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Baulexikon

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Musterhaus Mannheim

 

Abmarkung:
Errichtung oder Wiederherstellung fester Grenzzeichen zwischen zwei Grundstücken.

 

Abnahme:
Der Bauherr ist nach § 640 BGB zur Abnahme der vom Bauunternehmer/Handwerker erbrachten Leistung verpflichtet. Beim VOB-Vertrag ist die Abnahme unter § 12 VOB/B geregelt. Die Abnahme kann auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. In der Praxis findet regelmäßig eine ausdrückliche Abnahme statt. Dabei erklärt der Bauherr mündlich oder schriftlich, dass er die Bauleistung als vertragsgemäß anerkennt. Stehen noch Restarbeiten aus oder hat der Bauherr Baumängel entdeckt, sollte er diese - falls er die Abnahme nicht insgesamt verweigert - unbedingt im Protokoll festhalten. Daneben ist auch eine stillschweigende Abnahme möglich, die z.B. dadurch erfolgt, dass der Bauherr das errichtete Gebäude in Gebrauch nimmt. Die Bescheinigung der Schlußabnahme muss der Bank eingereicht werden. Im Verhältnis zur Bank bedeutet dies das Ende der Zwischenfinanzierung. Schreibt die Baurechtsbehörde eine Abnahme vor, hat der Bauherr rechtzeitig vorher mitzuteilen, wann die Voraussetzungen für die Abnahme gegeben sind.
Feuerungsanlagen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt hat. Die Gebühren für die Bauabnahme, richten sich nach der Höhe der Baukosten. Top


Abnahmebescheinigung:

siehe Vermesser 6. Top

Abschlussgebühr:

Bei Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr erhoben. Sie beträgt zwischen 1 und 1,8 Prozent der Bausparsumme und wird entweder von den ersten Sparraten abgezogen oder separat vom Bausparer gezahlt. Bei Verzicht auf das Bauspardarlehen wird die Abschlussgebühr nur bei wenigen Bausparkassen erstattet. Sie ist, ebenso wie die Regelsparbeiträge, wohnungsbauprämienbegünstigt bzw. als Sonderausgabe abzugsfähig. Top


Abstandsflächen:

In den Bauordnungen der einzelnen Länder finden sich Regelungen über die einzuhaltenden Abstandsflächen. Grundgedanke dieser Abstandsflächenregelungen ist, dass die Gebäude normalerweise einen gewissen Mindestabstand aufweisen müssen. Damit soll die Gefahr von Konflikten zwischen den Nachbarn möglichst gering gehalten werden. Von Bauherren wird immer wieder übersehen, dass die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze hin gerechnet werden, nicht etwa zum Nachbargebäude. Top


Abschreibung:

Mit Abseite wird der Bereich hinter der eingesetzten Wand unter der Dachschräge eines Gebäudes bezeichnet, der den niedrigen ungenutzten Raum vom beheizten Wohnraum abtrennt. Bei einer Dachwärmedämmung ist es sinnvoll die unmittelbaren Wohnraumbegrenzungsflächen zu dämmen, in diesem Fall die senkrechte Drempel-Wand und die waagerechte Fläche zwischen Traufkante und Drempel. Top

AfA:

Die Absetzungen für Abnutzung, kurz AfA genannt. Sie sind steuerliche Wertkorrekturen abnutzbarer Wirtschaftsgüter. Sie bemisst sich an den Anschaffungs- oder Herstellkosten, also dem Kaufpreis eines Objekts, oder den Aufwendungen des Bauherren. Zu den Anschaffungskosten zählen auch Notargebühren für die Eigentumsübertraguung, die Maklercourtage und die Grunderwerbsteuer. Der Wert des Grundstücks muss von den Herstellungskosten abgezogen werden. Der Abschreibungsbetrag wird, im Folgejahr nach Fertigstellung, in den meisten Fällen den steuerlich absetzbaren Werbungskosten zugerechnet und mindert so das zu versteuernde Einkommen. Es gibt verschiedene AfA-Sätze. Für vermietete Neubauten gilt die degressive, für vermietete Altbauten die lineare Abschreibung. Degressive AfA:
 - 5 % in den ersten 8 Jahren
 - 2,5 % in den nächsten 6 Jahren
 - 1,25 % in den folgenden 36 Jahren
Damit können 45 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den ersten 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden.
Lineare AfA:
Es werden nur Abschreibungssätze gewährt, die dem tatsächlichen Wertverlust
entsprechen. Dies deshalb weil durch den Kauf eines Altobjekts kein
neuer Wohnraum entsteht.
 - 2 % über 50 Jahre
 - 2,5 %, wenn das Haus vor 1925 errichtet wurde.
Bei Eigennutzung nach dem Eigenheimzulagen-Gesetz und bei Fremdnutzung
nach § 7 Abs. 4 (Zweiterwerb) oder nach § 7 Abs. 5 (Neubau bzw.
Ersterwerb). Top


Agio:

Wird als Aufgeld dem Darlehen zugeschlagen. Es zählt zu den Geldbeschaffungskosten und ist seit 01. Januar 1999 nicht mehr steuerlich absetzbar. Gegensatz Disagio (Abschlag oder Abgeld). Top

 

Architektenleistungen:
Gemäß dem Vertrag mit dem Bauherren erbringt der Architekt folgende Leistungen:  Vor- und Hauptentwurf, Bauvorlagen, Baugesuch, Ausführungszeichnung, Massen- und Kostenberechnung, Baugrunduntersuchung, Nachweis der Standsicherheit, Ausschreibung, Beaufsichtigung und Leitung des Baus, Abrechnung. Top

 

Absteckung:
Markierung von Ecken oder/und Achsen eines geplanten Bauwerkes auf dem Grundstück aufgrund erfolgter Einmessung. Siehe auch Vermesser 5. Top

 

Abteilung:
Siehe Grundbuch. Top

 

Altlasten:
Unter einem Altlastengrundstück oder einer Altlast versteht man ein verunreinigtes Grundstück. Die Belastung des Bodens kann nicht nur aus einer  früheren Nutzung (z.B. Produktionsbetrieb, Tankstelle etc.) herrühren, in vielen Fällen werden schädliche Rückstände auch von belasteten Nachbargrundstücken angeschwemmt. Da der Grundstückseigentümer für die in der Regel sehr hohen Sanierungskosten auch dann haftet, wenn er die Verschmutzung nicht selbst verursacht hat, sollte das Baugrundstück vor Unterzeichnung des Kaufvertrages genauestens überprüft werden. Top


Altenteil:

Der Begriff Altenteil ist gesetzlich nicht definiert. Er umfasst verschiedene dingliche Rechte wie Nießbrauch, beschränkte persönliche Dienstbarkeit (beides Nutzungsrechte) oder Reallasten (sie geben ein Verwertungsrecht). Diese Rechte haben Ansprüche auf Sach- und Dienstleistungen zum Gegenstand, die der allgemeinen leiblichen und persönlichen Versorgung des Berechtigten aus dem belasteten Grundstück dienen (in der Regel Wohnrecht, Lebensunterhalt und Pflege). Top


Anderkonto:
Ein Anderkonto wird Vom Notar bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften benutzt. Üblicherweise wird er von den Vertragsparteien mit der Kaufpreisabwicklung beauftragt. Der Käufer zahlt den Kaufpreis an den Notar. Dieser hält das Geld so lange auf einem Anderkonto (Treuhandkonto) zurück, bis sämtliche Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind. Dazu gehört z.B. die Löschung der auf Grund und Boden eingetragenen Belastungen oder die Eintragung der so genannten Auflassungsvormerkung. Für die Führung eines Anderkontos werden Gebühren fällig, manchmal bis zu einigen hundert Mark. Dabei ist die Gebührenhöhe keine Verhandlungssache. Der Käufer muss sie akzeptieren und bei der Berechnung der Gesamtkosten berücksichtigen. Top


Anlieger:

Ein Anlieger ist im Baurecht der Eigentümer von Grundstücken an einer Verkehrsfläche, die Zugang oder Zufahrt zu den Grundstücken ermöglicht. Top


Anliegergebühren:

Vor der Bebauung eines Grundstücks schreibt das Gesetz die Sicherstellung der Erschließung vor. Zuständig für die Errichtung von Erschließungsanlagen ist die Gemeinde, die dem Grundstückseigentümer einen Erschließungsbeitrag, auch Anliegergebühr, in Rechnung stellt. Top


Anliegerkosten/-beiträge:

Kosten, die durch die Herstellung von Erschließungsanlagen entstanden sind. Zur Deckung dieser Kosten werden von der Gemeinde Beiträge erhoben. Dabei werden die Anliegerkosten auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Die Beitragserhebung wird im Baugesetzbuch (Erschließungsbeiträge), in den Kommunalabgabengesetzen der Länder sowie in den Beitragsatzungen der Gemeinden geregelt. Zu den Anliegerkosten gehören z.B. Straßenausbaubeiträge, Anschlussbeiträge für den Kanalanschluss; Beiträge für Anlagen zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser. Anliegerkosten sind keine Herstellungskosten, sondern zählen zu den Anschaffungskosten von Grund und Boden. Dadurch sind sie nicht steuerlich absetzbar. Top

 

Annuität:
Damit ist die regelmäßige Zahlung gemeint, die zur Rückzahlung eines Darlehens zu leisten ist. Sie setzt sich zusammen aus Zins- und Tilgungsbestandteil. Der Normalfall ist die feste Annuität, bei der jährlich gleichbleibende Beträge zu zahlen sind. Die Schuldsumme verringert sich mit der Tilgung, so dass der Zinsanteil immer kleiner wird. Entsprechend größer wird der Anteil, der zur Tilgung verwendet wird. Top

 

