennwertkessel auch die
Kondensationswärme des Wasserdampfes im Abgas nutzen. Brennwertgeräte
gibt es für Pellets, Gas- und Ölfeuerungen. Top
Briefhypothek:
siehe Hypothek. Top
Bodenpressung:
Veränderung des Baugrundes unter Belastung. Top
Blähton:
Blähton wird aus kugelförmigem Tongranulat hergestellt, das bei ca. 1.200 °C gebrannt wird. Dabei blähen sich die Tonkügelchen auf, die im Ton eingeschlossenen organischen Stoffe verbrennen und es entstehen Luftporen im Innern der geschlossenen Kugeln. Letztere sind für die guten wärmedämmenden Eigenschaften des Baustoffs verantwortlich. Blähton wird als wärmedämmende Schüttung für Zwischendecken und Bodenplatten angeboten. In Verbindung mit Zement entstehen Mauersteine sowie massive Fertigelemente für Dach, Wand und Decken. Je nach Mauerdicke können die Außenwände sogar ohne zusätzliche Dämmung den KfW-60- bzw. KfW-40-Standard erreichen. Top
Blower-Door-Messung:
Luftdichtigkeitsprüfung, bei der ein Ventilator beispielsweise in den Türrahmen der Haustür eingebaut wird. Er bläst die Raumluft aus dem Haus, wobei Unterdruck entsteht. Bei 50 Pascal wird mithilfe von Instrumenten die Luftwechselrate gemessen. Gemäß DIN 4108
Teil 7. Top
Bodenrisiko:
Da der Bauherr dem Bauunternehmer das
Baugrundstück zur Verfügungstellt, trägt grundsätzlich er das Risiko
für unvorhergesehene Boden- und Wasserverhältnisse des Grundstücks.
Dieses Boden- oder auch Baugrundrisiko wird allerdings dadurch
gemindert, dass der für die Planung zuständige Architekt sich selbst
ein Bild von den Bodenverhältnissen machen muss. Unterlässt der
Architekt die eventuell notwendige Entnahme von Bodenproben
(Bodengutachten), kann er sich gegenüber dem Bauherrn
schadenersatzpflichtig machen. Unvorhergesehene Bodenverhältnisse
können die Kosten eines Bauvorhabens schnell in Größenordnungen
treiben, welche die Finanzplanung des Bauherrn übersteigen. Top
Bodenverkehrsgenehmigung:
Behördliche Genehmigung für die Teilung oder Auflassung eines Grundstücks. Erforderlich unter bestimmten Voraussetzungen. Top
Brüstungshöhe
Höhe der Wand unterhalb des Fensters. Top
COP
COP
(coeffizient of performance), die Leistungszahl sagt an, wie gut die
Wärmepumpe im optimalen Betriebspunkt arbeitet, also nicht über das
ganze Jhar gemessen. Sie ist also ein Qualitätsmerkmal für eine
Wärmepumpe bzw. einen Wärmepumpentyp, hat aber nur begrenzte
Aussagekraft über den zu erwartenden Energiebedarf. Die Leistungszahl
hängt ab von der Temperaturdifferenz zwischen Wärmwquelle und
Wärmenutzung (z.B. Vorlauftemperatur der Heizung). Je geringer diese
Differenz, desto höher ist die Arbeitszahl und desto geringer der
Primärenergiebedarf. Top
Courtage:
Courtage ist eine andere Bezeichnung für die
Vergütung (Provision) des Maklers. Die Provision berechnet sich bei
Grundstücksgeschäften üblicherweise nach der Höhe des Kaufpreises. Der
als Provision anfallende Prozentsatz des Kaufpreises ist nicht
einheitlich und variiert aufgrund der regionalen Besonderheiten. Top
Dachdämmung:
Das Dach ist täglich Wind und Wetter ausgesetzt. Da es eine große Fläche hat, über die Wärme entweichen kann, muss es besonders gut gedämmt werden. Man unterscheidet dabei die Aufsparren-, die Zwischen- und die Untersparrendämmung. Top
Dachneigung:
Die Dachneigung bezeichnet das Gefälle oder
die Steilheit einer Dachfläche. Sie wird in der Regel als Winkel in
Grad angegeben. Je nach Dachneigung bezeichnet man Dächer als
Flachdach, flachgeneigtes Dach oder Steildach. Top
Dampfbremse:
Dabei handelt es sich um eine spezielle Folie, in der Regel aus Polyamid oder Polyethylen, die an der Innenseite der Dämmung angebracht wird. Sie sorgt für die Luftfeuchtigkeit der Gebäudehülle und verhindert, dass sich feuchte Raumluft in der Dämmung niederschlägt und es zu Feuchteschäden oder Schimmelbildung kommt. Dabei sind die Folien diffusionsoffen, sodass die Feuchtigkeit kontrolliert nach außen entweichen kann. Top
Damnum, Disagio:
Bei Auszahlung von Darlehen wird oft ein
Disagio oder Damnum (Abschlag) vereinbart. Der Auszahlungskurs gibt
dann jenen Anteil der Nominalschuld an, der tatsächlich ausbezahlt
wird. Die Nominalschuld ist also höher als der ausgezahlte Betrag.
Wirtschaftlich erbringt der Darlehensnehmer damit eine Zinsvorauszahlung
in Höhe des Abschlags, welche aber während der Laufzeit des
Darlehens zu einem günstigeren Zinssatz führt. Das Disagio ist seit 01.
Januar 1999 nicht mehr absetzbar. Siehe auch Vorkosten. Gegensatz Agio. Top
Darlehen:
Meist im Grundbuch abgesicherte Kredite für Bauvorhaben. Top
Darlehensgebühr:
Sie beträgt meist 2-3% des
Bauspardarlehens. Die Gebühr wird dem Darlehen zugeschlagen und muss
mitverzinst und getilgt werden. Inzwischen gibt es auch Tarife ohne
Darlehensgebühr. Top
Darlehenskosten:
Alle Kosten, die mit dem Darlehen zusammenhängen. Sie sind Berechnungsgrundlage für den Effektivzins. Top
Darlehenssicherung:
Die Sicherung des Darlehens erfolgt am finanzierten Objekt durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Top
Dauerwohnrecht:
Das dingliche Recht, eine Wohnung auf einem
fremden Grundstück auf beschränkte oder unbeschränkte Zeit nutzen zu
können (veräußerlich und vererblich).Top
Dienstbarkeit:
Dingliches Recht an einem Grundstück auf
beschränkte, unmittelbare Nutzung (z.B. Wegerecht,
Wasserentnahmerecht). Top
Diffusion:
Trennt eine Baustoffschicht bzw. ein Bauteil
zwei Räume verschiedener Temperatur und Luftfeuchte, dann liegen in
der Regel zu beiden Seiten verschiedene Teildrücke des Wasserdampfes
vor. Unter dem Druckunterschied bewegt sich der Wasserdampf durch
poröse Baustoffe hindurch (Wasserdampfdiffusion). Top
Dingliches Recht:
Insbesondere bei der Eigentumsübertragung
von Grundstücken sowie bei der Eintragung von Grundpfandrechten wird
von dinglichen Rechten gesprochen. Darunter versteht man solche
absoluten Rechte, die ihr Inhaber gegenüber jedermann ausüben kann.
Wichtige dingliche Rechte sind das Eigentum sowie das Erbbaurecht.
Daneben gibt es noch sogenannte beschränkt dingliche Rechte, von
denen an erster Stelle die Grundpfandrechte zu nennen sind. Top
DIN Norm:
DIN = Deutsches Institut für Normung. Es ist
eine gesetzähnliche Richtlinie, jedoch kein Gesetz. Bei
Rechtsstreitigkeiten wird sich das Gericht in der Regel an die DIN-Norm
halten. Top
DIN 277
Wohnflächenberechnung nach §§ 43 ff der II.
BerechnungsVO Die DIN 277 definiert unter anderem die Begriffe
"Brutto-Grundfläche", "Konstruktionsgrundfläche" und
"Netto-Grundfläche". Den Begriff der "Wohnfläche" selbst kennt sie
dagegen nicht, und die Begriffe der DIN 277 sollten auch nicht damit
verwechselt werden. Im Ergebnis kommt die "Netto-Grundfläche" der
"Wohnfläche" noch am nächsten. Brutto-Grundfläche ist die Summe von
Konstruktionsgrundfläche und Netto-Grundfläche (Teil 1 2.1). Das
bedeutet das Aussenmass des Gebäudes inclusive Aussenputz, also von
Aussenkante zu Aussenkante der Aussenmauern, je Geschoss. (T 1 3.2.1)
Bei einem rechteckigen eingeschossigen Gebäude von 8 mal 10 Metern also
8 mal 10 = 80 m². Konstruktionsgrundfläche ist die Fläche, die von
aufgehenden Bauteilen, also Mauern, Stützen, Pfeilern etc. bedeckt ist
und von daher nicht bewohnt werden kann. (T 1 2.2) Hierzu gehört gemäss
Gliederungspunkt 3.2.2 auch der Putz. Netto-Grundfläche ist die Fläche
zwischen den aufgehenden Bauteilen, also das lichte Maß der Räume auf
Putz. Dies entspricht der Brutto-Grundfläche abzüglich der
Konstruktionsgrundfläche. Die weiteren Begriffe des Teil 2 der DIN 277
unterteilen die Netto-Grundfläche nach verschiedenen Nutzungsarten.
Denkbar ist daher, eine Berechnung nach DIN 277 zu vereinbaren und
Netto-Grundfläche zu kaufen. Dabei muss jedoch beachtet werden, daß
dieser Wert nicht der der "Wohnfläche", wie er nach der 2.
Berechnungsverordnung ermittelt wird, entspricht, sondern in der Regel
geringer ist. Aufgepasst: Die DIN 277 kennt keinen Abzug von 3 % für
Putz ! Der Putz zählt zur Konstruktionsgrundfläche und ist daher nicht
nochmal bei der Netto-Grundfläche abzuziehen ! Eine Berechnung nach der
DIN 277 ist jedoch nicht zwingend. Sie muss vertraglich vereinbart
werden. Dafür reicht es schon, wenn im Kaufvertrag auf Pläne oder eine
Flächenberechnung Bezug genommen wird, die die Angabe "nach DIN 277"
enthalten. Oft werden in der Baubranche jedoch Berechnungen nach
Rohbaumaßen vorgenommen und vereinbart. Der daraufhin erforderliche
Abzug für Putz von (bis zu) 3 % muss dabei allerdings vor der Ausgabe
des Wertes als "Wohnfläche" vorgenommen werden. Man sollte darauf
achten, daß nicht das sogenannte Rohbaulichtmaß - also ohne Putzabzug -
als "Wohnfläche" bezeichnet und nach diesem Wert Fläche an den
Endkäufer verkauft wird - das braucht man sich nicht gefallen zu
lassen. Alle Informationen ohne Gewähr. Top
Disagio:
Unterschied zwischen Darlehenssumme und tatsächlicher Auszahlung. Top
Drempel
Mit
Drempel (oder Abseitenwand) bezeichnet man die eingesetzte Wand unter
der Dachschräge, die den niedrigen ungenutzten Raum vom beheizten
Wohnraum abtrennt. Bei einer Dachwärmedämmung ist es sinnvoll die
unmittelbaren Wohnraumbegrenzungsflächen zu dämmen, in diesem Fall also
die Drempelwand und die horizontale Fläche zwischen dem Fußpunkt der
Drempelwand und der Traufkante von Oben. Top
Effektivzins:
Er ist eine Maßzahl für den Preis eines
Kredits (Vergleichszins). In dieser Größe sind alle Preisbestandteile
eines Kredits enthalten. Dabei werden sämtliche Kosten in Prozent zur je
einjährigen Nutzung des tatsächlich ausgezahlten Betrags ausgewiesen. Top
Eigenkapital, Eigenmittel:
Finanzierungsmittel, die der Bauherr selbst besitzt. Dazu können der
Wert des eigenen, unbelasteten Grundstücks, Bausparguthaben,
Geldkapital und/oder die eigene Arbeitsleitung (Muskelhypothek) gehören. Top
Eigenkapitalersatz:
Die Darlehensgeber erwarten bei normaler Bonität mindestens 20 % der
Baukosten in bar als Eigenkapital. Sofern zu wenig Eigenkapital
vorhanden ist, kann dieses gegebenenfalls durch folgende Möglichkeiten
ersetzt werden:
- Erbringung von Eigenleistungen
- Verwandtendarlehen ohne Grundbucheintragung
- Arbeitgeberdarlehen ohne Grundbucheintragung
- formelle Abtretung wertvoller Sammlungen
- Eintragung von Grundschulden auf andere Objekte
- formelle Abtretung von Rückkaufswerten aus Lebensversicherungen. Top
Eigentum:
Das volle Verfügungsrecht an einem Grundstück. Es
wird erworben aufgrund der Auflassung vor dem Notar und der Eintragung
im Grundbuch. Top
Eigenheim:
Im Eigentum einer natürlichen Person stehendes
Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen
enthält, von denen eine Wohnung zum Bewohnen durch den Eigentümer oder
seiner Angehörigen bestimmt ist. Top
Eigentümergemeinschaft:
Gesamtheit der Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Top
Eigentumswohnung:
siehe Wohnungseigentum. Top
Eigenleistung:
Um die finanzielle Belastung beim Bauen zu
mindern, entschließen sich viele Bauherrn zur Erbringung von
Eigenleistungen. Die „Muskelhypothek” ist aber auch beim Erwerb vom
Bauträger oder bei Fertighausunternehmen anzutreffen. Beim Bauträger
kommt es darauf an, dass bereits beim Vertrag klar geregelt wird, welche
Arbeiten der Erwerber selbst durchführen möchte. Bei
Fertighausunternehmen kann die Eigenleistung auch noch im Nachhinein
geregelt werden. Top
Einheitswert:
Er stellt die Berechnungsgrundlage dar, nach der das Finanzamt die Grundsteuer ermittelt. Top
Einfügen:
Das Einfügen wird nach § 34 I Seite 1 BauGB näher
bestimmt nach Art und Maß der baulichen Nutzung, nach der Bauweise und
nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll. Diese vier
Merkmale werden bewertet anhand der entsprechenden Gegebenheiten in der
Umgebung des Bauprojekts. Zu der in diesem Sinne maßgeblichen Umgebung
gehört alles, was an Bebauung bereits vorhanden ist. Maßgeblich ist
insbesondere die sogenannte nähere Umgebung. Berücksichtigung findet
daher einerseits die Umgebung soweit sich die Ausführung des Vorhabens
auf sie auswirken kann. Andererseits spielt die Umgebung eine Rolle,
soweit sie ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks
prägt oder doch beeinflusst. Die Bebauung der weiteren Umgebung hat in
der Beurteilung nur dann eine Rolle zu spielen, wenn auch sie noch
prägend auf das Grundstück einwirkt. In einer grundlegenden Entscheidung
des BVerwG von 1978 wird der Begriff des Einfügens näher bestimmt.
“Danach fügt sich ein Vorhaben in der Regel dann ein, wenn es sich
innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmens hält. Hiervon
gibt es Ausnahmen in zwei Richtungen: Zum einen fügt es sich trotz
Einhaltung des Rahmens dann nicht ein, wenn es “an der gebotenen
Rücksichtnahme” auf die sonstige, d.h. die in seiner unmittelbaren Nähe
vorhandenen, Bebauung fehlen lässt. Zum anderen kann sich ein Vorhaben
auch dann einfügen, wenn es den aus seiner Umgebung abgeleiteten Rahmen
überschreitet (was im Regelfall zur Unzulässigkeit des Vorhabens führt);
es kommt dann darauf an, dass das Vorhaben im Verhältnis zu seiner
Umgebung werde bewältigungsbedürftige Spannungen auslöst noch vorhandene
Spannungen verstärkt, durch die gegebene Situation verschlechtert,
gestört, belastet oder in Bewegung gebracht wird.” Ob tatsächlich
Spannungen entstehen, muss jeweils im Einzelfall kompetent geprüft
werden. Es gilt dabei sich Klarheit zu verschaffen, ob das konkrete
Bauvorhaben unter Einbeziehung der gegebenen Eigenart der näheren
Umgebung und der besonderen Umstände des Einzelfalles geeignet ist,
Spannungen hervorzurufen, das bedeutet grob gesprochen den gegebenen
Zustand nachhaltig in “Unordnung” zu bringen. Top
Einkommensermittlung:
Die Prüfung der Einkommensverhältnisse erfolgt unter folgenden Gesichtspunkten:
a. Höhe des gesamten Familieneinkommens
- Summe der Einkünfte aller Darlehensnehmer, sofern diese Einkommen nachweisbar und auf Dauer zu erzielen sind.
Dabei werden berücksichtigt:
- lfd. nachhaltiges Monatsnettoeinkommen
- anteiliges 13./14. Monatsgehalt
- Kindergeld
nachhaltige Mieterträge
- aus dem Beleihungsobjekt stammend
- aus weiteren Objekten werden nur berücksichtigt nach Abzug
der Belastung
- eigene Renteneinkünfte des Antragstellers
- Wohngeld
- Nachweisbare und regelmäßige Nebenverdienste werden in voller Höhe
einbezogen, soweit sie zulässig und auf Dauer erzielbar sind.
-
Aufwendungsdarlehen und -zuschüsse können in Höhe von 50 % angesetzt
werden, da sie langfristig angelegt sind und ein Hineinwachsen in die
Belastung ermöglichen. Der prinzipielle Unterschied besteht darin, dass
das Aufwendungsdarlehen zurückgezahlt werden muss, während der -zuschuß
verloren eingeräumt wird.
- Überstunden/Spesen mit max. 50 %, wenn
diese regelmäßig für längere Zeit anfallen (gilt für Berufsgruppen wie
z.B. Fernfahrer, Monteure, Ärzte, Krankenschwestern).
- Bei Selbständigen werden 60 % des nachgewiesenen Bruttoeinkommens berücksichtigt (Faustformel).
Nicht berücksichtigt werden:
- Renten von Angehörigen
- Steuervergünstigungen aus § 10 e EStG
- Arbeitslosengeld, Pflegegeld, Mutterschaftsgeld
b. Höhe der Belastung aus den im Grundbuch eingetragenen vorund nachrangigen Grundschulden und Hypotheken
Ist
der Kapitaldienst aus eingetragenen Grundpfandrechten bekannt, wird
dieser - unter Berücksichtigung von Konditionsanpassungen - angesetzt.
c. Finanzierungsaufwand
Bei
den Finanzierungsaufwendungen ist der tatsächliche Zins- und
Tilgungsaufwand anzusetzen, wobei mindestens von einer 8,5 %igen
Annuität ausgegangen werden sollte.
d. Sonstige Belastungen
Dies ist eine Betrachtung aller, nicht der persönlichen Lebenshaltung dienenden Kosten des Darlehensnehmers:
- Ratenverpflichtungen
- Versicherungsbeiträge
- Unterhaltsverpflichtungen und
- Mietaufwendungen
e.
Verbleibendes Einkommen zum Lebensunterhalt Beträgt die Beleihung max.
80 % eines Objektwertes, müssen nach Abzug des Kapitaldienstes und
gegebenenfalls der weiteren Belastungen beispielhaft folgende
ca-Pauschalen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verbleiben:
- Hauptverdiener 550 €
- berufstätiger Ehepartner 350 €
- Ehepartner 250 €
- je Kind 150 €
So sind beispielsweise bei einem Ehepaar mit zwei Kindern mindestens € 1.100,-- anzusetzen.