Anschlussgebühren:
Anschlüsse an die öffentlichen Netze für Strom, Gas, Wasser, Kanal, Fernheizung, Telefon usw. müssen beantragt werden und sind gebührenpflichtig. Top

 

Arbeitnehmer Sparzulage:
Ein Arbeitnehmer erhält ab dem 16. Lebensjahr im Rahmen des Vermögens- Bildungsgesetzes (VermBG) auf seine vermögenswirksamen Leistungen eine Sparzulage. Diese beträgt, auch additiv, ab 1. Januar 1999.
- bei der Wirtschaftsbeteiligung 20 %, max. € 409,-- p.a.
- beim Bausparvertrag 10 %, max. € 479,-- p.a.
- bei der Lebensversicherung 0 %
- beim Sparbuch 0 %
Das zu versteuernde Einkommen p.a. darf für Alleinstehende € 17.895,-- und für Verheiratete € 35.790,-- betragen. Die Beantragung erfolgt über die Steuererklärung. Top


Architektenbindung:

Vereinbarung bei Grundstücksvertrag, dass bestimmter Architekt zu nehmen ist. Vereinbarung ist meist unzulässig. Top


Arbeitszimmer, häuslich:
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig wenn
– mehr als 50 % der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit dort erbracht werden oder
– wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, z.B. bei Lehrern, Außendienstmitarbeitern oder nebenberuflich Tätigen. (nicht Versicherungsvertreter (Fin.-Gericht BAWÜ 1 K 169/97 v. 26.1.1999) oder Vertriebsbeauftragte (Fin.-Gericht Köln 10 K 3377/98 v. 11.11.1998), da hier die wichtigsten Arbeiten beim Kunden
erledigt werden)
– der oder die Räume müssen klar von den übrigen Wohnräumen abgetrennt sein. Schwierigkeiten gibt es, wenn es sich um ein Durchgangszimmer handelt oder sich der Arbeitsbereich in einer Galerie liegt. Wird das häusliche Arbeitszimmer - das sich auch in hinreichender Nähe zur Wohnung befinden kann - anerkannt, können die nachgewiesenen Aufwendungen bis € 1.250,-- abgezogen werden. Ein unbegrenzter Abzug der AfA aus den Anschaffungs- oder Herstellkosten wird gewährt, wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist, z.B. bei Schriftstellern oder Heimarbeitern. Ein Drittaufwand - z.B. die Immobilie in der sich das Arbeitszimmer befindet gehört der Ehefrau ausschließlich - kann vom Ehemann nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Top


Auflassung:

So nennt man die Erklärung, mit der sich Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück einigen. Diese Erklärung (Auflassungserklärung) ist vor dem Notar abzugeben. Top

 

Auflassungsvormerkung:
Lässt sich die Auflassung nicht sofort vollziehen, kann mit dieser notariellen Erklärung verhindert werden, dass in der Zwischenzeit ein anderer Eigentümer des Grundstücks wird. Die Eintragung dauert ca. 6-8 Wochen. Top

 

Aufsparrendämmung:
Das Dämmmaterial wird von außen direkt auf den Dachstuhlbalken, den Sparren, angebracht. Der Vorteil: Da die Dämmschicht lückenlos verlegt wird, entstehen keine Wärmebrücken. Top

 

Ausnahmen und Befreiungen:
Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Es kann vorkommen, dass eine Baugenehmigung an der Nichteinhaltung einer einzigen Vorschrift scheitert. Da dies in besonderen Einzelfällen zu nicht gewollten Ergebnissen führen kann, sieht das Gesetz die Möglichkeit von Ausnahmen und Befreiungen vor. Ausnahmen kommen dann in Betracht, wenn sie im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sind (§ 31 Absatz 1 BauGB). Dabei ist zu beachten, dass Ausnahmen sowohl auf dem Gebiet des Bauplanungsrechts als auch im Bereich des Bauordnungsrechts möglich sind. In keinem Fall hat der Bauherr einen Anspruch auf Gewährung einer Ausnahme bzw. Befreiung. Die Gewährung liegt allein im (pflichtgemäßen) Ermessen der Baubehörde. Die Behörden machen von der Befreiungsmöglichkeit sehr zurückhaltend Gebrauch. Die Gerichte verlangen das Vorliegen eines.Top


Außenbereich:

Der Außenbereich stellt eine der drei planungsrechtlichen Kategorien dar, anhand welcher die Bebaubarkeit eines Grundstückes geprüft wird. Es sind folgende Kategorien zu unterscheiden: Entweder liegt das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, im so genannten unbeplanten Innenbereich. Grundstücke, die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch im unbeplanten Innenbereich liegen, werden dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zugeordnet. Ist ein Bebauungsplan vorhanden, ergibt sich aus ihm die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens. Im unbeplanten Innenbereich ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der übrigen Umgebung einfügt. Hinzu kommen muss, dass die Erschließung des Grundstückes gesichert ist. Im Außenbereich sind lediglich solche Vorhaben zulässig, die für den “normalen” Bauherrn ohne Bedeutung sind (zum Beispiel: land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, Ställe, Scheunen, Wohnungen für ehemalige Landwirte). Top

 

 

Bankbürgschaft:
Zahlungsverpflichtung einer Bank zur Verfügung durch Bauherrn oder für die Erfüllung von Gewährleistungspflichten durch Unternehmer. Bekommt eine Firma bei ihrer Hausbank keine Bürgschaft, ist Vorsicht geboten - ein mögliches Indiz, dass die Firma finanzielle Probleme hat. Top


Bankvorausdarlehen:
Dieses Darlehen (auch Sofortdarlehen oder Festbetragshypothek genannt) dient zur Vorfinanzierung eines Bausparvertrages. Dazu gewährt die Bank ein Darlehen, für das während der Laufzeit lediglich Zinsen gezahlt werden. Die Tilgung erfolgt über einen gleichzeitig abgeschlossenen und zu besparenden Bausparvertrag, sobald dieser zugeteilt ist. Top


Bauantrag:
Mit Stellung des Bauantrags leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Aus den einzelnen Landesbauordnungen ergibt sich, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Darunter versteht man eine Reihe von Dokumenten und Plänen, die dem Bauantrag beigefügt werden müssen. Welche Pläne und Zeichnungen dies sind, ergibt sich aus den jeweiligen Bauvorlageverordnungen der Länder, die teilweise auch Bauprüfungsverordnungen genannt werden.
Bauvorlagen:
  - Lageplan Maßstab 1:500
  - Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  - Baubeschreibung
  - Standsicherheitsnachweis
  - Nachweis der Einhaltung bautechnischer Erfordernisse
  - Entwässerungsplan
  - Wärmeschutznachweis
  - Benennung Bauleiter durch Bauherr
  - Bestätigung des Abbruchunternehmers

Die Einreichung erfolgt mindestens 2-fach am Bauort.
Bautechnische Prüfung durch Baurechtsamt:
  - Standsicherheitsnachweis
  - Wärmeschutznachweis
  - Schallschutznachweis
  - Überwachung Ausführung Top

 

Baudarlehen:
Zur Finanzierung eines Bauvorhabens von Banken, Bausparkassen, Versicherungen usw. gewährter Kredit. Das Baudarlehen ist durch den Wert des Grundstücks und den geschätzten Wert des Bauvorhabens abgesichert. Baudarlehen können in verschiedenen Formen gewährt werden. Ihre Höhe hängt von der Beleihbarkeit (Beleihungsgrenze, Beleihungswert) des Grundstücks und seinem Bauwerk ab. Top


Bauerwartungsland:

Gelände, das zwar schon als Wohngebiet ausgewiesen ist, dessen Nutzung aber noch nicht verbindlich durch einen Bebauungsplan festgelegt ist. Trotzdem schlägt sich die Erwartung meistens bereits in einem höheren Preis nieder. Auch wenn im Grundstückskaufvertrag der Begriff Bauerwartungsland verwendet wird, sollte sich der Käufer keinesfalls darauf verlassen, ein Grundstück zu erwerben, das später tatsächlich einmal bebaubar wird. Top

 

5. Baufreigabe:
siehe Vermesser 5. Top

 

Baubeschreibung:
Durch die Baubeschreibung wird die Leistungspflicht des Bauunternehmers im einzelnen geregelt. Insbesondere beim schlüsselfertigen Kauf vom Bauträger oder Fertighaushersteller spielt die Baubeschreibung eine bedeutende Rolle. Anhand der Baubeschreibung erkennt ein Fachmann sofort, ob die Ausstattung des Bauträgers oder Fertighausherstellers als durchschnittlich oder gar überdurchschnittlich eingestuft werden kann. Top


Baugenehmigungsgebühren:
Die Gebühren richten sich nach Höhe der Baukosten. Im Regelfall betragen sie 4 vom Tausend. Gebührenpflichtig sind auch die Ablehnung oder Zurücknahme eines Bauantrags. Top

Baugrenze:
Im Bebauungsplan festgesetzte Linie, die mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf. Top

 

Baugrundstücke:
Grundstücke, die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaubar sind. Top

Baugrunduntersuchung:

Feststellung der Tragfähigkeit des Baugrundes, die zur statischen Berechnung der Fundamente oder auch Bodenplatte benötigt wird. Top


Bauhandwerkersicherungshypothek:

Da die am Bau beteiligten Unternehmer (Bauunternehmer und Handwerker) vielfach in Vorleistung treten, kann nach § 648 BGB derjenige, der ein Bauwerk oder einen Teil eines Bauwerks errichtet hat, für seine Vergütungsansprüche die Einräumung einer Sicherungshypothek am Grundstück des Bauherrn verlangen. Diese sogenannte Bauhandwerkersicherungshypothek steht jedoch nur denjenigen Handwerkern zu, die vom Bauherrn direkt beauftragt wurden. Keinen Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek besitzen dagegen Subunternehmer. Top


Bauherr:

Person, die für sich ein Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene Rechnung durchführt. Top


Bauherrengemeinschaft:

Zusammenschluss mehrerer Bauherren, um eine Reihe gleichartiger Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen zu erstellen, meist von einem professionellen Anbieter zur Zeichnung angeboten. Top

 

Baukindergeld:
siehe Eigenheimzulage. Top


Bauabzugssteuer:

Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (seit 01.01.02) sieht vor, dass ein Auftraggeber bei Bauleistungen verpflichtet ist, 15% (Steuerabzug) vom Rechnungsbetrag abzuziehen und an das Steueramt der Baufirma abzuführen, wo der Betrag mit den Steuern des Handwerkers verrechnet wird. Der Fiskus hat die Bauleistungen ausgenommen, die eine eigengenutzte Wohnung betreffen. Die Regelung betrifft jedoch auch Vermieter, die wenigstens eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage vermieten. Ausnahmen sind möglich bei einer Bauauftragssumme bis 5.000€ einschl. MWSt pro Kalenderjahr, bei einer Bauauftragssumme bis 15.000€, wenn der AG nur wegen umsatzsteuerfreien Vermietung Unternehmer ist (Bagatellgrenze) oder wenn die Firma eine “Freistellungserklärung” vom Fiskus vorlegt. Hierbei handelt es sich um einen “Persilschein”, der belegt, dass der Handwerker/Betrieb seine Steuern pünktlich zahlt. Bei Verletzungen der Abzugspflicht haftet der AG für den Steuerabzug, d.h. er muss 15% des Rechnungsbetrages zusätzlich an das Finanzamt bezahlen, wenn er Vergütungen an Bauunternehmer ohne Freistellungsbescheinigung ungekürzt ausbezahlt hat. Daneben kann ein Bußgeld bis 25.000€ festgesetzt werden. Top


Baubehörde:

Amtsinstitution innerhalb des Bereichs der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung, die auf dem Gebiete des Städtebaus, der Bauaufsicht und der Bauverwaltung Aufgaben der öffentlichen Verwaltung leitender, überwachender, ausführender oder sichernder Art zu erfüllen hat. Top


Baubetreuung:

Die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung. Top


Bauerlaubnis:

siehe Baugenehmigung. Top


Baufenster:

Als Baufenster wird die Grundstücksfläche bezeichnet, die mit einem Gebäude überbaut werden darf. Begrenzt wird diese Fläche in der Regel durch die im Bebauungsplan festgelegte Baugrenze oder -linie. Top


Baufluchtlinie:

Die in der Regel mit der Straße verlaufende Linie, über die hinaus ein Grundstück nicht bebaut werden darf. Top


Baufreigabe:

Das genehmigungspflichtige Vorhaben darf erstellt werden. Die Baufreigabe (Plan ist genehmigt) verliert die Gültigkeit in der Regel nach zwei Jahren, wenn nicht eine Verlängerung beantragt wird. Top


Bauflächen:

Im Flächennutzungsplan für die Bebauung vorgesehene und nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung dargestellte Flächen. Top


Baubeschreibung:

Durch die Baubeschreibung wird die Leistungspflicht des Bauunternehmers im einzelnen geregelt. Insbesondere beim schlüsselfertigen Kauf vom Bauträger oder Fertighaushersteller spielt die Baubeschreibung eine bedeutende Rolle. Anhand der Baubeschreibung erkennt ein Fachmann sofort, ob die Ausstattung des Bauträgers oder Fertighausherstellers als durchschnittlich oder gar überdurchschnittlich eingestuft werden kann. Bewegt sich der Ausstattungsstandard am unteren Ende, schlagen abweichende Ausführungen (Sonderwünsche) mitunter erheblich zu Buche. Top


Bauland:

Im Gegensatz zum Bauerwartungsland bezeichnet man als Bauland umgangssprachlich solche Grundstücke, die sofort bebaubar sind. Eine Baugenehmigung bzw. ein Bauvorbescheid müssten - bei Stellung eines Bauantrags - ohne weiteres erteilt werden. Top


Baulast:

Unter einer Baulast versteht man eine freiwillig übernommene öffentlichrechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Gegenstand einer solchen Verpflichtung ist ein Verhalten, das sich nicht bereits aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt. Als Beispiel sei der Fall genannt, dass sich ein Grundstückseigentümer verpflichtet, den Nachbarn über sein Grundstück fahren zu lassen, ohne hierzu aufgrund sonstiger Vorschriften verpflichtet zu sein. Auf diese Weise wird es dem Nachbarn ermöglicht, der Baubehörde die ordnungsgemäße Erschließung seines Grundstücks (Zugang) nachzuweisen und damit eine Baugenehmigung zu erhalten. Die Verpflichtung wird dadurch geschaffen, dass der betroffene Grundstückseigentümer eine entsprechende Erklärung gegenüber der Baubehörde abgibt. Die Baulast wird mit ihrer Eintragung im Baulastenverzeichnis wirksam. Top


Baugenehmigungsverfahren:

Für alle nicht der Verfahrensfreiheit oder dem Kenntnisgabeverfahren unterliegenden Bauvorhaben ist ein Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Das Recht zur Bauvorlage besitzen Architekten uneingeschränkt, Ingenieure für Ingenieurbauten sowie Personen mit nachgewiesener Sachkunde und Erfahrung (z.B. Bautechniker) für kleinere Bauvorhaben. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine Anhörung der betroffenen Grundstücksangrenzer, die Einsprüche geltend machen können. Top


Baugenehmigung:

Erklärung der Genehmigungsbehörde, dass einem Bauvorhaben nach dem zur Zeit die Erteilung der Baugenehmigung geltenden öffentlichen Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Gleichbedeutend mit Bauerlaubnis. Von der Genehmigungspflicht ist nicht nur die Neuerrichtung, sondern auch die Erweiterung, der Umbau sowie die Nutzungsänderung umfasst. Keine Baugenehmigung ist für die unter Verfahrensfreiheit aufgeführten Maßnahmen erforderlich. Top


Baulastenverzeichnis:

Enthält Wegerechte und andere verbindliche Zugeständnisse, die ein Grundstückseigentümer Dritten gemacht hat. Verbindlich für Erwerber, auch wenn nicht bekannt. Top


Baukostenindex:

Meist in Prozenten ausgedrückte Messzahl zur Beurteilung der Entwicklung der Baukosten im Verhältnis zu denen eines Ausgangsjahres. Top


Bauleiter:

Der verantwortliche Bauleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst eingehalten werden, ferner, dass die Ausführung des Bauvorhabens den genehmigten Bauvorlagen entspricht und der sichere bautechnische Betrieb der Baustelle gewährleistet ist. Top


Baulinie:

Im Bebauungsplan festgesetzte Linie, die mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf und an die angebaut werden muss. Top


Baumwolle:
Aus Baumwollfasern werden meist Dämmmatten mit einer Dicke von bis zu 20 cm hergestellt. Die elastischen Matten sind gut zu verarbeiten und kommen oft als Zwischensparrendämmung im Dach und für die Dämmung der Außenwände im Holzfertigbau zum Einsatz. Erhältlich sind auch Baumwollflocken, die wie Zelluloseflocken in Hohlräume eingeblasen werden. Das Material wird nicht von Motten befallen, ist allerdings nicht schimmelresistent und daher meist mit Bohrsalzen behandelt. Die Wärmeleitfähigkeit von Baumwolle liegt bei 0,040 W/mK. Top

Baunachbarrecht:
Alle gesetzlichen Regeln, die Rechte und Pflichten der Nachbarn bei baulichen Anlagen festlegen. Top

 

Baunebenkosten:
Architektenkosten, Gebühren bei Behörden, Gerichts- und Notarkosten, Kosten für Beschaffung von Finanzierungsmitteln. Top


Baunormen:

DIN-Normen Top


Baugesetzbuch:

Das am 01.07.1987 in Kraft getretene Baugesetzbuch (BauGB) enthält bundeseinheitlich geltende planungsrechtliche Bestimmungen. Hervorzuheben sind die Bestimmungen über den Flächennutzungsplan (§§ 5-7) sowie über den Bebauungsplan (§§ 8-13). Beim Bauplanungsrecht geht es um die Frage, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden Kann. Das Bauordnungsrecht hingegen beantwortet die frage, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Top


Baunutzungsverordnung:

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) stellt eine Ergänzung zum Baugesetzbuch dar. Sie richtet sich in erster Linie an die für die Bauleitplanung zuständigen Gemeinden. Kernpunkt der Regelungen in der Baunutzungsverordnung ist die planerische Festlegung der Art der baulichen Nutzung. So werden für den Flächennutzungsplan folgende Bauflächen definiert: Wohnbauflächen (W), Gemischte Bauflächen (M), Gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S). Im Bebauungsplan können folgende Baugebiete ausgewiesen werden: Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), besondere Wohngebiete (WB), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und Sondergebiete (SO). Top

 

Bauordnung:
In den einzelnen Ländern bestehen Landesbauordnungen, die Anforderungen an den Bau und seine Teile sowie das Baugenehmigungsverfahren regeln. Die Verordnungen enthalten Regelungen und Vorschriften, z.B. in Bezug auf Standsicherheit, Konstruktion, Feuersicherheit etc., an die die Bauherren und Architekten gebunden sind. Top

 

Bauspardarlehen:
Auf diese Summe hat der Bausparer nach der Zuteilung einen Anspruch. Die Höhe des Darlehens kann sich sowohl aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben ergeben, als auch als ein bestimmter Prozentsatz der Bausparsumme fest- gelegt sein kann (z.B. 50%). Mitunterhängt die Darlehenshöhe auch von den bisher erzielten Zinsen und der Höhe der Tilgungsbeitrags ab. Der Zinssatz beträgt meist 4,5 oder 5%. Die Laufzeit in der Regel 7 - 11 Jahre. Bauspardarlehen dürfen nur für „wohnungswirtschaftliche Zwecke” eingesetzt werden. Top