Für Beleihungen größer 80%:
- Hauptverdiener 650 €
- berufstätiger Ehepartner 400 €
- Ehepartner 250 €
- je Kind 150 €
Allgemein gilt, dass mindestens 40 % des festen Einkommens für die Bestreitung des Lebensunterhaltes verbleiben müssen. Top
Einmessung:
siehe Vermesser 8. Top
Einliegerwohnung:
Zusätzliche, kleinere Wohnung in einem
Einfamilienhaus. Macht dieses steuerlich zum Zweifamilienhaus und hilft,
Steuern zu sparen. AfA nach § 7 EStG. Folgende Voraussetzungen müssen
erfüllt sein: es muss sich um eine abgeschlossene Wohnung mit Meeren
Räumen handeln, mit eigenem Eingang und nicht über Räume der anderen
Wohnungzu begehen Mindestgröße 24m² inkl. 1m² Abstellraum es muss
eine eigene Küche oder zumindest eine eigene Kochgelegenheit vorhanden
sein es müssen eigene sanitäre Anlagen wie Badewanne oder Dusche,
Waschbecken und WC vorhanden sein keine zwingende Voraussetzung aber
erwünscht ist des Vorhandensein von separaten Zählern und einer eigenen
Klingelanlage. Top
Eintragungsbewilligung:
Zur Eintragung in das Grundbuch
bedarf es neben dem Eintragungsantrag der Bewilligung desjenigen, dessen
Recht von der Eintragung betroffen wird. Das ist nicht immer der
Eigentümer. Dasselbe gilt für die Löschung eines Rechts. Bei der
Löschung einer Hypothek oder Grundschuld ist auch die Zustimmung des
Eigentümers erforderlich. Bei einer Briefhypothek muss auch der
Hypothekenbrief vorgelegt werden. Top
Energieeinsparverordnung (EnEV):
Deutschland ist einer der
Unterzeichner-Staaten des Kyoto-Protokolls. Die Bundesregierung hat sich
damit verpflichtet, den CO2-Ausstoss (Kohlendioxid- Ausstoß) in den
nächsten Jahren deutlich zu verringern. Rund ein Drittel des
Energieverbrauchs in Deutschland wird durch die Beheizung von Gebäuden
verursacht; hier liegt auch das größte Potential an CO2. Die EnEV wird
daher von der Regierung als wirkungsvolle Maßnahme angesehen, das Ziel
der CO2-Reduzierung zu erreichen. Die Energieeinsparverordnung trat am
01.02.2002 in Kraft - sie fasst die bisherige Wärmeschutz- und die
Heizanlage-Verordnung zusammen. Gefördert werden damit Lösungen zur
Reduzierung der Energiebedarfs. Der Jahresenergiebedarf ist bei
Neubauten in der Größe 25-30 % unter dem vormaligen Niveau der
Wärmeschutzverordnung definiert. Der Niedrigenergiehaus- Standard der
Wärmeschutzverordnung wurde also zur Regel. Ein Energiebedarfsausweis
für Neubauten gibt Auskunft über die energetischen Gebäudeeigenschaften
und macht diese transparenter. Den Bauherren bleibt es überlassen, wie
sie die Energiekennzahlen erreichen.Die wesentlichen Änderungen der EnEV
im Vergleich zur früheren Wärmeschutzverordnung betreffen Neubauten -
und hier insbesondere die Planungs- und Berechnungsabläufe. Erfreulich
ist die gleichzeitige Betrachtung von bautechnischer und
anlagentechnischer Ausführungsqualität im Nachweisverfahren. Dies muss
schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt geschehen und erfordert die
fortlaufende Zusammenarbeit der Verantwortlichen für Haustechnik und
Baukonstruktion, da es bekanntlich im Planungs- und Bauverlauf noch zu
vielfältigen Entscheidungsänderungen kommt. Ideal wäre deren Kooperation
in einem funktionierenden “Bauteam. Auch bei der EnEV ist der
Jahres-Heizwärmebedarf zu berechnen, was mit einem aufwendigen und einem
vereinfachten Verfahren erfolgen kann. Doch bildet dieser Kennwert nur
ein Teilergebnis, hinzu kommt die Bewertung der gesamten Haustechnik.
Dies führt zur Nachweisgröße “Jahres-Primärenergiebedarf” und schließt
alle beteiligten Energieerzeuger wie auch Energiespartechniken mit ein.
Der Verordnungsgeber eröffnet den Planern mit den Rahmenbedingungen der
EnEV größtmögliche Freiheit. Wer effiziente Haustechnik und die auf dem
Markt eingeführten Energiespartechniken einsetzt, kann beim baulichen
Wärmeschutz sparen und umgekehrt. Kennzeichnend für die energetische
Qualität der Haustechnik ist die sogenannte “Anlagen-Aufwandszahl” ep.
multipliziert mit dem Heizenergiebedarf eines Gebäudes führt sie zu
dessen Primärenergie-Kennwert. High-Tech-Häuser können also ohne
verbesserten Wärmeschutz sehr großzügig gestaltet werden, hoch gedämmte
Gebäude hingegen erlauben den Einsatz veralteter Heiztechnik und
insbesondere den Verzicht auf weitere Energiespartechniken. Top
Effektivzins:
Er ist eine Maßzahl für den Preis eines
Kredits (Vergleichszins). In dieser Größe sind alle Preisbestandteile
eines Kredits enthalten. Dabei werden sämtliche Kosten in Prozent zur
je einjährigen Nutzung des tatsächlich ausgezahlten Betrags ausgewiesen. Top
Effizienzhaus 40:
Für ein KfW Effizienzhaus 40 darf der
Energiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr im Bezug zum Standard
(100%, das so genannte Referenzgebäude (KfW 100) nach EnEV 2009) nur 40
% so viel Energie verbrauchen, also 55 % weniger als das
Referenzgebäude. Top
Effizienzhaus 55:
Für ein KfW Effizienzhaus 55 (ehemals KfW 40
Haus) darf der Energiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr im
Bezug zum Standard (100%, das so genannte Referenzgebäude (KfW 100)
nach EnEV 2009) nur 55 % so viel Energie verbrauchen, also 45 % weniger als das Referenzgebäude. Das
führt zu einem maximalen Jahres-Primärenergieverbrauch von 40 kWh/m2
Nutzfläche (daher KfW 40 Haus):
Der Jahres-Primärenergiebedarf
(Qp) (= Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes) darf 40 kWh pro
Quadratmeter nicht übersteigen. Der Transmissionswäremverlust
(=Wärmeverlust nach außen) muss um mindestens 45% unter dem Höchstwert
der EnEV liegen. Dies erreicht man üblicherweise durch Luftdichtheit
mit zentraler Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung bis ca. 80%. Auch
eine moderne Heizung mit regenerativen Energiequellen und guter Dämmung
sowie eine Ausrichtung nach Süden mit entsprechender Bauweise und
Fensterfronten sind empfehlenswert. Top
Effizienzhaus 70 :
KfW Effizienzhaus 70 (ehemals KfW 60
Haus) bezeichnet Häuser mit einer energetischen Mindesteffizienz. Diese
richtet sich nach der EnEV, in welcher die Kriterien für den modernen,
effizienten Baustandard (KfW Effizienzhaus 100) festgelegt sind. Das
KfW Effizienzhaus 70 darf davon nur 70% der Energie verbrauchen. Diese
Kategorisierung hat auch Auswirkungen auf die Förderung durch die KfW.
Daraus ergibt sich der Name KfW Effizienzhaus 70.
Im Vergleich zum Haustyp KfW Effizienzhaus 55 (ehemals KfW 40) sind
beim KfW Effizienzhaus 70 (ehemals KfW 60) die Förderkriterien weniger
streng. Denn die Verbesserungen zum Maßstab KfW Effizienzhaus 100
(Niedrigenergiehaus) nach EnEV fallen auch geringer aus:
So darf der
Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 60 kWh pro Quadratmeter
betragen (daher KfW 60). Zudem muss der Transmissionswärmeverlust den
Höchstwert der EnEV um mindestens 30% unterschreiten (daher KfW
Effizienzhaus 70).
Förderung beim KfW Effizienzhaus 70. Die KfW
(Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert mit zinsgünstigen Darlehen den
Erwerb oder Bau von energiesparenden Häusern. Ein Haustyp heißt dabei
KfW Effizienzhaus 70 (früher KfW 60). Das Förderprogramm der KfW nennt
sich “Ökologisch Bauen” und geht bis zu einer Darlehenssumme von 50.000
Euro/Wohneinheit. Top
Effizienzhaus 85:
Diese Förderstufe für Neubauten wird
nur zeitlich befristet bis zum 30.06.2010 angeboten.
Das Effizienzhaus 85 benötigt 85 Prozent des Primärenergiebedarfs des
Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust entspricht dem Wert des
Referenzgebäudes nach EnEV 2009. Top
Energiesparhaus 40:
Darunter versteht man Bauvorhaben, die
rechnerisch einen maximalen Jahres- Primärenergiebedarf von 40 kWh/m²
Gebäudenutzfläche haben. Vergleichbar ist ein Energiesparhaus 40 mit
dem derzeitigen “Passiv-Haus”- Standard mit einem rechnerischen
Jahres-Heizwärmebedarf von ca. 15 kWh/m². Die 40 kWh/m² ist ein fester
Wert, unabhängig von Haustyp, Grundriss und Energieträger für Heizung
und Warmwasser. Dieser äußerst niedrige Energiebedarf ist durch
ähnliche Maßnahmen wie für das Energiesparhaus 60 zu erreichen,
allerdings ist hier erheblich mehr Aufwand erforderlich, um den Wert 40
zu erreichen. Top
Energiesparhaus 60:
Darunter versteht man Bauvorhaben, die
rechnerisch einen maximalen Jahres- Primärenergiebedarf von 60 kWh/m²
Gebäudenutzfläche haben. Vergleichbar ist ein Energiesparhaus 60 mit
dem bisherigen “3-Liter-Haus”- Standard mit einem rechnerischen
Jahres-Heizwärmebedarf von ca. 30 kWh/m². Die 60 kWh/m² ist ein fester
Wert, unabhängig von Haustyp, Grundriss und Energieträger für Heizung
und Warmwasser. Der niedrige Energiebedarf ist z.B. durch Kombination
folgender Maßnahmen zu erreichen: sehr gute Dämmung der Außenhülle
(Außenwände, Dach, Keller sehr dichte Gebäudehülle ohne Wärmebrücken
sehr dichte Fenster/Außentüren kompakter Baukörper (möglichst wenig
Anbauteile) Lüftungsanlage ggf. mit Wärmerückgewinnung (für Gebäude
mit Lüftungsanlage ist eine sehr hohe Luftdichtigkeit, Luftwechselrate
von n50 [ 1,5 h-1, vorgeschrieben) und/oder bedarfsgerechte
Heizungsanlagen (Brennwertkessel/Niedertemperaturkessel) Solaranlage. Top
Entwurfsverfasser:
Siehe Architekt. Top
Energiebedarfsausweis:
Analog
zum Auto erhalten seit 1. Februar 2002 mit dem Inkrafttreten der
Energieeinsparverordnung auch Immobileien mit dem Energiebedarfsausweis
eine Art Fahrzeugschein. Darin wird festgehalten, wie hoch der
Primärenergieverbrauch des Gebäudes ist. Ausgestellt wird der Ausweis
vom Architekten, Fertighaushersteller oder Bauleiter. Top
Erbbaurecht:
Üblicherweise auf bestimmte Zeit - zwischen
75 und 100 Jahre - vererbliches oder veräußerliches bestelltes Recht,
auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Das
Erbbaurecht gewährt eigentümerähnliche Befugnisse. Es muss im Grundbuch
eingetragen werden; als Entgelt wird ein nach den allgemeinen
wirtschaftlichen Verhältnissen anpassbarer (z.B. jeweilige
Inflationsrate, liegt häufig zwischen 3 und 6 %) Erbbauzins vereinbart,
der während der gesamten Nutzungszeit oder seltener als Einmalbetrag zu
entrichten ist. Das Erbbaurecht ist als Belastung eines Grundstücks das
veräußerliche und vererbliche dingliche Recht, auf oder unter der
Erdoberfläche ein Bauwerk zu haben. Der Grundstückseigentümer vergibt
einen Bauplatz in Erbbaurecht. Für den Erbbauberechtigten bedeutet
dies, dass er sich den Kaufpreis für das Grundstück sparen kann, dafür
aber dem Eigentümer eine Vergütung, den so genannten Erbbauzins, meist
ein bestimmter Prozentsatz vom Grundstückswert, zu zahlen hat. Bewertet
wird deshalb nicht das Grundstück, sondern nur das Gebäude. Nach
Beendigung des Erbbaurechts hat der Grundstückseigentümer eine
Entschädigung für das Bauwerk entsprechend dessen Zeitwert an den
Erbbauberechtigten zu leisten. Top
Erhöhung:
Bausparer können jederzeit die Bausparsumme
erhöhen. Für den erhöhten Teil wird die Abschlussgebühr fällig. Die
Zuteilung wird danach meist mit einer 1-Jährigen Sperrfrist belegt. Die
Bewertungszahl sinkt in der Regel im Verhältnis zwischen alter und
neuer Bausparsumme. Top
Erschließung:
Die Maßnahmen, die die bauliche Nutzung
eines Grundstücks ermöglichen. Dazu gehören Straßen- und
Kanalbauarbeiten sowie Wasser- und Elektrizitätsversorgung u.ä. Die
Erschließung gehört zu den Aufgaben der Gemeinden. Es besteht ein
Anschlusszwang. Zur Erschließung zählen nachfolgende Projekte:
- Straßen
- Parkplätze
- Gehwege
- Radwege
- Grünanlagen
- Straßenbeleuchtung
- Verkehrsberuhigte Zonen
- Fußgängerzonen
- Stützmauern bei Hanglagen oder Ufern
- Lärmschutzwälle
- Kanalisation (Oberflächenwasser oder Abwasser)
- Wasserleitungsnetz
- Stromversorgung
- Gasversorgung
Sollten
einzelne zutreffende Projekte noch nicht erledigt / bezahlt sein, so
ist es in diesen Fällen unbedingt erforderlich, dass der Notarvertrag
eine eindeutige Regelung darüber trifft, wer die noch anfallenden
Erschließungskosten zu tragen hat - der Käufer oder der Verkäufer.Top
Erschließungsbeitrag:
Siehe Anliegerkosten. Top
Ertragswert:
Ist der Wert, der sich aufgrund der Rentabilität einer Liegenschaft errechnet. Gegensatz Sachwert. Top
Erker:
Ein Erker
(mhd. erker[e], ärker, wohl ein Lehnwort aus nordfrz. arquière
„Schützenstand, Schießscharte“ (eigentlich „Mauerausbuchtung“)) ist ein
geschlossener, überdachter, über ein oder mehrere Geschosse reichender
Vorbau an der Fassade eines Hauses. Im Gegensatz zur Auslucht steigt er
nicht vom Boden auf, sondern wird von einer auskragenden Balkenlage oder
Konsole getragen. Top
Exposé:
Exposé ist die Bezeichnung für die Unterlagen, die
der Makler an Interessenten abgibt. In den allermeisten Fällen enthält
das Exposé neben den Angaben über das Objekt zugleich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Maklers. Vor Unterzeichnung des Vertrages
sollten die Angaben im Exposé (Wohnfläche, Grundstück etc.) sorgfältig
überprüft werden. In den allermeisten Fällen übernimmt der Makler
lediglich die Angaben des Verkäufers. Top
EXWOST:
Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau schreibt regelmäßig Forschungsfelder des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus aus, um innovative Lösungen für den Städtebau zu finden. Top
Fertighaus:
Hier handelt es sich weitgehend um industriell
in Hallen witterungsgeschützte, weit vorgefertigte und hoch
wärmegedämmte Bauteile, die der Fertighaushersteller als einziger
Vertragspartner liefert und an der Baustelle zu einem Haus
zusammenbaut. Je nach Hersteller werden neben dem Typenhaus auch
veränderbare und auch absolut individuell geplante Häuser angeboten. Top
Familienheim:
Oberbegriff für Eigenheime, Kaufeigenheime
und Kleinsiedlungen, die nach Größe und Grundriss ganz oder teilweise
dazu bestimmt sind, dem Eigentümer und seiner Familie oder eines
Angehörigen und dessen Familie als Heim zu dienen. Top
Fertigstellungsgarantie:
Sie bietet dem Bauherrn
zusätzliche Sicherheit beim Konkurs des Anbieters. Ohne
Fertigstellungsgarantie muss eine Fremdfirma gefunden werden, die das
begonnene Haus fertig stellt. Da sich Materialien, Konzepte und
Bauweisen der Anbieter zum Teil deutlich unterscheiden, kann es für den
Bauherrn schwierig werden, eine Firma zu finden, die diese Aufgabe
übernimmt. Top
Fertigstellungsversicherung:
Das Bauunternehmen schließt
eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsversicherung ab (der Bauherr
selbst kann diese nicht abschließen). Im Falle einer Pleite ist die
Fertigstellung des Hauses zum vereinbarten Preis sowie die kostenlose
Beseitigung von Mängeln gesichert. Vorausgesetzt - wie bei jeder
Versicherung - die Prämien wurden pünktlich bezahlt. Top
Festbetragskredit:
Festbetragskredite heißen auch
tilgungsfreie Kredite, weil während der Laufzeit lediglich Zinsen zu
zahlen sind. Die Tilgung erfolgt am Ende zum Beispiel durch eine fällig
gewordene Lebensversicherung oder einen zugeteilten Bausparvertrag. Top
Festdarlehen:
Festgelegte Rückzahlung eines Darlehens am Ende der Laufzeit in einer Summe. Top
Festpreis:
Die Vereinbarung eines Festpreises ist sowohl
für den Erwerb vom Bauträger als auch für den Fertighausvertrag
charakteristisch. Dennoch bedarf die Vereinbarung eines Festpreises
einer ausdrücklichen Regelung im Vertrag. Als Bauherr sollte man die
Festpreisabrede besonders genau prüfen. Durch unklare Formulierungen und
unübersichtliche Vertragsgestaltungen wird die Festpreisklausel häufig
stark entwertet. Top
Festzins:
Vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Bank über einen festen Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum. Top
Finanzierungskosten:
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit
der Finanzierung des Wohneigentums entstehen: Kosten für die Beschaffung
der Dauerfinanzierungsmittel, die Bereitstellung des Fremdkapitals, die
Beschaffung der Zwischenkredite und für Teilvalutierungen von
Dauerfinanzierungsmitteln. Top
Finanzierungsmittel:
- Darlehen
- Hypothek
- Eigenmittel. Top
Freistellungserklärung:
Erklärung im Kaufvertrag, dass die
Immobilie frei von etwaigen Lasten ist. Sie ist vom Gesetzgeber
vorgeschrieben und muss vor der Kaufpreiszahlung dem Käufer ausgestellt
werden. Top
- Abriebgruppe 1: Keramische Fliesen dieser Gruppe setzt man ausschließlich als Wandfliesen ein.