 

Bausparförderung:
Gesetzliche Förderung zur Erlangung eines Bauspardarlehens. Top

 

Bausparguthaben:
Gemeint sind damit die Beträge, die der Bausparer angespart hat. Dazu gehören auch die gutgeschriebenen Zinsen und die Arbeitnehmer-Sparzulage. Top

 

Bausparsumme:
Über diesen Betrag wird der Bausparvertrag abgeschlossen. Er setzt sich aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen zusammen. Von der Bausparsumme hängen die Höhe der Abschlussgebühr, das Mindestsparguthaben und der monatliche Tilgungsbeitrag ab. Die Bausparsumme wird auf Antrag nach den Zuteilungsvoraussetzungen (Mindestsparguthaben und Zielbewertungszahl) ausgezahlt. Top

 

Bausparvertrag:
Vertrag mit Bausparkasse über die Einzahlung einer bestimmten Ansparsumme und Auszahlung eines Darlehens zu günstigem Zinssatz. Ansparleistungen sind häufig prämien- und steuerbegünstigt. Auskunft bei Banken und Sparkassen. Top


Bauordnungsrecht:

Unter dem Bauordnungsrecht, früher auch Baupolizeirecht genannt, sind diejenigen Vorschriften zu verstehen, welche sich mit dem “Wie” der Bebauung eines Grundstückes befassen. An erster Stelle sind hier die einzelnen Landesbauordnungen zu nennen. Verstöße gegen das Bauordnungsrecht können nicht mit einer nachträglichen Genehmigung sanktioniert und zusätzlich mit einer Geldstrafe bis zu 50.000,-€ geahndet werden, ohne dass damit die Folgen des Vergehens geheilt währen. Unter Umständen wird die Beseitigung oder der Abbruch angeordnet. Top


Bauplanungsrecht:

Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht, welches sich mit dem „Wie” der Bebauung eines Grundstücks befasst, regeln die Bestimmungen des Bauplanungsrechts die Frage, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und einer Reihe anderer baurechtlicher Nebengesetze. Das Bauplanungsrecht kennt zwei Stufen: - die vorbereitende Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan dargestellt wird und - die verbindliche Bauleitplanung, die sich in den Bebauungsplänen niederschlägt. Der Gemeinderat ist für die Verabschiedung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne zuständig. Top


Bauwich:

Der gesetzlich vorgeschriebene seitliche Mindestabstand eines Gebäudes von der Grenze der Nachbargrundstücke. Top


Bauprozeß:

Die Führung eines Bauprozesses ist für den Bauherrn unter anderem deshalb riskant, weil Bauverfahren besonders kostspielig sind. Dies deshalb, weil es häufig um hohe Streitwerte geht. Außerdem können die meisten Bauprozesse nicht ohne Einschaltung von teuren Gutachtern entschieden werden, deren Kosten ebenfalls von den Prozessparteien zu tragen sind. Eine Rechtsschutzversicherung für Auseinandersetzungen in Verbindung mit dem Bau gibt es nicht. Siehe auch Ombudstelle. Top


Bebaubarkeit:

Grundsätzlich gibt es drei planungsrechtliche Situationen, in denen sich ein Grundstück befinden kann. diese sind bei der zuständigen Behörde (Gemeinde oder Landratsamt) zu erfragen: 1.Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.Hier gilt: Das Grundstück ist soweit bebaubar, als das Vorhaben mit den einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar ist und die Erschließung als gesichert angesehen werden kann. 2.Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich), für den kein Bebauungsplan existiert. Auch in diesem Fall ist eine grundsätzliche Bebaubarkeit gegeben, wenn die Erschließung gesichert ist. In welcher Art und Weise das Grundstück bebaut werden kann, richtet sich nach der vorhandenen Umgebungsbebauung. Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einpassen. 3.Das Grundstück liegt im Außenbereich. In der freien Landschaft sind grundsätzlich nur so genannte privilegierte Bauvorhaben zulässig. Hierzu gehören Wohngebäude nicht, es sei denn, sie sind Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes. Fazit: Ohne befahrbare Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche und ohne ausreichende Erschließungsanlagen (Wasserversorgung/Abwasser), ist ein Grundstück nicht bebaubar. Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht nicht. Top


Bauträger:

Bauherr, der ein Gebäude in eigenem Namen und für eigene Rechnung errichtet, in der Absicht, es im Ganzen oder in Teilen zu veräußern. Top


Bauvertrag:

Das Gesetz kennt keinen speziellen Typ des Bauvertrags. Mit der Bezeichnung soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um die Beauftragung von Bauleistungen handelt. Rechtlich handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. In der Praxis wird zwischen dem reinen BGB-Vertrag und dem VOB-Vertrag unterschieden. Immer dann, wenn nicht ausdrücklich die Geltung der VOB vereinbart wird, liegt ein BGB-Vertrag vor. Umgangssprachlich werden beide Verträge als Bauvertrag bezeichnet. Top


Bauteil:
Einzelteile, die abhängig vom Grundriss zum Haus hinzugefügt werden können (z.B. Erker, Balkon etc.). Top


Bausicht:

1. Seitlicher Grenzabstand 2. Fläche oder Raum zwischen einer baulichen Anlage und der seitlichen Grundstücksgrenze. Die Tiefe bemisst sich nach dem seitlichen Grenzabstand. 3. Der von der Straßenbegrenzungslinie parallel zur seitlichen Grundstücksgrenze in der Breite des seitlichen Grenzabstandes sich erstreckende Grundstücksteil. Top


Bauvorbescheid:

Einzelfragen des Bauvorhabens, z.B. hinsichtlich Art und Maß der möglichen Nutzung, Bauweise oder Abstandsregelungen, können in einer “Voranfrage” geklärt werden. Es sind nur die zur Klärung dieser Fragen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Bauherren oder Kaufinteressenten ersparen sich damit durch einen rechtlich bindenden Vorbescheid spätere Überraschungen sowie Zeit und Kosten. Der Bauvorbescheid ist ab Rechtskraft für 3 Jahre gültig und kann mehrfach um 2 Jahre verlängert werden. Top


Bautafel:

Vorgeschriebene bei Baustelleneinrichtungen mit Angabe des Bauvorhabens, Bauherrn und Entwurfsverfassers. Top


Baustoffklasse:

Baustoffe sind in Brandklassen eingestuft. Top


Baustelleneinrichtung:

Baustellen sind ordnungsgemäß, sicher, nachbarschonend und mit Bautafeln versehen einzurichten. Top

 

Bebaute Fläche:
Die bebaute Fläche eines Baukörpers ist die Fläche, die die Projektion seiner äußeren Umrandungslinien auf ein Grundstück aus diesem herausschneidet. Es gelten grundsätzlich die genauen Außenmaße des Hauses mit allen Vor- und Rücksprüngen. Die Dachüberstände werden nicht mitgerechnet. Top


Besitz:

Tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Zu unterscheiden: Eigentum. Top


BGB-Vertrag:

Unter diesem Begriff versteht man einen Bauvertrag, dem allein die Bestimmungen des Werkvertragsrechts zugrunde liegen. Das Gegenstück ist der VOB-Vertrag. Ein BGB-Vertrag liegt immer dann vor, wenn nicht ausdrücklich die Geltung der VOB vereinbart wird. Top


Bestandsverzeichnis:

Siehe Grundbuch. Top


Beurkundung:

Niederschrift von Erklärungen in Gegenwart und unter Mitwirkung eines Notars. Die Form der Beurkundung ist für Grundstücksverträge zwingend vorgeschrieben. Top

 

Beschleunigungsvergütung:
Kommt es dm Bauherrn auf einen frühzeitigen Abschluss der Bauarbeiten an, kann er mit dem Unternehmer eine zusätzliche Zahlung für die vorzeitige Fertigstellung des Bauwerks vereinbaren. Die Beschleunigungsvergütung ist gesetzlich nicht geregelt und kann in gewisser Weise - unter umgekehrten Vorzeichen - mit der Vertragsstrafe verglichen werden. Top


Bautagebuch:

Zweck eines Bautagebuchs ist die genaue Dokumentation des Bauablaufs. Obgleich der private Bauherr nicht zur Führung eines Bautagebuchs verpflichtet ist, sollte er dies im eigenen Interesse tun. Dort wird genau vermerkt, welche Handwerker wann mit welchen Arbeiten begonnen hat und wann diese abgeschlossen wurden. Festgehalten werden auch äußere Bedingungen der Baustelle, wie zum Beispiel Temperaturen, Feuchtigkeit und ähnliches. Vor allem bei späteren Streitigkeiten über mögliche Baumängel kann ein sorgfältig geführtes Bautagebuch für den Bauherrn nützlich sein. Top

 

Beleihungsgrenze:
Grundstücke können in der Regel nicht bis zur Höhe des Verkehrswertes beliehen werden, sondern nur bis zu einer Beleihungsgrenze. Top


Beleihungsunterlagen:
Für die Beleihungsprüfung braucht der Darlehensgeber bestimmte Unterlagen, z.B. genehmigter Bauplan, Nachweis der Gebäude-Feuer-Versicherung, Kaufvertrag für das Grundstück etc. Top

 

Benützungsbewilligungsbescheid:
Schlussabnahme der Aufsichtsbehörde. Bei Darlehensaufnahme nachzuweisen. Top


Betreuungsunternehmen:

Juristische oder natürliche Person, deren sich ein Bauherr zur Betreuung seines Bauvorhabens bedient. Top

 