Fliesen:
Beim Kauf gilt es zu beachten, welche Fliese wo verlegt werden soll:
- Abriebgruppe 2: Für Räume mit leichter Beanspruchung, z. B. Bäder.
- Abriebgruppe 3: Für Räume mit mittelschwerer Beanspruchung, z. B. Wohnräume.
- Abriebgruppe 4: Bodenfliesen für hoch beanspruchte Räume, z. B. Küchen, Flure oder Terrassen.
- Abriebgruppe 5: Für höchste Beanspruchung in öffentlichen Gebäuden. Top
Im Bebauungsplan ist festgelegt, in welcher Richtung und in welchen Abständen die Bauten stehen müssen. Top
Flurstück:
Ein
Flurstück, auch Parzelle genannt, ist die Katasterparzelle und stellt
eine vermessungstechnische Einheit dar. Im Gegensatz dazu ist das
Grundstück ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch
gesondert aufgeführt ist. Ein Grundstück kann aus mehreren
Flurstück-Nummern bestehen. Top
Flächennutzungsplan:
Der von der Gemeinde festgelegte
vorbereitende Schritt der Bauleitplanung, auf den in der Regel die
qualifizierte Bauleitplanung in Form von Bebauungsplänen und Vorhaben-
und Erschließungsplänen folgt. Der Flächennutzungsplan umfasst in der
Regel das gesamte Gemeindegebiet und nimmt im Gegensatz zum
Bebauungsplan nur eine Grobeinteilung in Nutzungen vor. Top
Förderungsmittel:
Durch Bund und Länder mit öffentlichen
Mitteln geförderte Baumaßnahme bei Neubau oder Instandsetzung und
Modernisierung von bezugsfertigen Wohnungen zur Erhöhung des
Gebrauchswertes oder der Energieeinsparung. Top
Garantiezeit:
Zeitraum nach Abnahme, an dem der Bauunternehmer oder Bauhandwerker für Mängel seiner Leistung einstehen muss. Top
Gaube:
Eine
Dachgaube, kurz Gaube, vereinzelt auch Dachgaupe bzw. Gaupe ist ein
Dachaufbau im geneigten Dach eines Gebäudes. Die Dachgaube dient zur
Belichtung und Belüftung der Dachräume. Zu diesem Zweck befinden sich
in den Gauben von Wohngebäuden im Allgemeinen Fenster. Gleichzeitig
vergrößert eine Gaube den nutzbaren Raum im Dachgeschoss. Die
Stirnseite der Dachgaube kann in der Flucht (der Verlängerung) der
darunter liegenden Außenwand liegen, ist jedoch meist von der
Dachtraufe des Hauptdaches in Richtung dessen Dachfirstes
zurückgesetzt. Top
Geländehöhe:
Höhenangabe bezogen auf NN (Normalnull) als mittlere Höhenlage eines Grundstückes oder bestimmter Punkte auf dem Grundstück. Top
Gefahrübergang:
Hierunter versteht man die Frage, wer im
Falle einer - weder vom Bauherr noch vom Bauunternehmer zu vertretenden -
Zerstörung oder Beschädigung des Bauwerks das Risiko der Neuherstellung
und der Vergütung zu tragen hat. Beim BGB-Vertrag findet der
Gefahrenübergang nach § 644 mit Abnahme des Bauwerk statt. Eine davon
zugunsten des Bauunternehmers abweichende Regelung enthält § 7 VOB/B. Top
Geländeschnitte:
siehe Vermesser 3. Top
Gemarkung:
In sich geschlossene, möglichst natürlich
begrenzte abgerundete Gruppe von Flurstücken. Gemarkung und
Gemeindegebiet sollen sich möglichst decken oder so aufeinander bezogen
sein, dass eine Gemeinde aus mehreren geschlossenen Gemarkungen besteht.
Top
Gemeinschaftseigentum:
Eigentum der Gesamtheit der
Wohnungseigentümer an dem Grundstück sowie an den Teilen, Anlagen und
Einrichtungen eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen, die nicht im
Sondereigentum der Wohnungseigentümer stehen. Top
Genehmigungsverfahren:
Es gibt drei Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben:
1. verfahrensfrei (siehe Verfahrensfreiheit)
2. Kenntnisgabeverfahren
3. Genehmigungsverfahren (siehe Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren) Top
Generalübernehmer:
Darunter versteht man einen
Generalunternehmer, der seine zu erbringenden Bauleistungen
ausschließlich durch andere Unternehmer erbringen lässt. In
vertraglichen Beziehungen steht der Bauherr allein mit dem
Generalübernehmer und nicht mit dem Bauunternehmer beziehungsweise den
Handwerkern. Diese werden vom Generalübernehmer direkt beauftragt. Top
Gesamthypothek:
Hypothek, bei der mehrere Grundstücke (auch Eigentumswohnungen) für die gleiche Forderung haften. Top
Geschossflächenzahl:
Die Geschossflächenzahl (GFZ)
bestimmt, wieviel Wohnfläche auf einem Grundstück maximal entstehen
darf. Balkone, Terrassen und Loggien werden nicht berücksichtigt. Top
Gewerblicher Grundstückshandel:
Erwirbt und Veräußert
jemand innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als drei Objekte,
nimmt das Finanzamt in der Regel eine gewerblichen Grundstückshandel
an. Das kann für den Veräußerer eine erhebliche steuerliche
Mehrbelastung bedeuten. Top
Gewährleistung:
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich zur
mängelfreien Leistung verpflichtet. Die Mängelhaftung ist im
Bürgerlichen Gesetzbuch und - teilweise abweichend - in der
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt. Im BGB-Vertrag
steht dem Bauherrn zunächst ein Nachbesserungsanspruch zu (§ 633 Abs. 2
Satz 1 BGB). Der Bauherr kann eine angemessene Nachfrist setzen, mit
der Androhung, dass nach Ablauf der Frist die Nachbesserung abgelehnt
wird. Verstreicht diese Frist ergebnislos, so kann der Bauherr die
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) verlangen (§ 643 BGB). Zur Geltendmachung dieser
Ansprüche genügt es, dass der Bauherr das Vorliegen eines Mangels
nachweisen kann. Anders verhält es sich beim Schadenersatzanspruch, der
den Nachweis eines Verschuldens erfordert. Wurde ein VOB-Vertrag
geschlossen, so kann der Bauherr nach § 13 Nr. 5 VOB/B die Beseitigung
der Mängel verlangen. Minderung kann der Bauherr nur unter folgenden
Voraussetzungen verlangen: Die Beseitigung des Mangels muss nach Lage
der Dinge unmöglich sein oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand
erfordern und der Bauunterrnehmer/Handwerker muss die Mängelbeseitigung
verweigern (§ 13 Nr. 6 VOB/B). Der Schadenersatzanspruch des Bauherrn
ergibt sich aus § 13 Nr. 7 VOB/B. Top
Gewährleistungsfristen:
Im Rahmen der Gewährleistung
haftet der Auftragnehmer für Mängel nach BGB bei Arbeiten an einem
Grundstück zwei, an Bauwerken fünf Jahre. Die Verjährung beginnt mit
der Abnahme. Bei vereinbarter Geltung der VOB für Arbeiten an einem
Grundstück und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen
ein Jahr. Handelt es sich um Arbeiten an einem Bauwerk, so beträgt die
Verjährungsfrist zwei Jahre. Bei Vereinbarung einer Gewährleistung nach
VOB beginnt die Gewährleistungsfrist nach der Beseitigung des Mangels
erneut. Sind die Mängel bereits bei Abnahme erkennbar, so kann der
Auftraggeber seine diesbezüglichen Rechte verlieren, wenn er sie sich
nicht ausdrücklich vorbehält. Top
GFZ:
siehe Geschossflächenzahl. Top
Gläubiger:
Er ist derjenige, der berechtigt ist, von einem
anderen, dem Schuldner, aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung
zu verlangen. Top
Grenzabstand:
Kürzeste Entfernung eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze. Top
Grenzattestat:
siehe Grenzbescheinigung. Top
Grenzbebauung:
Kleingaragen können oder müssen oft direkt an die Grenzlinie gebaut werden. Top
Grenzbescheinigung:
Nach vermessungstechnischen
Untersuchungen abgeschlossene Versicherung des Katasteramtes oder eines
amtlich bestellten Vermessungsingenieurs, dass ein Gebäude innerhalb
der rechtmäßigen Grenzen eines Grundstücks errichtet worden ist.
Grenzbescheinigungen werden vor allem für die Beleihung von
Grundstücken benötigt. Gleichbedeutend Grenzattestat. Top
Grundstücksfläche:
Ist die anteilige Grundstücksfläche, die durch Baulinien, Baugrenzen und den gegebenen Bauwich bestimmt ist. Top
Grundstückshandel:
Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als
drei Grundstücke oder Eigentumswohnungen kauft oder verkauft, ist
gewerblicher Grundstückshändler. Seine Veräußerungsgewinne unterliegen
neben der Einkommensteuer auch der Gewerbesteuer. Der Privatmann
dagegen, der die Drei-Objekt-Grenze nicht überschreitet, bezahlt keine
Gewerbesteuer. Anschaffung und Herstellung werden gleich behandelt.
GewerblicherSteuerfrei bleibt der Gewinn nur, wenn der Boden, auf dem
die Wohnungen errichtet werden, seit mehr als zehn Jahren Eigentum des
Veräußerers ist. Top
Grundpfandrecht:
Darunter versteht man die Sicherung eines
Kredits durch Verpfändung eines Grundstücks oder eines Hauses (dingliche
Sicherung). Sie erfolgt durch Eintrag ins Grundbuch. Zu den
Grundpfandrechten zählen vor allem Hypotheken und Grundschulden. Lasten
mehrere Grundpfandrechte auf einem Grundstück, dann wird eine Rangfolge
festgelegt. Eine erstrangige Hypothekoder Grundschuld bietet dem
Gläubiger die höchstmögliche Sicherung seiner Ansprüche.Top
Grundschuld:
Die Grundschuld stellt die Verpfändung
eines Grundstücks dar. Sie ist die heute übliche dingliche Absicherung
im Rahmen der Baufinanzierung. Auf ein Grundstück können mehrere
Grundschulden eingetragen werden. Deren Reihenfolge bestimmt, welche
Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung zuerst ihr Geld bekommen. Im
Gegensatz zur Hypothek setzt die Grundschuld keine Forderung voraus. Mit
der Tilgung reduziert sich zwar die Schuld gegenüber dem Kreditgeber;
der im Grundbuch eingetragene Betrag der Grundschuld bleibt dagegen
unverändert. Wegen der einfacheren Handhabung hat sich die Grundschuld
gegenüber der Hypothek durchgesetzt.
Um Kosten für eine spätere
Rangänderung zu sparen sollte die Grundschuldeintragung möglichst
zusammen mit dem Kaufvertrag geschehen. Die Kosten bei z.B. € 150.000,-
Kaufpreis betragen für die Auflassungsvormerkung € 150,-,
Grundschuldeintrag (von € 100.000,-) € 210,-, Erstellung
Grundschuldbrief € 55,-, Eigentumsumschreibung € 280,-, beglaubigte
Grundbuchabschrift € 20,-, Löschung der Auflassungsvormerkung € 70,-.
Zusammen € 785,- zuzüglich 16 % MwSt. Top
Grundbuch:
In den Grundbüchern werden insbesondere die
Eigentumsverhältnisse, die finanziellen Belastungen und ggf. besondere
Rechte (Wegerecht des Nachbar o.ä.) eingetragen. Das Grundbuch dient im
Interesse des Rechtsverkehrs der Offenlegung der Rechtsverhältnisse an
einem Grundstück. Jede rechtsgeschäftliche Änderung an
Grundstücksrechten bedarf zu ihrer Wirksamkeit (neben der Einigung der
Beteiligten) der Eintragung im Grundbuch. Einigung und Eintragung
bewirken also die Rechtsänderung. Das Grundbuchblatt besteht neben dem
Bestandsverzeichnis aus drei Abteilungen. In Abteilung I werden die
jeweiligen Eigentümer sowie die Erwerbsgründe vermerkt (geringfügige
Abweichung in Baden-Württemberg). Abteilung III enthält die
Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Rentenschulden); in Abteilung
II werden die übrigen Belastungen (z.B. Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte,
Reallasten) sowie Verfügungsbeschränkungen (z.B.
Auflassungs-Vormerkungen, Widersprüche usw.) eingetragen.Das Grundbuch
ist ein öffentliches Register und wird in der Regel beim Amtsgericht
geführt. Top
Grunddienstbarkeit:
Nutzungsrecht oder Nutzungsbeschränkung an einem Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks. Top
Grunderwerbsteuer:
Grunderwerbsteuer:
Bei notarieller
Beurkundung einmalig anfallende Steuer. Der Steuersatz beträgt 3,5% des
Kaufpreises einschließlich der Erschließungskosten (in Berlin, Bremen,
Hamburg und Sachsen-Anhalt: 4,5%). Der Kaufpreis kann sich auch aus
mehreren Verträgen ergeben, wenn zwischen dem Grundstückskaufvertrag und
dem die Bebauung des Grundstücks betreffenden Vertrag ein so enger
Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise
als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält.
Beim Erwerb vom Bauträger ist die Bemessungsgrundlage für die
Grunderwerbsteuer der Wert des Bodens und des zu errichtenden Gebäudes,
wenn es sich als einheitliches Geschäft darstellt. Eine Steuerbefreiung
ist nur in wenigen Fällen, z.B. unter Eheleuten, möglich. Werden
Erschließungskosten, auch an den Veräußerer, erst später nach Erbringen
fällig, ist diese Leistung von der Grunderwerbsteuer befreit. Tritt für
Grundstücke durch Inkrafttreten eines Bebauungsplanes eine
Wertsteigerung ein, so ist diese ebenfalls grunderwerbsteuerpflichtig.
Die Steuer wird grundsätzlich von beiden Vertragsparteien, d.h. dem
Käufer und dem Verkäufer, geschuldet, meist aber nur vom Käufer bezahlt.
Bevor diese Steuer nicht bezahlt ist, wird die Eigentumsumschreibung im
Grundbuch nicht vollzogen. Der Nachweis der Bezahlung erfolgt durch die
Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wer sich beim Kauf einer
Eigentumswohnung zur Modernisierung verpflichtet, zahlt auch von der
gesamten Modernisierungssumme (BFH, II R 29/01). Befreit ist der Verkauf
innerhalb der Familie (Ehepartner, Kinder, Stiefkinder) und Verkäufe
unter Ex-Gatten bis zu 1 Jahr nach der Scheidung (FG Münster, 8 K
4723/97), sowie der Erbbauzins. Nicht befreit sind dagegen Partner in
nichtehelichen Lebensgemeinschaften ( BFH, II R 72/00). Top
Grundflächenzahl:
Die Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt,
wieviel Fläche eines Grundstücks maximal bebaut werden darf. Balkone,
Terrassen und Nebenanlagen werden nicht berücksichtigt. Top
Grundpfandrecht:
Unter Grundpfandrechten sind
Sicherungsrechte an einem Grundstück zu verstehen, die normalerweise als
Sicherheit für ein Darlehen eingeräumt werden. Eine Bank wird ein
Darlehen erst dann ausbezahlen, wenn ihr der Bauherr eine Sicherheit in
Form eines Grundpfandrechts einräumt, In der Praxis wird meist eine
Grundschuld oder eine Hypothek im Grundbuch eingetragen. Top
Grundschuld:
Dingliche Sicherheit für eine Forderung, für
die das Grundstück haftet. Sie ist im Unterschied zur Hypothek vom
Bestand der zugrunde liegenden Forderung unabhängig. Top
Grundsteuer:
Die Gemeinde erhebt auf Grund und Boden eine
Steuer, unabhängig davon, ob es bebaut ist oder nicht. Diese Grundsteuer
errechnet sich aus dem Einheitswert mal dem von der Gemeinde
festgelegten Hebesatz. Sie ist in vierteljährlichen Raten an die Kommune
abzuführen. Top
Grundstücksbörse:
Zusammenschluss von Maklern bei den
Industrie- und Handelskammern oder in Vereinsform zur besseren
Zusammenführung von Angebot und Nachfrage. Top
Grundstücksgrenze, hintere:
Eine die Verkehrsfläche nicht berührende Grundstücksgrenze. Top
Grundstückskaufvertrag:
Verpflichtung zur Übertragung oder
zum Erwerb eines Grundstückes. Nur gültig bei notarieller Beurkundung.
Eigentum geht erst über nach Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Top
Grundwasserstand:
Die Höhe des Grundwassers - durch Gemeinde zu erfahren. Top
GRZ:
siehe Grundflächenzahl. Top
Guthabenzins:
Er beträgt je nach Bausparkasse und Tarif 2
bis 5%. Je höher der Guthabenzins desto höher fällt später der
Darlehenszins aus. Man kann auch den gewählten Tarif nachträglich
wechseln. Top
g-Wert
Steht
für Gesamt-Energiedurchlassgrad und bezeichnet den Anteil der
Sonnenstrahlungswärme, der durch ein Fenster ins Hausinnere gelangt. Er
sollte möglichst bei 60 % liegen (auch als 0,60 angegeben). Top
Haftung:
Haftung bedeutet das Einstehen müssen des
Schuldners mit seinem Vermögen für die Erfüllung seiner Schulden
gegenüber dem Gläubiger. Ist die Haftung auf eine Person bezogen,
spricht man von persönlicher Haftung; ist sie dagegen - losgelöst von
der Person des Schuldners - auf eine Sache bezogen, ist eine so genannte
dingliche Haftung gegeben. Bei der dinglichen Haftung ist der
Eigentümer verpflichtet, die Verwertung seiner aufgrund eines
Pfandrechts (z.B. einer Grundschuld) haftenden Sache durch den Gläubiger
zu dulden. Der Vorteil der dinglichen Haftung liegt darin, dass die
verpfändete Sache gewissermaßen für den Pfandgläubiger reserviert ist,
da er dem persönlichen , also nicht dinglich gesicherten Gläubiger,
vorgeht. Ferner ist die dingliche Haftung auf einen Gegenstand
beschränkt. Top
Haftung des Architekten:
Verletzt der Architekt
seine aus dem Architektenvertrag resultierenden Pflichten gegenüber dem
Bauherrn, haftet er diesem auf Minderung (§634 BGB) oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung (§ 635 BGB). Ansprüche gegen den Architekten können
sich aus Planungs- oder Vergabefehlern ergeben. Dazu gehört im Rahmen
der Entwurfsplanung die Haftung des Architekten für die
Genehmigungsfähigkeit seines Entwurfs. Hat er Bedenken, ob sein Entwurf
von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt wird, muss er den Bauherrn
hierüber aufklären. Im Streitfall muss er nachweisen, dass der Bauherr
trotz Aufklärung über das Genehmigungsrisiko am Bauantrag festhalten
wollte. Aufklärungspflichten hat der Architekt auch in Bezug auf das
Bodenrisiko. Immer dann, wenn er ungünstige Bodenverhältnisse erkennen
musste, hat er den Bauherrn darüber aufzuklären. Ist ihm beispielsweise
bekannt, dass sich auf dem Grundstück ungewöhnliche Gesteinsschichten
oder starkes Grundwasser befinden, muss er den Bauherrn auf die
Notwendigkeit der Zuziehung von Sonderfachleuten (Geologe) hinweisen.
Wirkt der Architekt bei der Vergabe von Leistungen mit, muss er zum
Vergleich der Konditionen verschiedene Angebote einholen. Unterlässt er
dies und erleidet der Bauherr durch ein überteuertes Angebot einen
Schaden, ist der Architekt dafür haftbar. In der Phase der
Objektüberwachung ist der Architekt zur Überprüfung solcher Arbeiten
verpflichtet, die erfahrungsgemäß besonders gefahrenträchtig sind. Dazu
gehören beispielsweise die Abdichtung von Bauteilen oder die Anbringung
von Schall- oder Wärmeisolierungen. Im Rahmen der Objektüberwachung ist
der Architekt auch für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten
mitverantwortlich. Er hat beispielsweise dafür Sorge zu tragen, dass
Schächte durch Abdeckungen gesichert werden. Erkennt der Architekt, dass
ein bestimmter Handwerker unsorgfältig arbeitet, muss er diesen
besonders intensiv überwachen. Er kann sich in diesem Fall nicht dadurch
entlasten, dass er den Bauherrn auf die Unzuverlässigkeit dieses
Handwerkers hinweist. Übersteigen die tatsächlichen Baukosten die vom
Architekten ermittelten Kosten, kommt eine Haftung unter dem
Gesichtspunkt der Bausummenüberschreitung in Betracht. Top
Heimstätte:
1. Allgemein:Bezeichnung für eine Wohnstätte,
wobei anklingt, dass sie ein bleibendes Heim bieten soll, an dem
Eigentum oder ein eigentumähnliches Recht des Benutzers besteht, das
zugleich eine gewisse Verbundenheit mit dem Grund und Boden herstellt.
2.
Speziell:a. Bezeichnung für ein Einfamilienhaus mit Nutzgarten, das
nach den Bestimmungen des Reichsheimstättengesetzes als Reichsheimstätte
ausgegeben ist. b. Kurzbezeichnung für die Heimstättengesellschaften. Top
Heizenergiebedarf:
Darunter wird die Energiemenge
verstanden, die dem Heizsystem zugeführt werden muss, um den
Heizwärmebedarf zu decken. Der Heizenergiebedarf beinhaltet auch die
Verluste der Anlagentechnik, die bei der Erzeugung, Steuerung,
Verteilung, Übergabe und Speicherung der Wärme entstehen. Wärmegewinne
aus internen Wärmequellen (Geräte, Licht) und Sonne reduzieren den
Heizenergiebedarf. Top
Heizwärmebedarf:
Darunter ist der rechnerisch ermittelte
Wärmeeintrag über ein Heizsystem zu verstehen, der zur
Aufrechterhaltung einer definierten Soll-Innentemperatur benötigt wird. Top
HOAI:
Steht als Abkürzung für die Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Frage, welche Vergütung der
Bauherr dem Architekten für dessen Leistung schuldet. Soweit keine
andere schriftliche Vereinbarung bei Abschluss des Architektenvertrages
getroffen wird, gilt grundsätzlich das jeweilige Mindesthonorar der HOAI
als vereinbart.
-Honorarzone I
Gebäude mit sehr geringen
Planungsanforderungen. Hierzu zählen beispielsweise Schlaf- und
Unterkunftsbaracken und andere Behelfsbauten für vorübergehende
Nutzungen.
- Honorarzone II
Gebäude mit geringen
Planungsanforderungen wie einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen
Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Garagenbauten, Bootshäuser, einfache
Werkstätten, Unfalls- und Sanitätswachen.
-Honorarzone III
Gebäude
mit durchschnittlichen Planungsanforderungen. Hierzu zählen Wohnhäuser,
Wohnheime und Heime mit durchschnittlicher Ausstattung, Kinderhorte,
Kindergärten, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, Grundschulen,
Jugendfreizeitstät-ten, Jugendzentren, Bürgerhäuser, Studentenhäuser,
Altentagesstätten und andere Betreuungseinrichtungen.
-Honorarzone IV
Gebäude
mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen. Hierzu zählen
Wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, Terrassen- und
Hügelhäuser, planungsaufwendige Einfamilienhäuser mit entsprechendem
Ausbau.
-Honorarzone V
Gebäude mit sehr hohen Planungsanforderungen wie bestimmte Krankenhäuser und Universitätskliniken. Top
Holzständerbauweise:
Die Ständerbauweise ist eine Form des
Fachwerkbaus, bei der Ständer durchgehend von der Schwelle bis zum Dach
das tragende System eines Gebäudes bilden und gleichzeitig die
Seitenwände darstellen. Diesem statischen Prinzip wird die
Gebäudegestaltung untergeordnet. Die Konstruktion besteht traditionell
aus Holz, sie kann jedoch auch aus Stahl hergestellt werden. Zusammen
mit anderen Bauweisen, wie etwa Blockbau, Rahmenbau, Skelettbau und
Tafelbau, zählt der Ständerbau zu den grundlegenden Holzbausystemen. Top
Honorabschlussrechnung:
Obgleich der Architektenvertrag
rechtlich als Werkvertrag einzustufen ist, besteht im Hinblick auf
die Fälligkeit des Architektenhonorars eine Besonderheit. Die
Vergütung des Architekten wird nicht bereits bei Abnahme fällig, sondern
erst dann, wenn er seine Leistungen vollständig erbracht hat und dem
Bauherrn eine prüffähige Honorarschlussrechnung zur Verfügung stellt (§
8 HOAI). Prüffähig ist die Honorarschlussrechnung dann, wenn sie so aufgeschlüsselt
und gegliedert ist, dass der Bauherr ohne größere Schwierigkeiten überprüfen
kann, ob sie sachlich und rechnerisch richtig ist. Top
Hypothek:
Kredit oder darlehen, dessen Sicherung durch einen
Eintrag der Schuld im Grundbuch gewährleistet ist. Forderungender
Kreditgeber können als erste und zweite Hypothek oder als Grundschuld
eingetragen werden. Die höhe der möglichen Hypotheken wird durch den
Beleihungswert und die Beleihungsgrenze bestimmt. Die Tilgung der
Hypothek und die zinszahlung erfolgt durch jährliche Ratenzahlungen.
Die
Bezeichnung 1a und 1b geben die Reihenfolge an, in der die Darlehen im
Grundbuch eingetragen werden. Die erste Hypothek, die als 1a-Hypothek im
Grundbuch steht, ist erstrangig oder erststellig, weil die
Grundschulden aus diesem Kredit denen des 1b-Darlehens vorgehen. Die
Grundschulden des 1b-Darlehens gehen wiederum den nachrangigen Krediten
vor. Die 1b-Hypothek kostet in der Regel 0,5 bis 0,75 Prozentpunkte mehr
als die 1a-Hypothek, da das Risiko für die Befriedung des Geldgebers im
Verwertungsfall
mit zunehmender Rangstelle abnimmt.
(*) vom Beleihungswert
-% 80-100 bis nachrangige Kredite
-% 60-80 bis 1b-Hypothek
-% 60 bis 1a-Hypothek
Geschäftsbanken/Sparkassen
-% 60-80 bis 1b-Hypothek
-% 60 bis 1a-Hypothek
Hypobanken
-% 80 bis Bausparkassen
-%
45 bis Versicherungen Beleihungsgrenze (*) Institut Die Hypothek ist
heute eher unüblich (Grundschuld). Sie gehört zu den Grundpfandrechten
und ist ein beschränktes Grundstücksrecht zur Sicherung einer
Geldforderung, z.B. ein Darlehen einer Bank an einen Bauherrn.
Hypotheken können auch an Eigentumswohnungen oder an Erbbaurechten
bestellt werden. Sie müssen im Grundbuch eingetragen werden. Da der
Bestand der Hypothek an die Darlehensforderung geknüpft ist, nimmt sie
im Laufe der Tilgung in gleichem Umfang wie die Darlehensschuld ab. Ist
das Darlehen zurückgezahlt, wird die Hypothek gelöscht. oder sie wandelt
sich in eine so genannte Eigentümergrundschuld um, die dem Eigentümer
des belasteten Grundstücks selbst zusteht. Hypotheken werden bis zu
bestimmten Beleihungsgrenzen ausgereicht: Gleiches gilt für die
nachrangigen Kredite. Hier beträgt der Unterschied zur 1b-Hypothek
mindestens einen Prozentpunkt. Außerdem verlangen die Geldhäuser hier
meist eine höhere Tilgung von drei oder mehr Prozent. Achtung: Eine
Hypothek kann nach deutschem Recht erst mit Bezugsfertigkeit ausbezahlt
werden! Deshalb ist eine Zwischenfinanzierung notwendig, die auch nur in
Verbindung mit der Hypothek beantragt werden sollte, um spätere
Probleme z.B. einer Baufortschrittszahlung auszuschließen. Top
Oberbegriff für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht, Wohnungseigentum). Top
Instandhaltungsmaßnahmen:
Alle Maßnahmen zur Erhaltung der Nutzbarkeit der Wohnung/ des Hauses. Top
Instandsetzung:
Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mängeln, die durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse usw. entstanden sind. Top
JAZ
JAZ (Jahres-Arbeitszahl) ist der Quotient aus
Wärmeabgabe und aufgenommener elektrischer Energie bei Betrieb über die
Heizperiode (abgegebene Wärme / zugeführte elektrische Energie) – und
damit abhängig vom Einsatzbereich der Anlage, dem Temperaturniveau und
der Temperaturdifferenz. Nicht enthalten sind in dieser Definition alle
"Neben"verbräuche, wie z.B. Verteil-Energie (Ventilatoren und
Umwälzpumpen), Abtauvorrichtungen (z.B. Heizstäbe) und
Sole-Umwälzpumpen. Auch Verluste von etwaigen Speichern sind nicht
enthalten. Top
Kanalanschluss:
Ist die Stelle, meist an der
Grundstücksgrenze, an der der Hausbesitzer den Hausabwasserkanal an den
öffentlichen Abwasserkanal anschließen kann. Top
Kanalisation:
Rohrleitungen zur Ableitung von Abwässern, Brauchwassern und Fäkalien. Top
Kataster:
Das Kataster ist ein amtliches,
vermessungstechnisches Verzeichnis aller Grundstücke mit Angaben über
Lage, Größe und Nutzung. Das Katasteramt ist meistens bei den
Verwaltungsbehörden des Kreises zu finden. Dort wird der amtliche
beglaubigte Lageplan ausgestellt, der für den Architekten, die
Baufinanzierungsinstitute und für den Bauantrag notwendig ist. Das
Liegenschaftskataster besteht aus einem beschreibenden Teil
(Katasterbücher) und einem darstellenden Teil (Kataster-Kartenwerk). Top
Kaufeigenheim:
Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht
mehr als zwei Wohnungen enthält und von einem Bauherrn mit der
Bestimmung geschaffen worden ist, es einem Bewerber als Eigenheim zu
übertragen. Top
Kaufanwartschaft:
Durch Vertrag begründetes Recht auf käuflichen Erwerb einer Sache. Bedarf beim Grundstück der notariellen Beurkundung. Top
Kaufvertrag:
Mit dem Abschluss des Kaufvertrages
verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises, der Verkäufer
verpflichtet sich zur Übergabe der Kaufsache. Im Falle eines
Grundstückskaufs bedarf der Vertrag nach § 313BGB der notariellen
Beurkundung. Die Unterzeichnung des Kaufvertrages hat allerdings noch
nicht den Übergang des Eigentums zur Folge. Die Eigentumsübertragung
findet erst dann statt, wenn der Käufer im Grundbuch als Eigentümer
eingetragen ist. Zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Eintragung
des Erwerbers im Grundbuch vergehen in der Praxis jedoch mehrere
Wochen. Der Käufer kann sich gegen nachteilige Verfügungen in dieser
Zeit dadurch schützen, dass er die Eintragung einer Vormerkung
vereinbart und beantragt. Top
Kenntnisgabeverfahren:
Das vereinfachte Verfahren soll die
Behörden entlasten, den Baubeginn beschleunigen und damit den
Wohnungsbau fördern. Bei Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereichs
eines qualifizierten Bebauungsplanes können für Gebäude mit begrenzter
Größe und Nutzung die Bauvorlagen den Behörden zur Kenntnis gegeben
werden. Die erforderlichen Unterlagen sind wie beim regulären
Genehmigungsverfahren einzureichen. Auch die betroffenen
Grundstücksangrenzer sind anzuhören. Die Baurechtsbehörden prüfen die
Unterlagen auf Vollständigkeit, inhaltlich jedoch erst bei Verdacht
eines baurechtlichen Verstoßes. Die bautechnischen Nachweise müssen bis
Baubeginn erstellt und, wenn die Prüfpflicht nicht entfällt, durch einen
Prüfstatiker geprüft und bestätigt sein. Der
Bezirksschornsteinfegermeister benötigt zur Ausstellung seiner
Unbedenklichkeitsbescheinigung rechtzeitig vor Baubeginn die technischen
Unterlagen zur Heizungsanlage. Obwohl keine Bauabnahme erforderlich
ist, behält die Baurechtsbehörde das Recht auf Bauüberwachung. Die
gesamte Verantwortung für das Baugeschehen liegt nun bei Bauherr und
Architekt. Ausnahmen und Befreiungen müssen mit den Bauvorlagen
beantragt werden. Top
Kniestock:
Der Kniestock wird in Deutschland je nach
Landesbauordnung unterschiedlich definiert. Da ProHaus bundesweit
anbietet, wurde der Kniestock hausintern einheitlich geregelt: Der
Kniestock wird im Dachgeschoß an der Traufseite innen und senkrecht ab
Rohfußboden bis Schnittpunkt mit der Dachschräge gemessen. Zum fertig
ausgebauten Zustand ist die Fußbodenaufbauhöhe, die je nach Heizungsart
und Belag variieren kann, noch davon abzuziehen. Je höher der Kniestock
ist, desto mehr Stellfläche steht an den Traufseiten unter den
Dachschrägen zur Verfügung. Nicht zu verwechseln mit Drempel und
Abseite! Top
Kostenmiete:
Zur Deckung der laufenden Aufwendungen
(Kapital- und Bewirtschaftungskosten) des Vermieters erforderliche
Miete; im sozialen Wohnungsbau nach gesetzlicher Vorschrift zu
errechnen. Top
Körpermaße:
1 Kubikmeter (m³) = 1.000 Kubikdezimeter (dm³)
1 dm³ = 1.000 Kubikzentimeter (cm³)
1 cm³ = 1.000 Kubikmillimeter (mm³) Top
Krüppelwalmdach:
Ein
Walm, dessen Traufe oberhalb der Traufe des Hauptdaches liegt (d.h.:
der Giebel ist nicht vollständig abgewalmt) wird Schopfwalm oder
Krüppelwalm genannt. Es bleibt also ein trapezförmiger Restgiebel
erhalten, auf den die Dachfläche aufgelagert ist. Top
K-Wert:
Ehemaliger Messwert für den Wärmeverlust bei
Bauteilen (heute: U-Wert). Gibt an wie viel Energie in Watt pro
Quadratmeter eines Bauteils in einer Sekunde verloren geht. Top
Kündigung:
Ein Bauvertrag kann nach § 649 BGB vom Bauherrn
jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Bauherr hat
dann die anteilige Vergütung des Unternehmers für die bereits
geleisteten Arbeiten zu zahlen. Außerdem muss er dem Unternehmer die
Vergütung für die nicht ausgeführten Arbeiten abzüglich dessen ersparter
Aufwendungen zahlen. Für den VOB-Vertrag findet sich eine entsprechende
Regelung in § 8 Absatz 1 Nr. 1 VOB/B. Allerdings bedarf in diesem Fall
die Kündigung der Schriftform.Top
Lageplan:
siehe Vermesser 4. Top
Lastenzuschuss:
"Wohngeld" für Bauherren. Wird auf Antrag
gewährt und ist u.a. an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Er ist
nicht zurückzuzahlen. Top
Leibrente:
Die Leibrente ist eine auf Geld oder andere
bewegliche Sachen gerichtete Rente, die den Lebensunterhalt des
Berechtigten bis zum Tode sichern soll. Die Rente ist in Form von
regelmäßig wiederkehrenden, gleichmäßigen Leistungen zu erbringen und
wird gewöhnlich im Rahmen eines Altenteils oder Übernahmevertrages
zugesichert. Top
Lichtdurchlässigkeit
Die
Lichtdurchlässigkeit drückt den Anteil des sichtbaren LIchts aus, der
durch das Fenster durchgelassen wird. Moderne Zwei-Scheiben-Gläser haben
eine Lichtdurchlässigkeit von ca. 80 %, Drei-Scheiben-Gläser zwischen
70 und 80 %. Top
Liegenschaftsbuch:
In Karteiform geführte Bestandsblätter, nach Eigentümern geordnet, die alle Grundstücke eines Gemeindebezirkes ausweisen. Top
Loggia:
Eine
Loggia ist an drei Seiten von Mauern umgeben
und hat ein Dach. Ist eine Loggia an der Südseite eines Hauses geplant,
so lässt scih bei ausreichender Tiefe der Vorteil ausnutzen, dass die
Überdachung im Sommer vor direkter Sonneneinstrahlung schützt, während
im Winter die niedrig stehende Sonne den angrenzenden Wohnraum erwärmt. Top
LBO:
siehe Landesbauordnung. Top
Luftwechselrate n50:
Unter “Luftwechselrate n50” wird
verstanden, wie oft die Raumluft innerhalb einer Stunde bei einer
Druckdifferenz von 50 Pascal (zwischen innen und außen) ausgetauscht
wird. Siehe Blower-Door-Test. Top
Löschungsbewilligung:
Die Genehmigung des Berechtigten
eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes zur Löschung desselben. Sie
bedarf der notariellen Unterschriftsbeglaubigung. Top
Löschungsvormerkung:
Sie ist eine Eintragung im Grundbuch
und dient zur Sicherung des schuldrechtlichen Anspruchs des
Vormerkungsberechtigten auf Löschung einer Hypothek oder einer
Grundschuld für den Fall, dass sich die Hypothek oder Grundschuld mit
dem Eigentum in einer Person vereinigt, was z.B. bei der Rückzahlung der
Hypothekenforderung der Fall ist. Top
Leistungsverzeichnis:
Das
Leistungsverzeichnis ist Hauptbestandteil einer Ausschreibung und
enthält eine ausführliche Beschreibung aller geforderten Bauleistungen
in den jeweiligen Gewerken nach Art und Leistung. Top
LZR
Luftzwischenraum;
Abstand zwischen den Scheiben; Angabe in Millimetern. Dieser Raum kann
auch mit speziellem Gas (z.B. Argon) gefüllt sein. Top
Makler:
Er ist der Vermittler zwischen Kaufinteressent und
Verkäufer. Kommt zwischen Käufer und Verkäufer aufgrund des Nachweises
oder der Vermittlung des Maklers ein Grundstückskaufvertrag zustande,
verdient der Makler seine Provision. Der allgemein übliche
Provisionssatz beträgt in der Regel zwischen 3 und 7 % des vereinbarten
Kaufpreises zugl. MWSt und ist meist - je nach Vereinbarung - durch den
Käufer zu tragen. Top
Maklerverordnung:
"Verordnung über die Pflichten der
Makler, Darlehens- und Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer".