Bewertungszahl:
Das ist die "Maßzahl" für die Zuteilungsreihenfolge von Bausparverträgen. In die Bewertungszahl gehen die Höhe des Bausparguthabens und die Sparzeit ein. Die Berechnungsmethode ist je nach Bausparkasse verschieden. Für die Zuteilung ist eine bestimmte Mindestbewertungszahl, die Zielbewertungszahl, maßgebend. Die Bewertungszahl wird an mehreren Stichtagen im Jahr ermittelt. Top

 

Bewirtschaftungskosten:
Die Bewirtschaftungskosten eines bebauten Grundstücks sind: Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis, wirtschaftliche Abschreibung. Top


Brandversicherungswert:

Ist der Gebäudewert entsprechend den Baupreisen von 1914. Es gibt Indexfaktoren, um die damaligen Preise auf die heutigen Werte hochzurechnen. Top

 

Brennwertkessel:
Ein Brennwertkessel ist ein Heizkessel für Warmwasserheizungen, der den Energieinhalt des eingesetzten Brennstoffs nahezu vollständig nutzt. Der Unterschied zu konventionellen Kesseln besteht darin, dass Brennwertkessel auch die Kondensationswärme des Wasserdampfes im Abgas nutzen. Brennwertgeräte gibt es für Pellets, Gas- und Ölfeuerungen. Top

 

Briefhypothek:
siehe Hypothek. Top

 

Bodenpressung:
Veränderung des Baugrundes unter Belastung. Top

 

Blähton:
Blähton wird aus kugelförmigem Tongranulat hergestellt, das bei ca. 1.200 °C gebrannt wird. Dabei blähen sich die Tonkügelchen auf, die im Ton eingeschlossenen organischen Stoffe verbrennen und es entstehen Luftporen im Innern der geschlossenen Kugeln. Letztere sind für die guten wärmedämmenden Eigenschaften des Baustoffs verantwortlich. Blähton wird als wärmedämmende Schüttung für Zwischendecken und Bodenplatten angeboten. In Verbindung mit Zement entstehen Mauersteine sowie massive Fertigelemente für Dach, Wand und Decken. Je nach Mauerdicke können die Außenwände sogar ohne zusätzliche Dämmung den KfW-60- bzw. KfW-40-Standard erreichen. Top


Blower-Door-Messung:
Luftdichtigkeitsprüfung, bei der ein Ventilator beispielsweise in den Türrahmen der Haustür eingebaut wird. Er bläst die Raumluft aus dem Haus, wobei Unterdruck entsteht. Bei 50 Pascal wird mithilfe von Instrumenten die Luftwechselrate gemessen. Gemäß DIN 4108 Teil 7. Top

Bodenrisiko:
Da der Bauherr dem Bauunternehmer das Baugrundstück zur Verfügungstellt, trägt grundsätzlich er das Risiko für unvorhergesehene Boden- und Wasserverhältnisse des Grundstücks. Dieses Boden- oder auch Baugrundrisiko wird allerdings dadurch gemindert, dass der für die Planung zuständige Architekt sich selbst ein Bild von den Bodenverhältnissen machen muss. Unterlässt der Architekt die eventuell notwendige Entnahme von Bodenproben (Bodengutachten), kann er sich gegenüber dem Bauherrn schadenersatzpflichtig machen. Unvorhergesehene Bodenverhältnisse können die Kosten eines Bauvorhabens schnell in Größenordnungen treiben, welche die Finanzplanung des Bauherrn übersteigen. Top

Bodenverkehrsgenehmigung:
Behördliche Genehmigung für die Teilung oder Auflassung eines Grundstücks. Erforderlich unter bestimmten Voraussetzungen. Top

 

Brüstungshöhe
Höhe der Wand unterhalb des Fensters.
Top

 

 

COP
COP (coeffizient of performance), die Leistungszahl sagt an, wie gut die Wärmepumpe im optimalen Betriebspunkt arbeitet, also nicht über das ganze Jhar gemessen. Sie ist also ein Qualitätsmerkmal für eine Wärmepumpe bzw. einen Wärmepumpentyp, hat aber nur begrenzte Aussagekraft über den zu erwartenden Energiebedarf. Die Leistungszahl hängt ab von der Temperaturdifferenz zwischen Wärmwquelle und Wärmenutzung (z.B. Vorlauftemperatur der Heizung). Je geringer diese Differenz, desto höher ist die Arbeitszahl und desto geringer der Primärenergiebedarf.
Top


Courtage:

Courtage ist eine andere Bezeichnung für die Vergütung (Provision) des Maklers. Die Provision berechnet sich bei Grundstücksgeschäften üblicherweise nach der Höhe des Kaufpreises. Der als Provision anfallende Prozentsatz des Kaufpreises ist nicht einheitlich und variiert aufgrund der regionalen Besonderheiten. Top

 

Dachdämmung:
Das Dach ist täglich Wind und Wetter ausgesetzt. Da es eine große Fläche hat, über die Wärme entweichen kann, muss es besonders gut gedämmt werden. Man unterscheidet dabei die Aufsparren-, die Zwischen- und die Untersparrendämmung. Top


Dachneigung:
Die Dachneigung bezeichnet das Gefälle oder die Steilheit einer Dachfläche. Sie wird in der Regel als Winkel in Grad angegeben. Je nach Dachneigung bezeichnet man Dächer als Flachdach, flachgeneigtes Dach oder Steildach. Top

 


Dampfbremse:
Dabei handelt es sich um eine spezielle Folie, in der Regel aus Polyamid oder Polyethylen, die an der Innenseite der Dämmung angebracht wird. Sie sorgt für die Luftfeuchtigkeit der Gebäudehülle und verhindert, dass sich feuchte Raumluft in der Dämmung niederschlägt und es zu Feuchteschäden oder Schimmelbildung kommt. Dabei sind die Folien diffusionsoffen, sodass die Feuchtigkeit kontrolliert nach außen entweichen kann. Top

Damnum, Disagio:
Bei Auszahlung von Darlehen wird oft ein Disagio oder Damnum (Abschlag) vereinbart. Der Auszahlungskurs gibt dann jenen Anteil der Nominalschuld an, der tatsächlich ausbezahlt wird. Die Nominalschuld ist also höher als der ausgezahlte Betrag. Wirtschaftlich erbringt der Darlehensnehmer damit eine Zinsvorauszahlung in Höhe des Abschlags, welche aber während der Laufzeit des Darlehens zu einem günstigeren Zinssatz führt. Das Disagio ist seit 01. Januar 1999 nicht mehr absetzbar. Siehe auch Vorkosten. Gegensatz Agio. Top

 


Darlehen:

Meist im Grundbuch abgesicherte Kredite für Bauvorhaben. Top

 

Darlehensgebühr:
Sie beträgt meist 2-3% des Bauspardarlehens. Die Gebühr wird dem Darlehen zugeschlagen und muss mitverzinst und getilgt werden. Inzwischen gibt es auch Tarife ohne Darlehensgebühr. Top

 

Darlehenskosten:
Alle Kosten, die mit dem Darlehen zusammenhängen. Sie sind Berechnungsgrundlage für den Effektivzins. Top

 

Darlehenssicherung:
Die Sicherung des Darlehens erfolgt am finanzierten Objekt durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Top

 

Dauerwohnrecht:
Das dingliche Recht, eine Wohnung auf einem fremden Grundstück auf beschränkte oder unbeschränkte Zeit nutzen zu können (veräußerlich und vererblich).Top

 

Dienstbarkeit:
Dingliches Recht an einem Grundstück auf beschränkte, unmittelbare Nutzung (z.B. Wegerecht, Wasserentnahmerecht). Top

 

Diffusion:
Trennt eine Baustoffschicht bzw. ein Bauteil zwei Räume verschiedener Temperatur und Luftfeuchte, dann liegen in der Regel zu beiden Seiten verschiedene Teildrücke des Wasserdampfes vor. Unter dem Druckunterschied bewegt sich der Wasserdampf durch poröse Baustoffe hindurch (Wasserdampfdiffusion). Top

 

Dingliches Recht:
Insbesondere bei der Eigentumsübertragung von Grundstücken sowie bei der Eintragung von Grundpfandrechten wird von dinglichen Rechten gesprochen. Darunter versteht man solche absoluten Rechte, die ihr Inhaber gegenüber jedermann ausüben kann. Wichtige dingliche Rechte sind das Eigentum sowie das Erbbaurecht. Daneben gibt es noch sogenannte beschränkt dingliche Rechte, von denen an erster Stelle die Grundpfandrechte zu nennen sind. Top

 

DIN Norm:
DIN = Deutsches Institut für Normung. Es ist eine gesetzähnliche Richtlinie, jedoch kein Gesetz. Bei Rechtsstreitigkeiten wird sich das Gericht in der Regel an die DIN-Norm halten. Top

 