Schützt die Verbraucher vor Übervorteilung. Regelt unter anderem, wann
Bauträger welche Teilbeträge der Gesamtaufwendungen frühestens verlangen
können. Top
Makler- und Bauträgerverordnung:
Die Makler- und
Bauträgerverordnung (MaBV) regelt zum Schutz des Erwerbers beim
Bauträgervertrag die Frage, in welcher Weise der Bauträger die vom
Erwerber entgegengenommenen Gelder absichern muss. So ist dort geregelt,
dass der Bauträger die empfangenen Gelder nur für das jeweilige Projekt
verwenden darf. Außerdem muss er private Gelder und Zahlungen von
Kunden auseinander halten (getrennte Vermögensverwaltung). Schließlich
hat der Bauträger dem Erwerber eine Bürgschaft zu stellen, welche die
Leistungserfüllung durch den Bauträger absichert. Top
Mängelprotokoll:
Nach Abschluss der Bauarbeiten
aufgestellte Liste aller Mängel, die noch beseitigt werden müssen. Auch
die Frist für die Mängelbeseitigung wird hier festgehalten. Top
Maßeinheiten:
Flächenmaße:
-1 Quadratmeter (m²) = 100 Quadratdezimeter (dm²)
-1 Ar (a) = 100 m² = 10.000 dm²
-1 Hektar (ha) = 100 a = 10.000 m²
-1 km² = 100 ha = 10.000 a = 1.000.000 m²
Gewichte:
-1 Gramm (g) = 1.000 Milligramm (mg)
-1 Kilogramm (kg) = 1.000 g
-1 Tonne (t) = 1.000 kg Top
Mehrfamilienhaus:
Im Gegensatz zum Ein- und Zweifamilienhaus ein Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen. Top
Miteigentum:
Eigentum mehrerer Personen an einer Sache als Bruchteils- oder Gesamthandseigentum. Top
Mindestsparguthaben:
Die meisten Bauspartarife setzen
voraus, dass ein Mindestbetrag angespart ist, bevor eine Zuteilung des
Bausparvertrages erfolgen kann. Je nach Tarif beträgt er mindestens 30
bis 50 Prozent der Bausparsumme. Top
Mindestsparzeit:
Ein Bausparvertrag muss eine bestimmte
Zeitlang angespart werden, bevor er zugeteilt werden kann. Diese
Mindestsparzeit, auch Mindestwartezeit genannt, liegt in der Regel bei
18 Monaten.Top
Mischgebiet:
Wird eine Fläche im Bebauungsplan als
Mischgebiet (MI) ausgewiesen, sind dort solche Bauvorhaben zulässig, die
dem Wohnen dienen. Außerdem ist die Unterbringung von Gewerbetreibenden
möglich, soweit das Wohnen dadurch nicht wesentlich gestört wird.
Zulässig sind folgende Nutzungen:Wohngebäude, Geschäfts- und
Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie
Betriebe des Beherbergungsgewerbes sonstige Gewerbetreibende, Anlagen
für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen
und Vergnügungsstätten. Top
Muskelhypothek:
Die Eigenleistungen, die der Bauherr beim
Bau seines Hauses erbringt. Die Leistungen fließen als Eigenmittel in
die Finanzierung mit ein - durch Eigenleistung kann also benötigtes
Kapital teilweise ersetzt werden. Die Muskelhypothek und auch die
unentgeltliche Nachbarschaftshilfe ist steuerlich nicht relevant. Top
Nachbesserung:
Ein Recht auf Nachbesserung steht dem
Bauherrn bereits vor der Abnahme zu. Es handelt sich dann noch um den
ursprünglichen Erfüllungsanspruch aus dem Bauvertrag. Nach der Abnahme
muss der Bauherr dem Bauunternehmer zunächst die Möglichkeit einer
Nachbesserung einräumen. Gleichzeitig muss er dem Unternehmer eine
angemessene Frist zur Nachbesserung setzen und androhen, dass er nach
Ablauf dieser Frist die Nachbesserung ablehne (sogenannte Fristsetzung
mit Ablehnungsandrohung). Erst wenn der Unternehmer diesem Verlangen
nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt oder sich weigert, kann
der Bauherr seine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Top
Nachfinanzierung:
Zusätzliche Geldbeschaffung bei
Kostenüberschreitung des Finanzierungsplans. 1. Prüfung: ist
Beleihungswert der 1a Hypothek ausgeschöpft oder kann Beleihungswert
/-grenze erhöht werden? 2. Prüfung: ist Beleihungswert der 1b Hypothek
ausgeschöpft oder kann Beleihungswert /-grenze erhöht werden? Mehrkosten
gegenüber 1a Hypothek ca. 0,5 -0,75%. Falls die Kostenüberschreitung
nicht in 1a oder 1b untergebracht werden kann, kann ein nachrangiges
Darlehen bewilligt werden. Da die Institute dadurch ihr Risiko erhöhen,
kosten solche Kredite mindestens 1% mehr als die 1b Hypotheken. Außerdem
verlangen die Geldhäuser bei solchen nachrangigen Krediten meist eine
höhere Tilgung von drei und mehr Prozent im Jahr. Top
Nachunternehmer:
Nicht immer erbringt der vom Bauherrn
beauftragte Bauunternehmer bzw. Handwerker sämtliche Arbeiten selbst.
Häufig beauftragt er Dritte mit der Ausführung von Teilleistungen.
Solche Drittunternehmer werden als Nachoder auch Subunternehmer
bezeichnet. Die Besonderheit dieser Konstruktion besteht darin, dass der
Bauherr keine vertraglichen Beziehungen zum Nachunternehmer hat. Sein
Vertragspartner ist einzig und allein der von ihm beauftragte
Bauunternehmer/Handwerker, der auch als Hauptunternehmer bezeichnet
wird. Auch für die vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen ist im
Verhältnis zum Bauherrn der Hauptunternehmer allein zuständig und
verantwortlich. Top
Nachweis:
Der Nachweis ist Bestandteil des Bauantrags und
bescheinigt die Einhaltung bautechnischer Erfordernisse in Bezug auf
Wärme-, Schall- und Brandschutzbestimmungen. Top
Nebenabreden:
Nach § 313 BGB bedarf der
Grundstückskaufvertrag mit sämtlichen Nebenvereinbarungen
(=Nebenabreden) der notariellen Beurkundung. Wird diese Formvorschrift
nicht beachtet, ist der gesamte Vertrag nach § 125 BGB nichtig.
Vereinbaren Käufer und Verkäufer außerhalb der notariellen Urkunde(zum
Beispiel: mündlich) zusätzliche Punkte, so gilt folgendes: Sowohl die
Nebenabrede als auch der beurkundete Kaufvertrag sind wegen Verstoßes
gegen § 313 BGB unwirksam. Top
Nebenkosten:
Unter Nebenkosten beim Bau und Erwerb sind im
allgemeinen die Grunderwerbssteuer, Notariats- und Gerichtskosten und
die Maklerprovision und sofern das Grundstück noch nicht erschlossen
ist auch Kanal-, Wasser und Straßengebühren zu verstehen. Ferner zählen
hierzu auch Vermessungskosten.
Beim Kauf eines Grundstücks entstehen neben dem Kaufpreis noch folgende
Nebenkosten:
a) für noch nicht erschlossene Grundstücke:
- Kanal- und Wassergebühr diese richten sich nach der Grundstücksgröße und den Gebäudevolumen.
- Gas- und Elektroerschließung; bitte fragen Sie die entsprechenden Versorgungsträger nach den Kosten
-
Straßengebühr diese hängen von verschiedenen Faktoren wie
Gehwegsbreite, verkehrsberuhigende Maßnahmen, Grünflächen, Bäumen,
Parkplätzen usw. ab. Sie werden zwischen Gemeinde und
Grundstückseigentümer geteilt, wobei letzterer den größten Anteil trägt.
Die zu erwartenden Gebühren erfahren Sie vom zuständigen Bauamt,
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
b) sonst:
- Notariatskosten (-gebühren)
- Grunderwerbsteuer = 3,5 % vom Kaufpreis
- Sonstige Nebenkosten:
- Maklergebühren, sofern über Makler erworben, in Höhe von 3-6% zzgl.
MWSt
- Architekten- und Statikerhonorare nach HOAI
-
Finanzierungskosten (Finanzierer, Bearbeitungsgebühren,
Beleihungsgebühren ( ca. 0,3 % der Kreditsumme),
Zwischenfinanzierungszinsen, Bereitstellungszinsen (ca. 3 % p.a.),
Disagio, für den Fall, dass der Kreditbedarf zu hoch war, wird eine
Nichtabnahmegebühr fällig, Bei stufenweiser Auszahlung nach
Baufortschritt kann ein Teiauszahlungs-aufschlag von ca. 1 % fällig
werden, bankinternes Wertermittlungsgutachten)
- Vermessungsgebühren, sofern noch nicht vermessen, in Höhe 0,5-2,5%
- evtl. Teilungsgebühren 19% MWSt
- Genehmigungsgebühren für Bauantrag
-
Vorabzug, Geländeschnitte, Lageplan, Absteckung, Schnurgerüst,
Einmessen des Schnurgerüstes, evtl. Grenzbescheinigung und Einmessung
des Gebäudes
- Erdarbeiten mit Humusabtrag, Aushub,
Abwasserkanalgrabenaushub, Wiederverfüllen, Verdichten, Grobplanie,
Feinplanie, Abfahren überschüssigen Materials, Deponiegebühren
- Gas- und Elektroanschluss auf dem Grundstück; bitte fragen Sie die entsprechenden Versorgungsträger nach den Kosten
- Kanalanschluss mit Revisionsschacht auf dem Grundstück
- Wasseranschluss auf dem Grundstück; bitte fragen Sie die entsprechenden Versorgungsträger nach den Kosten
- Baustrom, Bauwasser
- Abfallentsorgung mit der entsprechenden Anzahl Container sowie Deponiegebühren
- Außenanlagen, Zäune, Wege, Terrassen, Einfahrten
- Antennenanlage/Kabelanschluss und Telefonanschlussgebühren
- Bauleitung und evtl. Oberbauleitung nach HOAI
- erhöhte Fahrt- und Telefonkosten der Bauherren. Top
Nichtabnahmegebühr:
Sie wird vom Kreditinstitut dann in
Rechnung gestellt, wenn das Darlehen vom Institut zugesagt ist, vom
Kreditnehmer aber nicht abgerufen wird. Top
Nießbrauch:
Der Nießbrauch umfasst das Recht, sämtliche
Nutzungen des belasteten Gegenstandes - Grundstück, bewegliche Sache
oder Recht - zu ziehen. Er unterscheidet sich dadurch von den
Verwertungsrechten wie Hypothek oder Grundschuld. Nießbrauch ist als
höchst persönliches Recht nicht übertragbar und nicht vererblich;
lediglich die Ausübung kann einem anderen überlassen werden. Top
Nominalschuld:
Das ist der Betrag, über den ein Darlehen
nominal - dem Namen nach - aufgenommen wird. Gleichgültig, wie hoch die
tatsächlich ausgezahlte Summe ist: Für Verzinsung und Tilgung ist die
Nominalschuld maßgebend. Top
Nominalzins:
Damit ist der Zinssatz gemeint, mit dem die
Nominalschuld zu verzinsen ist. Er ist nicht zu verwechseln mit dem
Effektivzins, der die Gesamtbelastung eines Kredits wiedergibt und darum
über dem Nominalzins liegt. Top
Notar:
Der Notar arbeitet den Kaufvertrag aus, klärt den
Käufer über die Eintragungen im Grundbuch auf und prüft die
Eigentumsverhältnisse. Dies sind beispielsweise Belastungen der
Immobilie durch eine Grundschuld oder Rechte Dritter, wie Geh- und
Fahrrechte oder Vorkaufsrechte. Immobilien müssen laut § 313 BGB durch
einen notariellen Kaufvertrag gekauft werden. Der Notar erläutert Käufer
und Verkäufer den Kaufvertrag. Er muss den schwächeren Vertragspartner
vor Nachteilen schützen und beide Parteien belehren. Erst wenn der
Käufer die Auflassungsvormerkung erhalten hat, wird der Kaufpreis
fällig. Die Auflassungsvormerkung ist ein Sicherungstitel für den Käufer
und eine Art Reservierung. Nach termingerechter Zahlung kann der Käufer
die Umschreibung auf sich verlangen, auch wenn der Verkäufer
mittlerweile in Konkurs gegangen ist. Rechtlich ist das Eigentum erst
mit dem Eintrag ins Grundbuch übertragen. Der Notarvertrag muss mit Vor-
und Zunamen unterschrieben werden,
sonst ist der Vertrag unwirksam. Top
Notaranderkonto:
Dieses Konto führt der Notar in eigenem
Namen und mit eigener Verfügungsbefugnis für einen Dritten. Damit kann
z.B. ein Käufer seine Kaufpreiszahlungen vor dem Zugriff des Verkäufers
sichern, solange er noch nicht Eigentümer geworden ist. Top
Notarielle Beurkundung:
Nicht nur der
Grundstückskaufvertrag, sondern auch der Bauträgervertrag, die
Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohnungseigentum
bedürfen der notariellen Beurkundung. Nach § 17 des Beurkundungsgesetzes
ist der Notar verpflichtet, die am Vertrag Beteiligten über die
rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar
und unzweideutig in der Urkunde wiederzugeben. Top
Notargebühren:
Den Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung und
Grundschuldbestellung beurkundet der Notar. Für seine Tätigkeit fallen
Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Kaufpreis bzw. nach dem
Grundschuldbetrag richtet. In den neuen Bundesländern beschafft der
Notar zusätzlich ein Schreiben des zuständigen Landratsamtes über die
Ordnungsmäßigkeit der Eigentumsverhältnisse. Die Kosten bei einem
Kaufpreis von z.B. € 150.000,- betragen für den Kaufvertrag € 280,-,
Einholung des Zeugnisses der Gemeinde, dass sie ihr Vorkaufsrecht nicht
ausübt € 30,-, Auflassung € 140,-, Grundschuldbestellung (€ 100.000,-) €
210,-, Schreibgebühren und Auslagen € 50,-. Zusammen € 990,-- zuzüglich
16 % MwSt, zwischen 1,0 und 2,5% des Kaufpreises. Top
Öffentl. Glaube:
Vermutung der Richtigkeit von Eintragungen im Grundbuch. Top
Ökobilanz:
Darunter versteht man eine umfassende
Darstellung der Umweltauswirkungen von Produkten, Produktgruppen,
Systemen (Bausystemen), Verfahren oder Verhaltensweisen. Sie dient dem
Vergleich funktionell äquivalenter Produkte und ist Basis für die
Verbesserung der Umwelteigenschaften, z.B. auch von Bauprodukten. Top
Öffentliche Mittel:
Gelder, die aus Haushalten des Bundes,
der Länder bzw. der Gemeinden oder bestimmten Sonderfonds zur Förderung
des Wohnungsbaues zur Verfügung gestellt werden. Top
Ombudstelle:
Die Mitgliedsfirmen der Qualitätsgemeinschaft
Deutscher Fertigbau (QDF) haben für Meinungsverschiedenheiten zwischen
den Mitgliedsfirmen und deren Bauherren eine Schiedsstelle eingerichtet.
Dabei haben sich die Mitgliedsfirmen unter Verzicht auf weitere
rechtliche Schritte verpflichtet, den Spruch der in der Würdigung der
Fakten unabhängigen Ombudstelle klaglos Folge zu leisten. Die
Ombudstelle kann nur angerufen werden, sofern noch keine Rechtsanwälte
oder ordentliche Gerichte eingeschaltet sind. Für die Bauherren der
Mitgliedsfirmen ist das Einschalten der Ombudstelle kostenlos. Top
§ 34 I BauGB:
Siehe Einfügen. Top
Passiv-Haus:
siehe Energiesparhaus 40. Top
Parzelle:
siehe Flurstück. Top
Planverfasser:
siehe Architekt. Top
Prüfliste Grundstück:
-Bebaubarkeit prüfen
- Flächennutzungsplan einsehen Geschossflächenzahl prüfen
- Grundflächenzahl prüfen
- Mögliche Nutzungsart prüfen Baufenster mit Abmessungen prüfen Wegerechte prüfen Sonstige Nutzungsrechte Fremder prüfen
-Untergrundbeschaffenheit prüfen Nachbarbebauung und Bepflanzung prüfen
-Geplante
Veränderungen in den nächsten Jahren prüfen (Umgehungsstraße, Autobahn,
Industrieanlagen, Müllverbrennung, Flughafen, etc.). Top
Passivhauswand:
Unter einem Passivhaus wird in der Regel
ein Gebäude mit einer Lüftungsanlage verstanden, welches aufgrund
seiner guten Wärmedämmung keine klassische Heizung benötigt. Genauer
betrachtet beschreibt der Begriff einen Energiestandard für Gebäude.
Die präzise Definition lautet:
„Ein Passivhaus ist ein Gebäude, in welchem die thermische Behaglichkeit (ISO 7730) allein durch Nachheizen oder Nachkühlen des Frischluftvolumenstroms, der für ausreichende Luftqualität (DIN 1946) erforderlich ist, gewährleistet werden kann - ohne dazu zusätzlich Umluft zu verwenden."
Diese Häuser werden „passiv" genannt, weil der überwiegende Teil des Wärmebedarfs aus „passiven" Quellen gedeckt wird, wie Sonneneinstrahlung und Abwärme von Personen und technischen Geräten. Das Ergebnis ist ein hoher Wohnkomfort, gekoppelt mit einem niedrigen Energieverbrauch. Die Bauweise ist nicht auf bestimmte Gebäudetypen beschränkt, es gibt z. B. auch Umbauten und Sanierungen, bei denen der Passivhausstandard erreicht wurde. Top
Primärenergiebedarf:
Der Primärenergiebedarf ist zum einen
die Gesamtheit der energietechnischen Größen wie Heizwärmebedarf,
Heizenergiebedarf, Trinkwasser-Wärmebedarf,
Trinkwasser-Wärmeenergiebedarf und Anlagenaufwandszahl. Außerdem
erstreckt er sich bis hin zum zusätzlichen Aufwand für die
Bereitstellung des eingesetzten Energieträgers, der sich z.B. für Strom
und Gas deutlich voneinander unterscheidet. Top
Pultdach:
Ein
Pultdach ist ein Dach mit nur einer geneigten Dachfläche. Die untere
Kante bildet die Dachtraufe, die obere den Dachfirst. Zu beiden Seiten
befinden sich die Ortgänge. Die Wand am First wird die Hohe Wand
genannt. Top
Policendarlehen:
Darunter wird die Besicherung eines
Darlehens durch eine Kapitallebensversicherung verstanden. Der
Darlehensnehmer tritt als Sicherheit den Rückkaufswert der Versicherung
an die Bank ab. Policendarlehen, die direkt vom Lebensversicherer
gewährt werden, sind in der Regel etwas günstiger als Bankdarlehen (ca.
0,5%). Top
Polier:
Er trägt als Bauführer die Verantwortung für die
sachgemäße Baudurchführung und leitet auf der Baustelle die Handwerker
an. In Selbsthilfeprojekten übernimmt der Anleiter der Baufamilien vor
Ort häufig „Polieraufgaben”. Top
Rang:
Rang ist das Rechtsverhältnis zwischen mehreren
dinglichen Grundstücksrechten (z.B. Grundschulden). Er hat die Wirkung,
dass in der Zwangsvollstreckung ein vorrangiges Recht zuerst aus dem
Erlös zu bedienen ist, bevor ein nachrangiges Recht zum Zuge kommen
kann. Top
Rangordnung:
Der Rang, also der wirtschaftliche Wert oder
die Sicherheit des Rechtes, richten sich nach der Reihenfolge der
Antragseingänge (Datum) beim Grundbuchamt. Abweichende Rangverhältnisse
können nur im Wege einer Vereinbarung (z.B. Vorrangeinräumungserklärung)
erfolgen. Liegt das Einverständnis vom Gläubiger des zurücktretenden
Rechtes vor, kann der Grundstückseigentümer die Rangänderung in
öffentlich beglaubigter (notarieller) Form beantragen. Die Rangfolge im
Grundbuch bestimmt sich normalerweise (ohne vereinbarte Rangänderung)
so: innerhalb einer Abteilung des Grundbuches nach der Reihenfolge der
Eintragungen (Nr. 1 hat Rang vor Nr. 2) zwischen den Abteilungen II und
III nach den angegebenen Eintragungsdaten (bei gleichem Datum haben
beide Rechte den gleichen Rang). Top
Rangstufe:
Die Rangstufe bezeichnet die Sicherheit der im
Grundbuch eingetragenen Darlehen. Je höher die Rangstufe, desto geringer
ist die Sicherheit des Geldgebers im Verwertungsfall. Vom
Zwangsverkaufserlös bekommt zuerst derjenige Gläubiger Geld, der im
ersten Rang eingetragen ist. Vom Rest wird der Finanzierer im zweiten
Rang bedient, usw.. In der Rangstufe nach der ersten Hypothek können
z.B. Bausparkassendarlehen, Arbeitgeberkredite, öffentliche Darlehen
oder geliehenes Geld von der Verwandtschaft in das Grundbuch eingetragen
werden. 3 und 10 Promille der Bausparsumme, kann aber vom Bausparer
jederzeit erhöht oder auch ausgesetzt werden. Top
Regelsparbeitrag:
Damit sind die regelmäßigen Zahlungen
gemeint, die die Bausparkassen dem Bausparer in der Ansparphase seines
Vertrages als Leitlinie vorgeben. Nicht immer ist dies speziell auch
unter dem Gesichtspunkt der Zuteilung der optimale Sparbeitrag. Der
Regelsparbeitrag beträgt monatlich zwischen 3 und 10 Promille der
Bausparsumme, kann aber vom Bausparer jederzeit
erhöht oder auch ausgesetzt werden. Top
Realkredit:
Dies sind Kredite, die durch Grundpfandrechte gesichert sind. Top
Referenzgebäudeverfahren:
Als Nachweis der Berechnung gilt
ab EnEV 2009 das Referenzgebäudeverfahren. Für jedes noch so
individuell geplante Haus werden Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und
Transmissionswärmeverlust (Ht) zweimal ermittelt. Zum einen für das
individuell geplante Kundenhaus, zum anderen für das zugehörige,
sogenannte Referenzgebäude. Aus dem Vergleich der beiden Werte ergibt
sich die KfW-Förderstufe. Top
Reine Wohngebiete:
Ist ein Gebiet als reines Wohngebiet im
Bebauungsplan ausgewiesen, sind dort lediglich Wohngebäude zugelassen.
Ausnahmsweise können Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur
Deckung des täglichen Bedarfs für die Anwohner dienen sowie kleine
Hotels zugelassen werden. Entsprechendes gilt für Anlagen, die sozialen
Zwecken dienen, und Einrichtungen für kirchliche, kulturelle,
gesundheitliche und sportliche Zwecke. Top
Renovierungskosten:
Anschaffungsnahe Renovierungskosten
sind bei der Einkommensermittlung sofort als Werbungskosten oder
Bertriebsausgaben abzugsfähig, wenn das Gebäude schon vorher in einem
betriebsbereiten Zustand war nicht wesentlich verbessert wurde. Die
Höhe der Aufwendungen und ihre zeitliche Nähe zum Erwerb sind
unerheblich. Das Gebäude ist in einem betriebsbereiten Zustand, wenn es
im Zeitpunkt des Erwerbs für die Zwecke des Käufers genutzt werden kann,
z.B. für die eigenbetriebliche Nutzung oder Fremdvermietung. Müssen
funktionsunfähige Teile des Gebäudes, die für die Nutzung unerlässlich
sind, wieder hergestellt werden, liegen Anschaffungskosten vor. Dies
gilt auch, wenn gleichzeitig mit dem Kaufvertrag über eine Altbauwohnung
Modernisierungsarbeiten in Auftrag gegeben werden. Bei wesentlichen
Verbesserungen erhöht sich durch die Renovierung der Gebrauchswert des
Gebäudes deutlich. Dies ist der Fall, wenn durch die Renovierung ein
Wohngebäude von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem
mittleren auf einen sehr hohen Standard angehoben wird. Für die
Standardbestimmung maßgeblich sind vor allem die Heizungs-, Sanitär- und
Elektroinstallation sowie die Fenster. Sind mindestens drei dieser
Bereiche von der Renovierung betroffen, kann eine wesentliche
Verbesserung vorliegen. Auch wenn die Baumaßnahmen in den zentralen
Bereichen zu einer wesentlichen Verbesserung und damit zu
Herstellungskosten führen, bleiben die übrigen Schönheitsreparaturen,
z.B. Tapezierarbeiten, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben sofort
abzugsfähig.Top
Rentenkauf:
Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung gegen Zahlung einer meist lebenslänglichen Rente an den Verkäufer. Top
Rohbauabnahme:
Die nach Vollendung der tragenden Teile, der
Schornsteine, Brandwände, Treppen und der Dachkonstruktion von der
Baubehörde auf Antrag des Bauherrn vorzunehmende Prüfung, ob die
ausgeführten Bauarbeiten den genehmigten Plänen, den Bauvorschriften und
den Bedingungen und Auflagen des Genehmigungsbescheides entsprechen. Top
Rohbaurichtmaß:
Ist ein Vielfaches von 12,5 cm (= 8. Teil eines Meters) und baut sich aus dem Maß der Mauersteine und Mauerfugen auf. Top
Rohdichte:
Mauersteine werden in Rohdichteklassen zwischen
0,4 und 0,2 angeboten, die die unterschiedlichen Materialeigenschaften
(Festigkeit, Belastbarkeit, Speicherfähigkeit, Schallschutz)
kennzeichnen. Top
Roter Punkt:
siehe Vermesser 5. und 6. Top
Sachverständiger:
Von Baubeteiligten privat oder vom Gericht beauftragter amtliche zugelassener Gutachter für Baumängel. Top
Sachwert:
Ist der Wert einer Immobilie, der sich zusammensetzt aus dem Bodenwert und dem Zeitwert des Gebäudes. Gegensatz: Ertragswert. Top
Satteldach:
Die gebräuchlichste Dachform ist das
Satteldach, das wie ein Prisma auf dem quadratischen Baukörper sitzt.
Mit ihm lässt sich jede Dachneigung verwirklichen. Die Größe der
nutzbaren Wohnfläche unterm dach ist abhängig von der Höhe des
Kniestocks und der jeweiligen Dachneigung. Top
Schadenersatz wegen Nichterfüllung:
Beim BGB-Vertrag hat
der Bauherr nach § 635 BGB einen Schadenersatzanspruch wegen
Nichterfüllung gegen den Bauunternehmer/Handwerker. Dabei ist zu
beachten, dass Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur anstelle von
Wandelung oder Minderung verlangt werden kann. Die Voraussetzungen für
diesen Anspruch entsprechen zunächst jenen der anderen
Gewährleistungsansprüchen: Es muss ein Baumangen vorliegen, dessen
Beseitigung der Bauherr vom Unternehmer unter Fristsetzung mit
Ablehnungsandrohung erfolglos verlangt hat. Als zusätzliche
Voraussetzung verlangt § 635 BGB dann vom Bauherrn noch den Nachweis,
dass der Mangel vom Unternehmer verschuldet wurde. Darin liegt ein
wesentlicher Unterschied zu den anderen Gewährleistungsansprüchen,bei
denen allein der Nachweis eines Mangels genügt; einen
Verschuldensnachweis muss der Bauherr dort nicht führen. Auch beim
VOB-Vertrag steht dem Bauherrn ein Schadenersatzanspruch dann zu, wenn
der Mangel vom Unternehmer verschuldet wurde (§13 Nr. 7 Absatz 1
VOB/B). In Abweichung vom BGB-Vertrag muss es sich um einen
wesentlichen Mangel handeln, der die Gebrauchsfähigkeit des Bauwerks
erheblich beeinträchtigt. Dieser sogenannte kleine
Schadenersatzanspruch ist auf solche Schäden beschränkt, die am Bauwerk
selbst auftreten. Unter zusätzlichen Voraussetzungen gewährt § 13 Nr. 7
Absatz 2 VOB/B den sogenannten großen Schadenersatzanspruch, der alle
darüber hinaus gehenden Schäden (zum Beispiel: mangelhaft errichtete
Decke stürzt herab und beschädigt Einrichtungsgegenstände) abdeckt. Top
Selbstschuldnerische Bürgschaft:
Der Verkäufer
sichert sich durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft ab für den
Fall, dass der Käufer zahlungsunfähig wird und er dann auf den
Nebenkosten
sitzen bleibt. Top
Schlüsselfertiges Haus:
Verspricht ein Bauunternehmer oder
Architekt dem Bauherrn die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes, so
ist hierfür die Vereinbarung eines Festpreises charakteristisch.
Typisch ist die schlüsselfertige Herstellung für den Bauträger, welcher neben der Errichtung des Gebäudes auch noch die Übertragung des Grundstückes schuldet. Top
Schuldzinsabzug:
Anton errichtet ein Doppelhaus. Eine
Haushälfte wird fremdvermietet oder auch unternehmerisch genutzt, die
andere Haushälfte für Wohnzwecke selbstgenutzt. Die Herstellungskosten
werden getrennt ermittelt. Baurechnungen, die nicht eindeutig zugeordnet
werden können, sind nach dem Verhältnis der Wohnflächen aufgeteilt.
Anton finanziert die selbstgenutzte Haushälfte mit Eigenmitteln, die
fremdvermietete Haushälfte jedoch mit Darlehen. Der Bundesfinanzhof hat
entschieden, dass Anton die Schuldzinsen auch ohne Aufteilung des
Doppelhauses in Eigentumswohnungen voll als Werbungskosten abziehen
kann, wenn er die Herstellungskosten für die vermietete Haushälfte von
einem Bankkonto bezahlt, dessen Guthaben nur aus Darlehensmitteln
besteht. Dies gilt auch für das anteilige Entgelt von Baurechnungen, die
nach dem Verhältnis der Wohnflächen aufgeteilt werden. Beim Bau eines
gemischt genutzten Gebäudes müssen daher zwei Baukonten geführt werden.
ein Mietkonto, das aus Darlehensmitteln gespeist wird, und ein
Privatkonto, das aus eigenen Mitteln gespeist wird. Bei Baurechnungen,
die nach dem Verhältnis der Wohnflächen aufgeteilt werden, müssen zwei
Überweisungsträger ausgestellt werden, das anteilige Entgelt für die
Mietwohnung wird bezahlt vom Mietkonto, das anteilige Entgelt für die
Privatwohnung wird bezahlt vom Privatkonto. Ein einheitliches Baukonto
ist schädlich, denn jede Mischung von Eigenund Fremdmitteln schränkt den
Schuldzinsenabzug ein. Top
Schlüsselfertiges Bauen:
Verspricht ein Bauunternehmer
oder Architekt dem Bauherrn die schlüsselfertige Errichtung des
Gebäudes, so ist hierfür die Vereinbarung eines Festpreises
charakteristisch. Typisch ist die schlüsselfertige Herstellung für den
Bauträger, welcher neben der Errichtung des Gebäudes auch noch die
Übertragung des Grundstückes schuldet. Top
Schnurgerüst:
Auf der Baustelle im Bereich der späteren
Gebäudeecken aufgestellte Gerüste, über die mittels Schnüren oder
Drähten das fluchtgerechte Anlegen von Wänden, Stützen, Achsen und dgl.
erfolgt.Top
Schlusszahlung:
Als solche gekennzeichnete Zahlung auf die Schlussrechnung. Top
Schwarzbau(en):
Unter einem Schwarzbau versteht man die
Durchführung eines Bauvorhabens ohne Genehmigung der Baubehörde.
Erlangt die Behörde Kenntnis von einem Schwarzbau, stehen ihr gegen den
Bauherrn eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung. neben erheblichen
Bußgeldern ist die Stilllegung der Baustelle, eine Nutzungsuntersagung
oder auch eine Abbruchverfügung möglich. Top
Sickerdole:
Eine meist aus Betonringen hergestellte, mit
grobkörnigem Kies ausgefüllte Grube zur Versicherung des Regenwassers
aus Dächern oder Plätzen. Top
Sondereigentum:
Eigentum an einer Wohnung
(Wohnungseigentum) sowie an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen
(Teileigentum). Gegensatz: Gemeinschaftseigentum. Top
Soforteinzahler: Darunter versteht man die Bausparer, die das Mindestsparguthaben bei Vertragsschluss sofort einzahlen. Da diese Summe während der Laufzeit desVertrages verzinst wird, kann unter Umständen die gesonderte Einzahlung der Abschlussgebühr entfallen. Top
Solarthermie:
Gut 90% dr privat genutzten Energie gehen
auf das Konto der Heizkosten und Warmwasseraufbereitung.
Solarthermische Anlagen versprechen, die Energiebilanz sofort und
dauerhaft zu senken, denn Sonnenenergie ist kostenlos und
unerschöpflich. Das Herzstück der Anlage bildet ein Solarkollektor, der
die einfalllende Sonnenenergie aufnimmt und in Wärme umwandelt. Über
die Wärmeträgerflüssigkeit, eine Gemisch aus Wasser undökologisch
unbedenklichem Frostchutzmittel, gelangt diese Energie in den
Warmwasserspeicher. Durch sein enormes Speichervolumen können Nutzer
selbst Schlechtwettertage mit einer geringen Sonneneinstrahlung
problemlos überbrücken. Größere Solaranlagen können auch zur kompletten
Raum- und Wasserheizung herangezogen werden. Top
Sonderfachleute:
Häufig werden auf der Baustelle neben den
Kenntnissen des Architekten noch spezielle Fachkenntnisse von
Statikern, Heizungsbauern, Vermessungsingenieuren, Klimatechniker etc.
benötigt. Diese werden als Sonderfachleute bezeichnet. Top
Sparerfreibetrag:
Der jährliche Sparerfreibetrag für
Kapitaleinkünfte beträgt ab dem 01.01.2002 für Ledige € 1.550,-- und
für Verheiratete € 3.100,--. Zusätzlich gilt ein
Werbungskostenpauschbetrag von € 50,- bzw. € 100,-. Darüber
hinausgehende Kapitaleinkünfte müssen mit dem individuellen Steuersatz
versteuert werden. Top
Spekulationsfrist:
a. Verkauf von vermieteten Immobilien:
Der Gewinn bleibt steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf
mindestens 10 Jahre liegen. Andernfalls handelt es sich um ein
Spekulationsgeschäft und der Gewinn muss mit dem Fiskus geteilt werden.
Verkauf von eigengenutzten Immobilien: Der Gewinn bleibt immer dann
steuerfrei, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und mindestens in
den beiden vorangegangenen Jahren oder schon immer selbstgenutzt wurde,
egal wieviel Zeit zwischen Anschaffung und Verkauf gelegen hat. Dies
gilt auch, wenn die Immobilie wohnen durften.
b. Spekulationsgewinne
vermindern: vor dem zu versteuernden Gewinn dürfen neben den
Anschaffungsund Herstellungskosten auch alle Ausgaben die im
Zusammenhang mit dem Verkauf angefallen sind abgezogen werden. Dazu
zählen Fahrt-, Makler-, Telefon- und Faxkosten,
c.
Drei-Objekt-Grenze: Werden innerhalb von 5 Jahren mehr als drei
Immobilien vom selben Eigentümer veräußert, unterstellt ihm das
Finanzamt einen gewerblichen Handel. Dann müssen zusätzliche Steuern
bezahlt werden. Top
Spitzboden:
Der Spitzboden ist der unausgebaute Dachraum über einem Dachgeschoss. Top
Straßenbebühr:
siehe Nebenkosten. Top
Straßenbegrenzungslinie:
Sie wird auch Straßenfluchtlinie genannt und ist die Linie, die die Grenze zwischen Baugrundstück und Verkehrsfläche bildet. Top
Statiker:
Aufgabe des Statikers, auch Tragwerksplaner
genannt, ist die Festlegung der Konstruktionsarten und
Konstruktionsstärken der tragenden Teile des Gebäudes. Er wird der
Gruppe der Sonderfachleute zugerechnet. Top
Städtebauförderung:
Gegenstand der Städtebauförderung sind
Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch. An der
Finanzierung der Städtebauförderung beteiligen sich Bund und Länder. Die
Fördermittel werden durch die Gemeinden eingesetzt und mit einem
Eigenanteil komplementiert. Gefördert werden z.B. Untersuchungen,
Planungen, Ordnungsmaßnahmen, Wohnumfeldverbesserungen und
Verkehrsberuhigungen. Top
Teilbaugenehmigung:
Eine Teilbaugenehmigung kann der
Bauherr nach den Vorschriften der einzelnen Landesbauordnungen (dem
Bauordnungsamt muss ein kompletter Bauantrag der den
öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, sowie die nachgewiesene
Standsicherheit vorliegen) dann beantragen, wenn er schon vor Abschluss
des gesamten Baugenehmigungsverfahrens mit den Arbeiten beginnen möchte.
Er kann dann das Genehmigungsverfahren in einzelne Bauabschnitte
spalten. Mit Vorliegen der Teilgenehmigung für einen Bauabschnitt kann
sofort mit den betreffenden Arbeiten begonnen werden. Darin liegt der
Unterschied zum Bauvorbescheid, der gerade keine Erlaubnis zum Baubeginn
beinhaltet. Top
Teilbausparsumme:
Einige Bausparkassen bieten Tarife an,
bei denen die ursprüngliche Bausparsumme bei Bedarf in Teilsummen
zerlegt werden kann - z.B. wenn der Bau früher als geplant begonnen
werden soll. Dadurch kann erreicht werden, dass die Teilsumme früher
zugeteilt wird. Top
Teileigentum:
Teileigentum ist Sondereigentum an nicht zu
Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (Büro, Laden, Praxisräume)
in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Das Teileigentum unterscheidet sich von dem Wohnungseigentum lediglich
in der Art der Nutzung, wobei für die Abgrenzung die bauliche Eignung
und die ursprüngliche Zweckbestimmung maßgebend sind. Top
Teilungserklärung:
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz kann
der Eigentümer eines Grundstücks durch eine entsprechende Eintragung ins
Grundbuch die Teilung seines Eigentums erklären. Aus der
Teilungserklärung geht dann hervor,welche Rechte die einzelnen
Mitglieder der Eigentümergemeinschaft an dem Grundstück haben. Top
Teilung und Teilungsgenehmigung:
Häufig möchte der Bauherr
im Zusammenhang mit einem Vorhaben sein Grundstück teilen. Hierfür
benötigt er nach § 19 BauGB eine Genehmigung, die sogenannte
Teilungsgenehmigung. Dazu bedarf es zunächst einer Erklärung gegenüber
dem Grundbuchamt, aus welcher sich der Wunsch des Bauherrn nach Teilung
des Grundstücks ergibt. Der abgeteilte - in der Fachsprache
“abgeschriebene” - Grundstücksteil soll dann zu einem selbständigen
Grundstück mit einem eigenen Grundbuchblatt werden. Entspricht der
Teilungsantrag den gesetzlichen Erfordernissen, ist über die
Teilungsgenehmigung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages
zu entscheiden. Diese Frist kann von der Behörde durch einen
Zwischenbescheid noch einmal um maximal drei Monate verlängert werden.