DIN 277
Wohnflächenberechnung nach §§ 43 ff der II. BerechnungsVO Die DIN 277 definiert unter anderem die Begriffe "Brutto-Grundfläche", "Konstruktionsgrundfläche" und "Netto-Grundfläche". Den Begriff der "Wohnfläche" selbst kennt sie dagegen nicht, und die Begriffe der DIN 277 sollten auch nicht damit verwechselt werden. Im Ergebnis kommt die "Netto-Grundfläche" der "Wohnfläche" noch am nächsten. Brutto-Grundfläche ist die Summe von Konstruktionsgrundfläche und Netto-Grundfläche (Teil 1 2.1). Das bedeutet das Aussenmass des Gebäudes inclusive Aussenputz, also von Aussenkante zu Aussenkante der Aussenmauern, je Geschoss. (T 1 3.2.1) Bei einem rechteckigen eingeschossigen Gebäude von 8 mal 10 Metern also 8 mal 10 = 80 m². Konstruktionsgrundfläche ist die Fläche, die von aufgehenden Bauteilen, also Mauern, Stützen, Pfeilern etc. bedeckt ist und von daher nicht bewohnt werden kann. (T 1 2.2) Hierzu gehört gemäss Gliederungspunkt 3.2.2 auch der Putz. Netto-Grundfläche ist die Fläche zwischen den aufgehenden Bauteilen, also das lichte Maß der Räume auf Putz. Dies entspricht der Brutto-Grundfläche abzüglich der Konstruktionsgrundfläche. Die weiteren Begriffe des Teil 2 der DIN 277 unterteilen die Netto-Grundfläche nach verschiedenen Nutzungsarten. Denkbar ist daher, eine Berechnung nach DIN 277 zu vereinbaren und Netto-Grundfläche zu kaufen. Dabei muss jedoch beachtet werden, daß dieser Wert nicht der der "Wohnfläche", wie er nach der 2. Berechnungsverordnung ermittelt wird, entspricht, sondern in der Regel geringer ist. Aufgepasst: Die DIN 277 kennt keinen Abzug von 3 % für Putz ! Der Putz zählt zur Konstruktionsgrundfläche und ist daher nicht nochmal bei der Netto-Grundfläche abzuziehen ! Eine Berechnung nach der DIN 277 ist jedoch nicht zwingend. Sie muss vertraglich vereinbart werden. Dafür reicht es schon, wenn im Kaufvertrag auf Pläne oder eine Flächenberechnung Bezug genommen wird, die die Angabe "nach DIN 277" enthalten. Oft werden in der Baubranche jedoch Berechnungen nach Rohbaumaßen vorgenommen und vereinbart. Der daraufhin erforderliche Abzug für Putz von (bis zu) 3 % muss dabei allerdings vor der Ausgabe des Wertes als "Wohnfläche" vorgenommen werden. Man sollte darauf achten, daß nicht das sogenannte Rohbaulichtmaß - also ohne Putzabzug - als "Wohnfläche" bezeichnet und nach diesem Wert Fläche an den Endkäufer verkauft wird - das braucht man sich nicht gefallen zu lassen. Alle Informationen ohne Gewähr. Top

 

Disagio:
Unterschied zwischen Darlehenssumme und tatsächlicher Auszahlung. Top

 

Drempel
Mit Drempel (oder Abseitenwand) bezeichnet man die eingesetzte Wand unter der Dachschräge, die den niedrigen ungenutzten Raum vom beheizten Wohnraum abtrennt. Bei einer Dachwärmedämmung ist es sinnvoll die unmittelbaren Wohnraumbegrenzungsflächen zu dämmen, in diesem Fall also die Drempelwand und die horizontale Fläche zwischen dem Fußpunkt der Drempelwand und der Traufkante von Oben. Top

 



 

Effektivzins:
Er ist eine Maßzahl für den Preis eines Kredits (Vergleichszins). In dieser Größe sind alle Preisbestandteile eines Kredits enthalten. Dabei werden sämtliche Kosten in Prozent zur je einjährigen Nutzung des tatsächlich ausgezahlten Betrags ausgewiesen. Top

 

Eigenkapital, Eigenmittel:
Finanzierungsmittel, die der Bauherr selbst besitzt. Dazu können der Wert des eigenen, unbelasteten Grundstücks, Bausparguthaben, Geldkapital und/oder die eigene Arbeitsleitung (Muskelhypothek) gehören. Top

 

Eigenkapitalersatz:
Die Darlehensgeber erwarten bei normaler Bonität mindestens 20 % der Baukosten in bar als Eigenkapital. Sofern zu wenig Eigenkapital vorhanden ist, kann dieses gegebenenfalls durch folgende Möglichkeiten ersetzt werden:
- Erbringung von Eigenleistungen
- Verwandtendarlehen ohne Grundbucheintragung
- Arbeitgeberdarlehen ohne Grundbucheintragung
- formelle Abtretung wertvoller Sammlungen
- Eintragung von Grundschulden auf andere Objekte
- formelle Abtretung von Rückkaufswerten aus Lebensversicherungen. Top

 

Eigentum:
Das volle Verfügungsrecht an einem Grundstück. Es wird erworben aufgrund der Auflassung vor dem Notar und der Eintragung im Grundbuch. Top

 

Eigenheim:
Im Eigentum einer natürlichen Person stehendes Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine Wohnung zum Bewohnen durch den Eigentümer oder seiner Angehörigen bestimmt ist. Top

 

Eigentümergemeinschaft:
Gesamtheit der Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Top

 

Eigentumswohnung:
siehe Wohnungseigentum. Top

 

Eigenleistung:
Um die finanzielle Belastung beim Bauen zu mindern, entschließen sich viele Bauherrn zur Erbringung von Eigenleistungen. Die „Muskelhypothek” ist aber auch beim Erwerb vom Bauträger oder bei Fertighausunternehmen anzutreffen. Beim Bauträger kommt es darauf an, dass bereits beim Vertrag klar geregelt wird, welche Arbeiten der Erwerber selbst durchführen möchte. Bei Fertighausunternehmen kann die Eigenleistung auch noch im Nachhinein geregelt werden. Top

 

Einheitswert:
Er stellt die Berechnungsgrundlage dar, nach der das Finanzamt die Grundsteuer ermittelt. Top

 

Einfügen:
Das Einfügen wird nach § 34 I Seite 1 BauGB näher bestimmt nach Art und Maß der baulichen Nutzung, nach der Bauweise und nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll. Diese vier Merkmale werden bewertet anhand der entsprechenden Gegebenheiten in der Umgebung des Bauprojekts. Zu der in diesem Sinne maßgeblichen Umgebung gehört alles, was an Bebauung bereits vorhanden ist. Maßgeblich ist insbesondere die sogenannte nähere Umgebung. Berücksichtigung findet daher einerseits die Umgebung soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann. Andererseits spielt die Umgebung eine Rolle, soweit sie ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst. Die Bebauung der weiteren Umgebung hat in der Beurteilung nur dann eine Rolle zu spielen, wenn auch sie noch prägend auf das Grundstück einwirkt. In einer grundlegenden Entscheidung des BVerwG von 1978 wird der Begriff des Einfügens näher bestimmt. “Danach fügt sich ein Vorhaben in der Regel dann ein, wenn es sich innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmens hält. Hiervon gibt es Ausnahmen in zwei Richtungen: Zum einen fügt es sich trotz Einhaltung des Rahmens dann nicht ein, wenn es “an der gebotenen Rücksichtnahme” auf die sonstige, d.h. die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandenen, Bebauung fehlen lässt. Zum anderen kann sich ein Vorhaben auch dann einfügen, wenn es den aus seiner Umgebung abgeleiteten Rahmen überschreitet (was im Regelfall zur Unzulässigkeit des Vorhabens führt); es kommt dann darauf an, dass das Vorhaben im Verhältnis zu seiner Umgebung werde bewältigungsbedürftige Spannungen auslöst noch vorhandene Spannungen verstärkt, durch die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder in Bewegung gebracht wird.” Ob tatsächlich Spannungen entstehen, muss jeweils im Einzelfall kompetent geprüft werden. Es gilt dabei sich Klarheit zu verschaffen, ob das konkrete Bauvorhaben unter Einbeziehung der gegebenen Eigenart der näheren Umgebung und der besonderen Umstände des Einzelfalles geeignet ist, Spannungen hervorzurufen, das bedeutet grob gesprochen den gegebenen Zustand nachhaltig in “Unordnung” zu bringen. Top

 

Einkommensermittlung:
Die Prüfung der Einkommensverhältnisse erfolgt unter folgenden Gesichtspunkten:
a. Höhe des gesamten Familieneinkommens
  - Summe der Einkünfte aller Darlehensnehmer, sofern diese Einkommen nachweisbar und auf Dauer zu erzielen sind.
  Dabei werden berücksichtigt:
  - lfd. nachhaltiges Monatsnettoeinkommen
  - anteiliges 13./14. Monatsgehalt
  - Kindergeld
  nachhaltige Mieterträge
     - aus dem Beleihungsobjekt stammend
     - aus weiteren Objekten werden nur berücksichtigt nach Abzug
  der Belastung
  - eigene Renteneinkünfte des Antragstellers
  - Wohngeld
  - Nachweisbare und regelmäßige Nebenverdienste werden in voller Höhe einbezogen, soweit sie zulässig und auf Dauer erzielbar sind.
  - Aufwendungsdarlehen und -zuschüsse können in Höhe von 50 % angesetzt werden, da sie langfristig angelegt sind und ein Hineinwachsen in die Belastung ermöglichen. Der prinzipielle Unterschied besteht darin, dass das Aufwendungsdarlehen zurückgezahlt werden muss, während der -zuschuß verloren eingeräumt wird.
  - Überstunden/Spesen mit max. 50 %, wenn diese regelmäßig für längere Zeit anfallen (gilt für Berufsgruppen wie z.B. Fernfahrer, Monteure, Ärzte, Krankenschwestern).
  - Bei Selbständigen werden 60 % des nachgewiesenen Bruttoeinkommens berücksichtigt (Faustformel).
Nicht berücksichtigt werden:
  - Renten von Angehörigen
  - Steuervergünstigungen aus § 10 e EStG
  - Arbeitslosengeld, Pflegegeld, Mutterschaftsgeld
b. Höhe der Belastung aus den im Grundbuch eingetragenen vorund nachrangigen Grundschulden und Hypotheken
Ist der Kapitaldienst aus eingetragenen Grundpfandrechten bekannt, wird dieser - unter Berücksichtigung von Konditionsanpassungen - angesetzt.
c. Finanzierungsaufwand
Bei den Finanzierungsaufwendungen ist der tatsächliche Zins- und Tilgungsaufwand anzusetzen, wobei mindestens von einer 8,5 %igen Annuität ausgegangen werden sollte.
d. Sonstige Belastungen
Dies ist eine Betrachtung aller, nicht der persönlichen Lebenshaltung dienenden Kosten des Darlehensnehmers:
  - Ratenverpflichtungen
  - Versicherungsbeiträge
  - Unterhaltsverpflichtungen und
  - Mietaufwendungen
e. Verbleibendes Einkommen zum Lebensunterhalt Beträgt die Beleihung max. 80 % eines Objektwertes, müssen nach Abzug des Kapitaldienstes und gegebenenfalls der weiteren Belastungen beispielhaft folgende ca-Pauschalen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verbleiben:
- Hauptverdiener 550 €
- berufstätiger Ehepartner 350 €
- Ehepartner 250 €
- je Kind 150 €
 So sind beispielsweise bei einem Ehepaar mit zwei Kindern mindestens € 1.100,-- anzusetzen.
 Für Beleihungen größer 80%:
- Hauptverdiener 650 €
- berufstätiger Ehepartner 400 €
- Ehepartner 250 €
- je Kind 150 €
Allgemein gilt, dass mindestens 40 % des festen Einkommens für die Bestreitung des Lebensunterhaltes verbleiben müssen. Top