Wird sie nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt, gilt die Genehmigung
als erteilt. Sofern es sich um die Errichtung eines Wohngebäudes
innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans handelt, beträgt die
jeweilige Frist lediglich einen Monat. Top
Tilgungsbetrag/-beitrag:
Das ist der Anteil der Rate,
mit dem das Darlehen zurückgezahlt (getilgt) wird: Er beträgt bei
Kreditinstituten anfangs häufig 1 bis 2 Prozent, bei Bausparkassen 5
bis 8 Promille der Bausparsumme. Top
Tilgungshypothek:
Ein Festhypothekendarlehen, bei dem der
Schuldner aus Zinsen und Tilgung sich zusammensetzende Jahresleistungen
bis zur vollständigen Rückzahlung zu entrichten hat. Gegensatz
Festbetragskredit. Top
Tilgungsstreckung:
Tilgungstreckung bedeutet, dass ein Teil
des Disagios nicht von dem Betrag des Hauptdarlehens bei der Auszahlung
gekürzt, sondern als Nebendarlehen gegeben wird. Die Zinsen für das
Nebendarlehen werden bei der ersten Zahlung pauschal einbehalten.
Zunächst ist dieses Nebendarlehen zurückzuzahlen; erst danach beginnt
die Tilgung des Hauptdarlehens. Top
Tragende Wände:
Statisch tragende Außen- oder
Zwischenwände (Deckenlasten). Im konventionellen Bau in der Regel
mindestens 24 cm dick, bei besonderen Auflagen auch 17,5 cm dick. Top
Transmissionswärmeverlust:
Der Transmissionswärmeverlust
(Ht) bezeichnet die Wärme, die durch Außenwände, Fenster, Dach und
Lüftung verloren geht. Je kleiner die Wärmeverluste desto besser. Top
Trinkwasser-Wärmebedarf (Warmwasser):
Darunter wird die Nutzwärme verstanden, die erforderlich ist, um die gewünschte Menge an Trinkwasser zu erwärmen. Top
Trinkwasser-Wärmeenergiebedarf:
Auch Anlagen zur
Trinkwassererwärmung können in der Regel nicht verlustfrei arbeiten.
Der Trinkwasser-Wärmeenergiebedarf umfasst daher die gesamte
Energiemenge, die dem Trinkwassersystem zugeführt werden muss, um den
Trinkwasser-Wärmebedarf zu decken. Top
Übereignung:
Vollzug des Grundstückskaufvertrages durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Top
Umbauter Raum (DIN 277):
Ist der Raum, der umschlossen
wird von den Außenmauern von Unterkante Kellersohle bis der äußeren
Dachhaut. Bei nicht unterkellerten Häusern wird die Geländeunterkante
gerechnet. Bei ausgebautem Dachgeschoss wird der Raum des ausgebauten
Dachgeschosses voll, der Raum des nicht ausgebauten Dachgeschosses zu
einem Drittel berechnet. Im Kubikmeter (cbm) umbauter Raum sind
Balkone, Terrassen, Außentreppen usw. nicht enthalten. Top
Umlegung:
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden
die öffentlichenVerkehrs- und Grünflächen ausgewiesen und das Gebiet in
bebauungsfähige Grundstücke eingeteilt. Unter bestimmten
Voraussetzungen kann dabei eine Baulandumlegung erforderlich sein. Die
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist in der Gemeindeverwaltung
eingerichtet. Top
Umlegungsausschuss:
Von der Gemeinde als Umlegungsstelle gebildeter Ausschuss mit selbständiger Entscheidungsbefugnis für die Durchführung der Umlegung. Top
Umsatzsteuer:
Betreibt ein Ehegatte ein Unternehmen und
nutzt dafür Teile des neuen Hauses, so kann man das Finanzamt an den
Baukosten beteiligen. Werden nämlich Räume als Werkstatt, Laden oder als
Büro an den Unternehmer vermietet, kann die Umsatzsteuer, die der
Bauherr an den Handwerker zahlt, anteilig vom Finanzamt zurückverlangt
werden. Wichtig: Der Unternehmerehegatte muss mit dem Bauherrn einen
Mietvertrag abschließen. Hierbei muss vereinbart werden, dass die Miete
zuzüglich Umsatzsteuer bezahlt wird. Diese Umsatzsteuer muss vom
Vermieter an das Finanzamt weitergeleitet werden, der Mieter kann den
gleichen Betrag von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen. Dies geht auch,
wenn beide Ehegatten Bauherren sind. Man muss aber darauf achten, dass
das Mietverhältnis wie zwischen „fremden Dritten” gestaltet ist. Man
braucht eine schriftlichen Mietvertrag und die Miete muss regelmäßig vom
Konto des Unternehmers auf das Konto des Vermieters überwiesen werden. Top
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Hat der Erwerber eines
Grundstückes bzw. Hauses die fällige Grunderwerbsteuer entrichtet oder
ist er davon befreit, so stellt ihm das Finanzamt die sogenannte
Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Erst danach kann er die
Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt beantragen. Top
Unterbrechung der Verjährung:
Gerade wegen der beim
Bauvertrag relativ kurzen Verjährungsfristen bei Baumängeln muss der
Bauherr Kenntnis von denjenigen Umständen haben, die zu einer
Unterbrechung der Verjährung führen. Dazu gehört z.B. die Einreichung
einer Klage oder eines Mahnbescheides sowie die Durchführung eines
selbständigen Beweisverfahrens. Ein in der Baupraxis häufiger Fall
besteht im Anerkenntnis des Mangels durch den Bauunternehmer/Handwerker.
Ein solches Anerkenntnis wird bei einem Verhalten angenommen, aus dem
sich das Bewusstsein des Auftragnehmers vom Bestehen eines Anspruches
des Bauherrn ergibt. Dazu gehört beispielsweise die Durchführung von
Mängelbeseitigungsarbeiten, die von der Rechtsprechung häufig als
Anerkenntnis eingeordnet wird. Bringt der Bauunternehmer/Handwerker
jedoch zum Ausdruck, dass er die Arbeiten nur “im Kulanzweg” erbringt,
kann nicht von einer Anerkenntnis ausgegangen werden. Eine
Verjährungsunterbrechung tritt dann nicht ein. Wurde die Verjährung
unterbrochen, bedeutet dies, dass zu diesem Zeitpunkt eine neue (volle)
Gewährleistungsfrist zu laufen beginnt. Top
Untersparrendämmung:
Die Untersparrendämmung wird heute in der Regel mit einer Zwischensparrendämmung kombiniert, um Wärmebrücken zu minimieren und eine bessere Dämmung unter dem Dach zu erreichen. Top
Urkundsmessung:
siehe Vermesser 2. Top
U-Wert:
Was früher k-Wert war, ist heute U-Wert. Das hat
seine Ursache schlicht in der Europäisierung und Vereinheitlichung der
Begriffe. Da beim U-Wert auch noch Wärmebrücken berücksichtigt werden,
kann er geringfügig über dem k-Wert liegen. Der U-Wert ist der
wichtigste Wert zur wärmetechnischen Beurteilung von Bauteilen. Er wird
als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet und beschreibt den Wärmestrom
durch ein Bauteil in Watt pro Quadratmeter Fläche bei einem Kelvin
(Grad Celsius) Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenseite. Je
kleiner dieser Wert ist, desto besser ist der Wärmeschutz. In der neuen
Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die U-Werte für Einzelbauteile bei
Neubauten vorgeschrieben. Ein kleiner tiefgesetzter Buchstabe (z.B. Uw=Fenster/Window) weist auf das betreffende Bauteil hin. Top
Variabler Zins:
Aufgrund einer Zinsgleitklausel kann der
Darlehensgeber den Nominalzins des Darlehens jederzeit an die aktuelle
Marktsituation anpassen. Der Zins ist also nicht festgeschrieben. Top
Verjährung:
Gerade in Bausachen spielt die Verjährung
erfahrungsgemäß eine große Rolle. Der Bauherr muss wissen, dass mit
Eintritt der Verjährung nicht der (Zahlungs- oder Gewährleistungs-)
Anspruch als solcher untergeht. Die Verjährung gewährt vielmehr die
Möglichkeit eines Leistungsverweigerungsrechts, wenn sich der Betroffene
auf die Verjährung ausdrücklich beruft. Im Bauprozess berücksichtigt
beispielsweise das Gericht die Verjährung auch nur dann, wenn eine
Partei ausdrücklich die Einrede der Verjährung erhebt. Top
Verkehrswert:
Das ist der jederzeit erzielbare
Verkaufspreis einer Immobilie. Er wird auf der Grundlage des Sachwertes
und des Ertragswertes ermittelt. In die Bewertung fließen außerdem die
Lage am Grundstücksmarkt sowie die örtlichen Gegebenheiten mit ein. Top
Veränderungssperre:
Da die Aufstellung des Bebauungsplans
durch die Gemeinde einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann, hat
sie ein Interesse daran, dass bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans
keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, die den Festsetzungen des
künftigen Plans möglicherweise entgegenstehen. Sie kann daher für diesen
Zeitraum eine Art “Bausperre” durch den Erlass einer Veränderungssperre
erreichen. Praktisch bedeutet dies, dass während dieser Zeit nicht
gebaut werden kann. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Bauherr
bereits vor Inkrafttreten der Veränderungssperre einen Bauvorbescheid
erwirkt hat. Dann kann die Baubehörde den Antrag nicht mit der
Begründung ablehnen, er stehe im Widerspruch zum zwischenzeitlich
ergangenen Bebauungsplan. Die Geltung einer Veränderungssperre ist
jedoch nach § 17 Absatz 1 BauGB auf zwei Jahre beschränkt. Die Frist
kann aber von der Gemeinde um ein weiteres. Jahr verlängert werden. Top
Verkehrssicherungspflicht:
Derjenige, der eine
Gefahrenstelle (zum Beispiel Baustelle) eröffnet, ist verpflichtet,
ausreichende Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen. So ist
der
Bauherr verpflichtet, die Baustelle in einem ordnungsgemäßen Zustand zu
erhalten und sie abzusichern. Gefahrenstellen, die er erkennt, muss er
unverzüglich beseitigen. Neben dem Bauherrn trifft die
Verkehrssicherungspflicht jedoch auch noch den Architekten, den
Bauunternehmer sowie die am Bau beteiligten Handwerker. Top
Vermesser:
Der Vermessungsfachmann wird für mehrere Leistungen benötigt:
1.
Ist der Entschluss zu bauen gefasst, benötigt man zuerst einen Plan,
der das zu bebauende Grundstück , auch Flurstück oder Parzelle genannt,
in Form und Größe darstellt - einen so genannten Vorabzug, der im
Maßstab 1:500 angefertigt wird.
2.Sind Änderungen der Grenze
(Abtrennung/Teilung) nötig, so ist diese nach Genehmigung in das
Grundbuch einzutragen. Der öffentlich bestellte Vermesser führt die
Urkundsmessung durch.
3.Der Architekt benötigt zur Planung die dritte
Dimension, die Höhendarstellung. Diese Geländeschnitte werden im
Maßstab 1:100 vom Vermesser angefertigt.
4.Um das Baugesuch
vollständig zur Genehmigung einreichen zu können, ist ein nach den
Vorschriften der jeweiligen Genehmigungsbehörde gefertigter Lageplan
notwendig.
5.Die Baugenehmigung ist erteilt, der “Rote Punkt”, die
Baufreigabe fehlt noch. Der Vermessungsfachmann steckt das Bauvorhaben
ab (Absteckung) und gibt die Aushubtiefe an.
6.Zur Baufreigabe muss
zudem der Aushub getätigt und das Schnurgerüst erstellt sein, an dem der
Vermesser die äußere Begrenzung des Baukörpers entsprechend der
Baugenehmigung durch Nägel auf dem Schnurgerüst markiert hat und
zusätzlich die Erdgeschossfußbodenhöhe angegeben ist. Danach stellt der
Vermesser die Abnahmebescheinigung aus, die nach Einreichung beim Bauamt
zur Ausfertigung des “Roten Punktes” führt. Dieser ist sichtbar an der
Baustelle anzubringen.
7.Für die Auszahlung von Krediten verlangen
Kreditinstitute oft Grenzbescheinigungen (Grenzattest). Nach Überprüfung
des Kellers (bzw. Rohbaus) stellt der Vermesser diese aus.
8.Die
Einmessung der erstellten Gebäude für die amtlichen Karten- und
Buchwerke sind durch Gesetz vorgeschrieben. Diese Leistung wird durch
den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder die
Vermessungsbehörde im Auftrag der Bauherrschaft erbracht. Top
Vermessungsamt:
Behörde, die alle Grundstücke amtlich
vermisst, in einem Kartenwerk darstellt und in Katasterbüchern in
Übereinstimmung mit dem Grundbuch beschreibt (Liegenschaftskataster). Top
Vertragsstrafe:
Die Vertragsstrafe - auch Pönale genannt -
stellt für den Bauherrn ein sehr effizientes Druckmittel dar, den
Bauunternehmer bzw. Handwerker zur ordnungsgemäßen erbringung seiner
Arbeiten zu veranlassen. In der Baupraxis wird entweder die nicht
fristgemäße Fertigstellung der Arbeiten oder aber die nicht
ordnungsgemäße Erbringung der Bauleistungen unter Vertragsstrafe
gestellt. Kommt es dem Bauherrn auf die fristgemäße Fertigstellung an,
muss der Unternehmer üblicherweise für jeden Verzögerungstag einen
bestimmten Prozentsatz des Auftragswertes als Vertragsstrafe
entrichten.Eine Vertragsstrafe bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen
Vereinbarung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer bzw. Handwerker. Top
Verfahrensfreiheit:
Kein Genehmigungsverfahren ist erforderlich für:
-untergeordnete
oder unbedeutende Anlagen, z.B. Geräteschuppen, Balkonverglasungen,
Pergolen; tragende und nichttragende Innenwände, Decken, Stützen oder
Treppen in Wohngebäuden; Außenwand- oder Dachöffnungen in Wohngebäuden;
Außenwandverkleidungen, Verblendungen, Verputz; Feuerungsanlagen mit
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters;
photovoltaische oder thermische Solaranlagen; Einfriedungen oder
Stützmauern bis 2 m Höhe; Nutzungsänderungen ohne höhere Anforderungen
als bei bisheriger Nutzung; Schaffung zusätzlichen Wohnraums in
Wohngebäuden geringer Höhe (oberste Fensterbrüstung < 8 m über
Gelände); Abbruch von Anlagen geringer Größe. Top
Versicherungen:
Für den Erwerber von Baueigentum sind
Versicherungen sehr wichtig. Versicherungsarten in der
Bauphase:Bauherrenhaftpflichtversicherung: schützt den Bauherren
gegenüber Schadensansprüchen aus Verletzung seiner Pflichten
Bauleistungs-(Bauwesen-)Versicherung: sichert das Vermögen gegenüber
Schäden an fertigen Bauteilen durch höhere Gewalt und andere
unabwendbare GefahrenBauhelfer-Unfallversicherung: Bei Unfällen von
Verwandten oder Bekannten wird Entschädigung über das in der
Reichsversicherungsordnung fixierte Maß hinaus geleistet
Feuer-Rohbau-Versicherung: sichert den Gebäuderohbau und Baustoffe gegen
Feuerschäden Versicherungsarten in der Wohnphase:
Wohngebäude-Versicherung: Absicherung des Gebäudes gegen Schäden durch
Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm
und Hagel Hausrat-Versicherung: Schutz des Gebäudes gegen Schäden durch
Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Hagel und Sturm
Privathaftpflicht-Versicherung: Befriedigung berechtigter
Schadensersatzansprüche Dritter und Abwehr unberechtigter Ansprüche aus
Verletzung der Sorgfaltspflicht u.a. aus der Nutzung des eigenen Hauses.
Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer: Befriedigung
berechtigter Schadensersatzansprüche Dritter und Abwehr unberechtigter
Ansprüche aus Verletzung der Sorgfaltspflicht u.a. aus der Nutzung des
vermieteten bzw. teilvermieteten Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Schutz vor Ansprüchen aus
Gewässerschäden durch defekte Heizöltankanlagen. Top
Verzugszinsen:
Dies sind Zinsen, die einem Schuldner, z.B.
dem Kreditnehmer berechnet werden, wenn er seinen Zahlungen nicht
rechtzeitig nachkommt. Top
VOB/- Vertrag:
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen
stellt ein auf die besonderen Bedingungen am Bau zugeschnittenes
Regelwerk dar. Sie besteht aus drei Teilen (VOB/A, VOB/B und VOB/C).