 

Einmessung:
siehe Vermesser 8. Top

 

Einliegerwohnung:
Zusätzliche, kleinere Wohnung in einem Einfamilienhaus. Macht dieses steuerlich zum Zweifamilienhaus und hilft, Steuern zu sparen. AfA nach § 7 EStG. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: es muss sich um eine abgeschlossene Wohnung mit Meeren Räumen handeln, mit eigenem Eingang und nicht über Räume der anderen Wohnungzu begehen   Mindestgröße 24m² inkl. 1m² Abstellraum   es muss eine eigene Küche oder zumindest eine eigene Kochgelegenheit vorhanden sein   es müssen eigene sanitäre Anlagen wie Badewanne oder Dusche, Waschbecken und WC vorhanden sein   keine zwingende Voraussetzung aber erwünscht ist des Vorhandensein von separaten Zählern und einer eigenen Klingelanlage. Top

 

Eintragungsbewilligung:
Zur Eintragung in das Grundbuch bedarf es neben dem Eintragungsantrag der Bewilligung desjenigen, dessen Recht von der Eintragung betroffen wird. Das ist nicht immer der Eigentümer. Dasselbe gilt für die Löschung eines Rechts. Bei der Löschung einer Hypothek oder Grundschuld ist auch die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Bei einer Briefhypothek muss auch der Hypothekenbrief vorgelegt werden. Top

 

Energieeinsparverordnung (EnEV):
Deutschland ist einer der Unterzeichner-Staaten des Kyoto-Protokolls. Die Bundesregierung hat sich damit verpflichtet, den CO2-Ausstoss (Kohlendioxid- Ausstoß) in den nächsten Jahren deutlich zu verringern. Rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland wird durch die Beheizung von Gebäuden verursacht; hier liegt auch das größte Potential an CO2. Die EnEV wird daher von der Regierung als wirkungsvolle Maßnahme angesehen, das Ziel der CO2-Reduzierung zu erreichen. Die Energieeinsparverordnung trat am 01.02.2002 in Kraft - sie fasst die bisherige Wärmeschutz- und die Heizanlage-Verordnung zusammen. Gefördert werden damit Lösungen zur Reduzierung der Energiebedarfs. Der Jahresenergiebedarf ist bei Neubauten in der Größe 25-30 % unter dem vormaligen Niveau der Wärmeschutzverordnung definiert. Der Niedrigenergiehaus- Standard der Wärmeschutzverordnung wurde also zur Regel. Ein Energiebedarfsausweis für Neubauten gibt Auskunft über die energetischen Gebäudeeigenschaften und macht diese transparenter. Den Bauherren bleibt es überlassen, wie sie die Energiekennzahlen erreichen.Die wesentlichen Änderungen der EnEV im Vergleich zur früheren Wärmeschutzverordnung betreffen Neubauten - und hier insbesondere die Planungs- und Berechnungsabläufe. Erfreulich ist die gleichzeitige Betrachtung von bautechnischer und anlagentechnischer Ausführungsqualität im Nachweisverfahren. Dies muss schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt geschehen und erfordert die fortlaufende Zusammenarbeit der Verantwortlichen für Haustechnik und Baukonstruktion, da es bekanntlich im Planungs- und Bauverlauf noch zu vielfältigen Entscheidungsänderungen kommt. Ideal wäre deren Kooperation in einem funktionierenden “Bauteam. Auch bei der EnEV ist der Jahres-Heizwärmebedarf zu berechnen, was mit einem aufwendigen und einem vereinfachten Verfahren erfolgen kann. Doch bildet dieser Kennwert nur ein Teilergebnis, hinzu kommt die Bewertung der gesamten Haustechnik. Dies führt zur Nachweisgröße “Jahres-Primärenergiebedarf” und schließt alle beteiligten Energieerzeuger wie auch Energiespartechniken mit ein. Der Verordnungsgeber eröffnet den Planern mit den Rahmenbedingungen der EnEV größtmögliche Freiheit. Wer effiziente Haustechnik und die auf dem Markt eingeführten Energiespartechniken einsetzt, kann beim baulichen Wärmeschutz sparen und umgekehrt. Kennzeichnend für die energetische Qualität der Haustechnik ist die sogenannte “Anlagen-Aufwandszahl” ep. multipliziert mit dem Heizenergiebedarf eines Gebäudes führt sie zu dessen Primärenergie-Kennwert. High-Tech-Häuser können also ohne verbesserten Wärmeschutz sehr großzügig gestaltet werden, hoch gedämmte Gebäude hingegen erlauben den Einsatz veralteter Heiztechnik und insbesondere den Verzicht auf weitere Energiespartechniken. Top

 

Effektivzins:
Er ist eine Maßzahl für den Preis eines Kredits (Vergleichszins). In dieser Größe sind alle Preisbestandteile eines Kredits enthalten. Dabei werden sämtliche Kosten in Prozent zur je einjährigen Nutzung des tatsächlich ausgezahlten Betrags ausgewiesen. Top

 

Effizienzhaus 40:
Für ein KfW Effizienzhaus 40 darf der Energiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr im Bezug zum Standard (100%, das so genannte Referenzgebäude (KfW 100) nach EnEV 2009) nur 40 % so viel Energie verbrauchen, also 55 % weniger als das Referenzgebäude. Top

 

Effizienzhaus 55:
Für ein KfW Effizienzhaus 55 (ehemals KfW 40 Haus) darf der Energiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr im Bezug zum Standard (100%, das so genannte Referenzgebäude (KfW 100) nach EnEV 2009) nur 55 % so viel Energie verbrauchen, also 45 % weniger als das Referenzgebäude. Das führt zu einem maximalen Jahres-Primärenergieverbrauch von 40 kWh/m2 Nutzfläche (daher KfW 40 Haus):
Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) (= Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes) darf 40 kWh pro Quadratmeter nicht übersteigen. Der Transmissionswäremverlust (=Wärmeverlust nach außen) muss um mindestens 45% unter dem Höchstwert der EnEV liegen. Dies erreicht man üblicherweise durch Luftdichtheit mit zentraler Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung bis ca. 80%. Auch eine moderne Heizung mit regenerativen Energiequellen und guter Dämmung sowie eine Ausrichtung nach Süden mit entsprechender Bauweise und Fensterfronten sind empfehlenswert. Top

 

Effizienzhaus 70 :
KfW Effizienzhaus 70 (ehemals KfW 60 Haus) bezeichnet Häuser mit einer energetischen Mindesteffizienz. Diese richtet sich nach der EnEV, in welcher die Kriterien für den modernen, effizienten Baustandard (KfW Effizienzhaus 100) festgelegt sind. Das KfW Effizienzhaus 70 darf davon nur 70% der Energie verbrauchen. Diese Kategorisierung hat auch Auswirkungen auf die Förderung durch die KfW. Daraus ergibt sich der Name KfW Effizienzhaus 70.

Im Vergleich zum Haustyp KfW Effizienzhaus 55 (ehemals KfW 40) sind beim KfW Effizienzhaus 70 (ehemals KfW 60) die Förderkriterien weniger streng. Denn die Verbesserungen zum Maßstab KfW Effizienzhaus 100 (Niedrigenergiehaus) nach EnEV fallen auch geringer aus:
So darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 60 kWh pro Quadratmeter betragen (daher KfW 60). Zudem muss der Transmissionswärmeverlust den Höchstwert der EnEV um mindestens 30% unterschreiten (daher KfW Effizienzhaus 70).
Förderung beim KfW Effizienzhaus 70. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Erwerb oder Bau von energiesparenden Häusern. Ein Haustyp heißt dabei KfW Effizienzhaus 70 (früher KfW 60). Das Förderprogramm der KfW nennt sich “Ökologisch Bauen” und geht bis zu einer Darlehenssumme von 50.000 Euro/Wohneinheit. Top

 

Effizienzhaus 85:
Diese Förderstufe für Neubauten wird nur zeitlich befristet bis zum 30.06.2010 angeboten. Das Effizienzhaus 85 benötigt 85 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust entspricht dem Wert des Referenzgebäudes nach EnEV 2009. Top

 