Dabei regelt Teil A die Allgemeinen Vergabebedingungen von
Bauleistungen. Teil B enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen und in Teil C sind Allgemeine Technische
Vorschriften für Bauleistungen enthalten. Die in der VOB/B enthaltenen
Vertragsbedingungen weichen in mehreren Punkten vom Werkvertragsrecht
des BGB ab. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag sind aber nicht etwa zwei völlig
verschiedene Regelwerke. Auch der VOB-Vertrag basiert auf einem
Werkvertrag, der jedoch durch die Vertragsbedingungen der VOB/B
modifiziert und ergänzt wird. In wenigen Dingen lässt die VOB eine
Veränderung zu. Wird sie in einem der anderen Teile verändert ist sie
gesamt außer Kraft gesetzt - es gilt das BGB. Top
Vorabzug:
siehe Vermesser 1. Top
Vorbehalt der Vertragsstrafe:
Hat der Bauherr mit dem
Bauunternehmer/Handwerker eine Vertragsstrafe vereinbart, so muss er
sich die Geltendmachung der Vertragsstrafe bei Abnahme ausdrücklich
vorbehalten. Die Gerichte lassen weder einen früher geltend gemachten
Vorbehalt noch einen nach der Abnahme geäußerten Vorbehalt zu. Versäumt
der Bauherr die rechtzeitige Geltendmachung des Vorbehaltes, verliert er
seinen Anspruch auf die Vertragsstrafe. Top
Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF):
Sie bezeichnet eine Außenwandkonstruktion, bei der zwischen der an der Außenseite des Mauerwerks angebrachten Dämmung und der Verkleidung eine Luftschicht besteht. Über eine Schienenkonstruktion aus Holz oder Aluminium wird die vorgehängte Verkleidung mit dem Mauerwerk verbunden. Die Vorteile der Konstruktion liegen in der guten Wärmedämmung und der Hinterlüftung, die eine Luftzirkulation ermöglicht und so Hitzestau im Sommer und Schäden durch Feuchtigkeit verhindert. Als Verkleidung kommen ganz unterschiedliche Baustoffe wie Klinker, Holzpaneele und Platten aus Faserzement oder Aluminium infrage. Top
Vorhaben- und Erschließungsplan:
Die Satzung über den
Vorhaben- und Erschließungsplan (der vorhabenbezogene Bebauungsplan) ist
ein städtebauliches Instrument nach dem Baugesetzbuch, das dann in
Betracht kommt, wenn ein Investor ein konkretes Vorhaben verwirklichen
will und die Gemeinde das Vorhaben für städtebaulich sinnvoll erachtet. Top
Vorkaufsrecht:
Das Vorkaufsrecht ist das Recht des
Vorkaufsberechtigten, das Grundstück von dem Eigentümer zu den gleichen
Bedingungen zu kaufen, wie sie in dem Kaufvertrag mit einem Dritten
vereinbart worden sind. Top
Vorkaufsrecht der Gemeinde:
Nach §§ 24 und 25 BauGB besitzt
die Gemeinde zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein
Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise auch Grundstücke im
Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im
Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist. Technisch
wird die Verwirklichung des Vorkaufsrechts wie folgt gesichert: Der
Grundstücksverkäufer ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrages
unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Diese hat dann zwei Monate zeit,
ihr Vorkaufsrecht (durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung)
auszuüben. Macht sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, stellt sie
ein sogenanntes Negativattest aus. Top
Vollfinanzierung:
Von einer Vollfinanzierung spricht man
dann, wenn eine Immobilie ohne Eigenmittel, d.h. zu 100 %
fremdfinanziert wird. Der Kreditgeber prüft die Liquidität bzw. Bonität
des Kunden genau und entscheidet dann. Top
Vollgeschoss:
Eine Etage eines Gebäudes mit der
vorgeschriebenen Raumhöhe über die gesamte Fläche. Sind Dachschrägen in
einer Etage vorhanden, ist dieses ein Dachgeschoss. Ein Dachgeschoss
ohne Schrägen kann deshalb zugleich ein Vollgeschoss sein. Top
Vollmacht des Architekten:
Soweit im Architektenvertrag
nichts anderes geregelt ist, beinhaltet die Beauftragung eines
Architekten nicht gleichzeitig dessen Berechtigung, den Bauherrn im
Rahmen des Bauvorhabens zu vertreten. Die Rechtsprechung hat allerdings
erkannt, dass mit der Beauftragung des Architekten mit der technischen
Oberleitung und der Bauführung zugleich in gewissem Umfang eine
Vertretungsbefugnis gegenüber Bauhandwerkern erteilt wird. Diese
Vollmacht ist allerdings inhaltlich stark beschränkt. In keinem Fall ist
der Architekt befugt, Änderungen der vertraglichen Beziehungen zwischen
Bauherrn und Bauunternehmer/Handwerker vorzunehmen. Ebenso ist
anerkannt, dass er nicht zur Vereinbarung von Gerichtsstands- oder
Schiedsgerichtsklauseln befugt ist. Auch über die Anwendbarkeit der VOB
darf er keine Vereinbarung treffen. Wenn er vertraglich vereinbarte
Fertigstellungstermine ändert, handelt er ebenfalls in Überschreitung
seiner Befugnisse. Von der beschränkten Vollmacht des Architekten
hingegen umfasst ist die Erteilung von Weisungen an Handwerker sowie die
Rüge von Mängeln. Damit beschränken sich seine Befugnisse aus der
Vollmacht auf die Vornahme tatsächlicher Handlungen und die Abgabe von
Erklärungen technischer Natur. Allenfalls bei der Vergabe einzelner und
geringfügiger Bauleistungen kann er den Bauherrn vertreten. Top
Vollstreckbare Urkunde:
Die vollstreckbare
Grundschuldbestellungsurkunde wird vom Notar aufgenommen. Der Schuldner
und der Eigentümer unterwirft sich darin bei der Grundschuldbestellung
der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück und sein sonstiges
Vermögen, und zwar in das Grundstück in der Weise, dass die
Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des Pfandgrundstücks
zulässig ist. Top
Voranfrage:
siehe Bauvorbescheid. Top
Vorkosten:
Dies sind Aufwendungen, die vor Bezug der
Wohnung anfallen, z.B. Finanzierungskosten oder Reparaturkosten.
Finanzierungskosten, z.B. Schuldzinsen oder Dammnum, sind nicht mehr
abzugsfähig, Die Abzugsfähigkeit für Reparaturkosten, entfällt ab
01.01.1999 ebenfalls. Top
Vormerkung:
Die Vormerkung ist ein vorläufiges
Sicherungsmittel. Sie wird zur Sicherung eines schuldrechtlichen
Anspruchs auf Einräumung, Aufhebung oder inhaltliche Änderung eines
Grundstücksrechts oder dessen Rang in Abteilung II des Grundbuches
eingetragen. Sie bewirkt, dass der Grundstückseigentümer nicht mehr zum
Nachteil des Vormerkungsberechtigten verfügen kann, z.B. ist die
vormerkungswidrige Eintragung einer Grundschuld dem
Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam. Top
Walmdach:
Das Walmdach ist eine Dachform. Im Gegensatz zum Satteldach
hat ein Walmdach nicht nur auf der Traufseite, sondern auch auf der
Giebelseite (das ist die kurze Seite des Hauses) geneigte Dachflächen.
Sie werden als Walm bezeichnet. Ein vollständiger Walm ersetzt den
Giebel, das Dach hat also an allen vier Seiten Schrägen. Ein Walmdach
hat aber auf jeden Fall auch einen Dachfirst, ansonsten spricht man von
einem Zeltdach
(Pyramidendach). Die geneigten Dachflächen bieten weniger
Angriffsfläche für Wind, die Windlast auf die Konstruktion wird effektiv
verringert. Top
Wandelung:
Sowohl beim Bauvertrag als auch beim Kaufvertrag
steht dem Bauherrn/Käufer bei Vorliegen von Mängeln das
(Gewährleistungs-) Recht auf Wandelung des Vertrages zu. Er kann dann
die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Beim Kaufvertrag hat dann
der Käufer den Kaufgegenstand an den Verkäufer zurückzugewähren; der
Verkäufer hat seinerseits den bereits bezahlten Kaufpreis zu erstatten.
Beim Bauvertrag muss der Bauherr dem Unternehmer zunächst eine
angemessene Nachbesserungsfrist mit der Erklärung bestimmen, dass er
nach Ablauf der Frist die Beseitigung des Mangels ablehne (Fristsetzung
mit Ablehnungsandrohung). Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der
Bauherr die Wandelung des Vertrages verlangen. Da die Rückabwicklung
eines Bauvertrages aus tatsächlichen Gründen schwierig ist, überwiegt in
der Praxis die Minderung. Top
Wassergebühr:
siehe Nebenkosten. Top
Wärmebrücken:
Wärmebrücken sind Schwachstellen in der
Dämmung von Außenbauteilen. An diesen Stellen ist die
Wärmeleitfähigkeit der Konstruktion größer als in den umgebenden
Bauteilen. Das Problem dabei ist nicht so sehr die Tatsache, dass sich
an den Wärmebrücken Tauwasser niederschlägt. Wird das Mauerwerk im
bereiche der Wärmebrücken über einen längeren Zeitraum durchfeuchtet,
kann sich Schimmel bilden. Wärmebrücken lassen sich nur durch
sorgfältige Planung und gewissenhafte Ausführung der Außenbauteile
vermeiden. Top
Wärmedämmverbundsystem (WDVS):
Bei einem WDVS handelt es sich um eine Außendämmung, bei der Dämmstoffplatten direkt mit dem Mauerwerk verklebt oder verdübelt werden. Bevor die Oberfläche verputzt wird, wird zur Stärkung der Dämmplatten eine Armierungsschicht aufgetragen. Top
Sie gibt Auskunft über die Wärmeleitfähigkeit eines Stoffs und berechnet wie der U-Wert die Höhe der Energiemenge, die innerhalb einer bestimmten Zeit durch einen Stoff fließt. Je geringer λ ist, desto weniger Wärme wird abgegeben und desto besser ist die Wärmedämmeigenschaft des Materials. Im Unterschied zum U-Wert handelt es sich bei der Wärmeleitzahl jedoch um eine dickeunabhängige Stoffeigenschaft (Einheit: W/mK). Top
Wärmeschutzverordnung:
Ein Bundesgesetz zur
Heizenergieeinsparung. Darin ist vorgeschrieben, mit welchen
Mindest-K-Werten einzelne Bauteile oder in einem anderen Verfahren die
gesamte Hüllfläche eines Gebäudes ausgestattet sein müssen. Die
Wärmeschutzverordnung ist durch die Energieeinsparverordnung außer
Kraft gesetzt worden. Top
Wärmespeicherung:
Die Fähigkeit, Wärme zu speichern. Zum
Beispiel ein Ziegel mit einer Rohdichte von 1,8 kg/dm³ kann größere
Mengen Wärmeenergie aufnehmen und bei Abfall der Umgebungstemperatur
wieder abgeben als ein superdämmender Leichtziegel. Die
Wärmespeicherfähigkeit von Baustoffen sollte neben der
Wärmeleitfähigkeit nicht vernachlässigt werden. Über das Jahr
gerechnet, ergibt sich lt. Prof. Dr. Hauser an der UNI Braunschweig
allerdings nur ein Vorteil von 1,6% gegenüber der Leichtbauweise. Top
Werbungskosten:
Alle Aufwendungen, die dazu dienen,
Einnahmen aus Grundbesitz zu erzielen, zu erhalten und zu sichern, also
beispielsweise Gemeindeabgaben, Betriebskosten, Kreditzinsen sowie die
AfA. Können in der Einkommensteuererklärung von den Einnahmen aus
Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Top
Wertsicherungsklausel:
Klausel in langfristigen Verträgen,
durch welche die Geldwertveränderung ausgeglichen werden soll. Bedarf
bei Automatik der Genehmigung durch die Landeszentralbank. Top
Werkvertrag:
Der im § 631 BGB geregelte Werkvertrag
verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes.
Der Besteller (Bauherr) wird zur Zahlung der vereinbarten Vergütung
verpflichtet. Charakteristisch für den Werkvertrag ist dessen
Erfolgsbezogenheit. Der Unternehmer schuldet also immer einen
bestimmten Erfolg (z. B.: fachgerechte Erstellung eines Gebäudes,
erfolgreiche Reparatur einer Heizungsanlage etc.) und nicht lediglich
ein Tätigwerden. Ist der Werkvertrag auf die Erbringung von
Bauleistungen gerichtet, wird er umgangssprachlich auch als Bauvertrag
bezeichnet. Top
Wirtschaftlichkeits-Berechnung: Die Feststellung der Wirtschaftlichkeit durch eine Kalkulation, in der Gesamtkosten und Finanzierungsmittel sowie laufende Aufwendungen und Erträge jeweils einander gegenübergestellt werden. Top
Wohlfühlfläche:
Angabe der Wohnfläche bei den ProHaus Hausentwürfen in Anlehnung an DIN 277. Top
Wohnfläche/-nberechnung:
Die Wohnfläche ist die Fläche,
die sich aus dem lichten Abstand der Zimmerwände im Bereich
vorgeschriebener Zimmerhöhe errechnet. Verschiedene Flächen wie
Dachschrägen, Balkone, Terrassen werden nur mit einem gewissen
Prozentsatz zur Wohnfläche hinzugerechnet. Top
Wohngebiet:
WR ist die Abkürzung für reines
Wohngebiet. Diese Gebiete dienen ausschließlich Wohnzwecken. Es können
dort vom Eigenheim bis zum Mehrfamilienhaus alle Arten von Wohngebäuden
errichtet werden. Außerdem dürfen dort Freiberufler, wie Ärzte,
Steuerberater und Handelsvertreter Büros oder Praxen einrichten.
Ausnahmsweise können Läden und nichtstörende Handwerksbetriebe, die zur
Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner dienen, zugelassen werden.
Hierunter fallen z.B. Friseure, Bäckereien und WA ist die Abkürzung für
allgemeines Wohngebiet. Diese Gebiete dienen zwar nicht ausschließlich,
aber vorwiegend Wohnzwecken. Dort sind weitergehende
Nutzungsmöglichkeiten zulässig. So können Läden, Schank- und
Speisewirtschaften betrieben werden, die der Versorgung der Bewohner
dienen. Ausnahmsweise können auch Tankstellen, Gartenbaubetriebe und
Hotels zugelassen werden. Lebensmittelgeschäfte. Ebenfalls zulässig sind
Einrichtungen, die den gesundheitlichen Bedürfnissen der Bewohner
dienen, etwa Apotheken. Top
Wohngeld:
Wird auf Antrag gewährt und ist u.a. an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Es ist nicht zurückzuzahlen. Top
Wohnung:
Siehe Einliegerwohnung. Top
Wohnungsbau:
Wohnungsbau zu marktwirtschaftlichen
Bedingungen ohne öffentliche Mittel. Gegensatz: sozialer Wohnungsbau. Top
Wohnungseigentum/Eigentumswohnung:
Wohnungseigentum ist
Sondereigentum an einer abgeschlossenen Wohnung, das mit dem
Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (wie Grund und Boden,
Treppenhaus, Keller) untrennbar verbunden ist. Das Wohnungseigentum ist
veräußerlich und belastbar. Top
Zeltdach:
Bei dieser besonderen Dachform weisen alle vier Dachseitenteile die gleiche Größe auf und laufen in der Mitte spitz zusammen. Top
Zielbewertungszahl:
Von der Bausparkasse zu den Stichtagen
berechnete Bewertungszahl, die ein Bausparvertrag mindestens erreicht
haben muss, um in der kommenden Zuteilungsperiode zugeteilt zu werden. Top
Zinsen:
Vergütung für Darlehensgewährung entweder nach
festem Zinssatz für die ganze Laufzeit oder variabel angepasst an
allgemeine Zinssituation. Top
Zinsbindung:
Sie gibt an, wie lange die vereinbarten
Konditionen gültig sind. Nach Ablauf dieser Frist (Zinsbindung) muss
über die Höhe des Nominalzinses neu verhandelt werden. Top
Zusicherung:
Im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben
versteht man unter einer Zusicherung die von der zuständigen Baubehörde
schriftlich erteilte Zusage, eine bestimmte Baugenehmigung später zu
erteilen. Ebenso wenig wie ein Bauvorbescheid berechtigt eine
Zusicherung zum Baubeginn. Top
Zuschlagstoff:
Das sind kleine Gesteinskörner, die
frischem Beton oder Mörtel zugefügt werden, um deren Volumen und
Eigenschaften zu verändern. Top
Zuteilung:
Dies ist die Mitteilung der Bausparkasse an den
Bausparer, dass die Bausparsumme zur Verfügung gestellt werden kann. Sie
ist an drei Voraussetzungen gebunden: Mindestsparzeit,
Mindestsparguthaben und Zielbewertungszahl. Top
Zuteilungsperiode:
Zeitraum, in dem alle Bausparverträge
zugeteilt werden können, die am zugehörigen Bewertungsstichtag
Mindestguthaben und Zielbewertungszahl erreicht haben. Die
Zuteilungsperiode beginnt in der Regel drei Monate nach dem letzten
Stichtag und dauert dann drei bis sechs Monate. Top
Zwangsversteigerung:
Die Zwangsversteigerung ist das
äußerste Mittel eines Gläubigers von einem säumigen, meist nicht mehr
zahlungsfähigen Schuldner Befriedigung zu erlangen. Zuständig für die
Durchführung von Zwangsversteigerungen ist das Amtsgericht, in dessen
Bezirk die fragliche Immobilie gelegen ist. Durch die mit einer
Zwangsversteigerung verbundenen Risiken erzielen die Immobilien beim
Versteigerungstermin oftmals Zuschlagswerte, die unterhalb des
Verkehrswertes liegen. Ein anderer Grund hierfür kann die Tatsache
sein, dass die dem Versteigerungsverfahren zugrundeliegenden
Wertgutachten zum Zeitpunkt der Versteigerung bereits ein oder zwei
Jahre alt sind und deshalb vom Marktgeschehen überholt sein können. Die
Versteigerungstermine können der Tagespresse sowie den amtlichen
Bekanntmachungen entnommen werden. Außerdem werden die Termine bei den
jeweiligen Amtsgerichten ausgehängt. Top
Zwerchgiebel:
Bei
einem Zwerchdach verläuft der First des Daches quer (= „zwerch“) zum
First des Hauptdaches (längster First). Die Firsthöhe des
Zwerchdachgiebels ist normalerweise nicht bis zur Firsthöhe des
Hauptdaches hochgezogen; dadurch unterscheidet sich das Zwerchdach vom
Kreuzdach. Als Zwerchhaus (manchmal auch Zwerghaus) wird ein (meist
geschosshoher) Dachaufbau mit Nebendach bezeichnet, der quer zum
Hauptdach verläuft. Andere Bezeichnungen für ein Zwerchhaus sind
Dacherker oder Lukarne. Zwerchhäuser kann man als vergrößerte Dachgauben
verstehen, eine genaue Abgrenzung ist nicht möglich. Ob ein Dachaufbau
„noch“ eine Dachgaube darstellt oder – aufgrund der Größe – bereits ein
Zwerchhaus mit Nebendach bildet, ist weniger eine Frage von Architektur
oder Baukonstruktion, sondern hängt vom lokal geltenden Baurecht und
auch sprachlichen Gewohnheiten ab. Einige sprechen allerdings nur dann
von einem Zwerchhaus, wenn die Giebelwand in der Flucht der
darunterliegenden Außenwand liegt, oder sich konstruktiv auf die
darunterliegende Wand stützt, der Giebel des Zwerchhauses also nicht in
Richtung Dachfirst verschoben ist. Dabei ist der Zwerchgiebel meist der
obere Teil eines Zwerchhauses mit Satteldach. Ein reiner Zwerchgiebel
ist in diesem Zusammenhang eine große Spitzgaube ohne Gaubenwangen. Top
Zwischenfinanzierung/-kredit:
Kurzfristiger Kredit bis zur
Auszahlung von Fremdmitteln mit günstigeren Konditionen und längerer
Laufzeit. Wird die Bausparsumme benötigt, bevor der Bausparvertrag
zugeteilt ist, kann mit Hilfe der Zwischenfinanzierung die
Finanzierungslücke geschlossen werden. Zu diesem Zweck wird ein
tilgungsfreies Darlehen in Höhe der Bausparsumme gewährt. Sobald der
Bausparvertrag zugeteilt ist, wird dieser Zwischenkredit durch die
Bausparsumme abgelöst. Voraussetzung ist, dass das Mindestsparguthaben
bereits angespart ist. Einige Bausparkassen verlangen darüber hinaus
auch, dass die Mindestsparzeit erfüllt ist. Wird eine Hypothek benötigt,
ist bis zur Auszahlung derselben ebenfalls ein Zwischenkredit
notwendig. Dieser muss bei einer Geschäftsbank beantragt und bewilligt
werden, sonst ist z.B. eine Baufortschrittszahlung nicht möglich. Für
den in Anspruch genommenen Teil verlangt die Bank ca. 8-10% Zinsen p.a..
Zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit löst die Hypothek den Zwischenkredit
ab.Top
Zwischensparrendämmung:
In diesem Fall wird das Dämmaterial zwischen den Dachsparren eingebracht. Top
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