Energiesparhaus 40:
Darunter versteht man Bauvorhaben, die rechnerisch einen maximalen Jahres- Primärenergiebedarf von 40 kWh/m² Gebäudenutzfläche haben. Vergleichbar ist ein Energiesparhaus 40 mit dem derzeitigen “Passiv-Haus”- Standard mit einem rechnerischen Jahres-Heizwärmebedarf von ca. 15 kWh/m². Die 40 kWh/m² ist ein fester Wert, unabhängig von Haustyp, Grundriss und Energieträger für Heizung und Warmwasser. Dieser äußerst niedrige Energiebedarf ist durch ähnliche Maßnahmen wie für das Energiesparhaus 60 zu erreichen, allerdings ist hier erheblich mehr Aufwand erforderlich, um den Wert 40 zu erreichen. Top

 

Energiesparhaus 60:
Darunter versteht man Bauvorhaben, die rechnerisch einen maximalen Jahres- Primärenergiebedarf von 60 kWh/m² Gebäudenutzfläche haben. Vergleichbar ist ein Energiesparhaus 60 mit dem bisherigen “3-Liter-Haus”- Standard mit einem rechnerischen Jahres-Heizwärmebedarf von ca. 30 kWh/m². Die 60 kWh/m² ist ein fester Wert, unabhängig von Haustyp, Grundriss und Energieträger für Heizung und Warmwasser. Der niedrige Energiebedarf ist z.B. durch Kombination folgender Maßnahmen zu erreichen: sehr gute Dämmung der Außenhülle (Außenwände, Dach, Keller sehr dichte Gebäudehülle ohne Wärmebrücken sehr dichte Fenster/Außentüren kompakter Baukörper (möglichst wenig Anbauteile)  Lüftungsanlage ggf. mit Wärmerückgewinnung (für Gebäude mit Lüftungsanlage ist eine sehr hohe Luftdichtigkeit, Luftwechselrate von n50 [ 1,5 h-1, vorgeschrieben) und/oder bedarfsgerechte Heizungsanlagen (Brennwertkessel/Niedertemperaturkessel) Solaranlage. Top

 

Entwurfsverfasser:
Siehe Architekt.
Top

 

Energiebedarfsausweis:
Analog zum Auto erhalten seit 1. Februar 2002 mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung auch Immobileien mit dem Energiebedarfsausweis eine Art Fahrzeugschein. Darin wird festgehalten, wie hoch der Primärenergieverbrauch des Gebäudes ist. Ausgestellt wird der Ausweis vom Architekten, Fertighaushersteller oder Bauleiter.  Top

 

Erbbaurecht:
Üblicherweise auf bestimmte Zeit - zwischen 75 und 100 Jahre - vererbliches oder veräußerliches bestelltes Recht, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Das Erbbaurecht gewährt eigentümerähnliche Befugnisse. Es muss im Grundbuch eingetragen werden; als Entgelt wird ein nach den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen anpassbarer (z.B. jeweilige Inflationsrate, liegt häufig zwischen 3 und 6 %) Erbbauzins vereinbart, der während der gesamten Nutzungszeit oder seltener als Einmalbetrag zu entrichten ist. Das Erbbaurecht ist als Belastung eines Grundstücks das veräußerliche und vererbliche dingliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche ein Bauwerk zu haben. Der Grundstückseigentümer vergibt einen Bauplatz in Erbbaurecht. Für den Erbbauberechtigten bedeutet dies, dass er sich den Kaufpreis für das Grundstück sparen kann, dafür aber dem Eigentümer eine Vergütung, den so genannten Erbbauzins, meist ein bestimmter Prozentsatz vom Grundstückswert, zu zahlen hat. Bewertet wird deshalb nicht das Grundstück, sondern nur das Gebäude. Nach Beendigung des Erbbaurechts hat der Grundstückseigentümer eine Entschädigung für das Bauwerk entsprechend dessen Zeitwert an den Erbbauberechtigten zu leisten. Top

 

Erhöhung:
Bausparer können jederzeit die Bausparsumme erhöhen. Für den erhöhten Teil wird die Abschlussgebühr fällig. Die Zuteilung wird danach meist mit einer 1-Jährigen Sperrfrist belegt. Die Bewertungszahl sinkt in der Regel im Verhältnis zwischen alter und neuer Bausparsumme. Top

 

Erschließung:
Die Maßnahmen, die die bauliche Nutzung eines Grundstücks ermöglichen. Dazu gehören Straßen- und Kanalbauarbeiten sowie Wasser- und Elektrizitätsversorgung u.ä. Die Erschließung gehört zu den Aufgaben der Gemeinden. Es besteht ein Anschlusszwang. Zur Erschließung zählen nachfolgende Projekte:
  - Straßen
  - Parkplätze
  - Gehwege
  - Radwege
  - Grünanlagen
  - Straßenbeleuchtung
  - Verkehrsberuhigte Zonen
  - Fußgängerzonen
  - Stützmauern bei Hanglagen oder Ufern
  - Lärmschutzwälle
  - Kanalisation (Oberflächenwasser oder Abwasser)
  - Wasserleitungsnetz
  - Stromversorgung
  - Gasversorgung
Sollten einzelne zutreffende Projekte noch nicht erledigt / bezahlt sein, so ist es in diesen Fällen unbedingt erforderlich, dass der Notarvertrag eine eindeutige Regelung darüber trifft, wer die noch anfallenden Erschließungskosten zu tragen hat - der Käufer oder der Verkäufer.Top

 

Erschließungsbeitrag:
Siehe Anliegerkosten. Top

 

Ertragswert:
Ist der Wert, der sich aufgrund der Rentabilität einer Liegenschaft errechnet. Gegensatz Sachwert. Top


Erker:
Ein Erker (mhd. erker[e], ärker, wohl ein Lehnwort aus nordfrz. arquière „Schützenstand, Schießscharte“ (eigentlich „Mauerausbuchtung“)) ist ein geschlossener, überdachter, über ein oder mehrere Geschosse reichender Vorbau an der Fassade eines Hauses. Im Gegensatz zur Auslucht steigt er nicht vom Boden auf, sondern wird von einer auskragenden Balkenlage oder Konsole getragen. Top


Exposé:
Exposé ist die Bezeichnung für die Unterlagen, die der Makler an Interessenten abgibt. In den allermeisten Fällen enthält das Exposé neben den Angaben über das Objekt zugleich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers. Vor Unterzeichnung des Vertrages sollten die Angaben im Exposé (Wohnfläche, Grundstück etc.) sorgfältig überprüft werden. In den allermeisten Fällen übernimmt der Makler lediglich die Angaben des Verkäufers. Top

 

EXWOST:

Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau schreibt regelmäßig Forschungsfelder des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus aus, um innovative Lösungen für den Städtebau zu finden. Top

 

 

Fertighaus:
Hier handelt es sich weitgehend um industriell in Hallen witterungsgeschützte, weit vorgefertigte und hoch wärmegedämmte Bauteile, die der Fertighaushersteller als einziger Vertragspartner liefert und an der Baustelle zu einem Haus zusammenbaut. Je nach Hersteller werden neben dem Typenhaus auch veränderbare und auch absolut individuell geplante Häuser angeboten. Top

 

Familienheim:
Oberbegriff für Eigenheime, Kaufeigenheime und Kleinsiedlungen, die nach Größe und Grundriss ganz oder teilweise dazu bestimmt sind, dem Eigentümer und seiner Familie oder eines Angehörigen und dessen Familie als Heim zu dienen. Top

 

Fertigstellungsgarantie:
Sie bietet dem Bauherrn zusätzliche Sicherheit beim Konkurs des Anbieters. Ohne Fertigstellungsgarantie muss eine Fremdfirma gefunden werden, die das begonnene Haus fertig stellt. Da sich Materialien, Konzepte und Bauweisen der Anbieter zum Teil deutlich unterscheiden, kann es für den Bauherrn schwierig werden, eine Firma zu finden, die diese Aufgabe übernimmt. Top

 

Fertigstellungsversicherung:
Das Bauunternehmen schließt eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsversicherung ab (der Bauherr selbst kann diese nicht abschließen). Im Falle einer Pleite ist die Fertigstellung des Hauses zum vereinbarten Preis sowie die kostenlose Beseitigung von Mängeln gesichert. Vorausgesetzt - wie bei jeder Versicherung - die Prämien wurden pünktlich bezahlt. Top


Festbetragskredit:

Festbetragskredite heißen auch tilgungsfreie Kredite, weil während der Laufzeit lediglich Zinsen zu zahlen sind. Die Tilgung erfolgt am Ende zum Beispiel durch eine fällig gewordene Lebensversicherung oder einen zugeteilten Bausparvertrag. Top

 

Festdarlehen:
Festgelegte Rückzahlung eines Darlehens am Ende der Laufzeit in einer Summe. Top

 

Festpreis:
Die Vereinbarung eines Festpreises ist sowohl für den Erwerb vom Bauträger als auch für den Fertighausvertrag charakteristisch. Dennoch bedarf die Vereinbarung eines Festpreises einer ausdrücklichen Regelung im Vertrag. Als Bauherr sollte man die Festpreisabrede besonders genau prüfen. Durch unklare Formulierungen und unübersichtliche Vertragsgestaltungen wird die Festpreisklausel häufig stark entwertet. Top

 

Festzins:
Vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Bank über einen festen Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum. Top

 

Finanzierungskosten:
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wohneigentums entstehen: Kosten für die Beschaffung der Dauerfinanzierungsmittel, die Bereitstellung des Fremdkapitals, die Beschaffung der Zwischenkredite und für Teilvalutierungen von Dauerfinanzierungsmitteln. Top

 

Finanzierungsmittel:
- Darlehen
- Hypothek
- Eigenmittel. Top

 

Freistellungserklärung:
Erklärung im Kaufvertrag, dass die Immobilie frei von etwaigen Lasten ist. Sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss vor der Kaufpreiszahlung dem Käufer ausgestellt werden. Top


Fliesen:

Beim Kauf gilt es zu beachten, welche Fliese wo verlegt werden soll:

- Abriebgruppe 1: Keramische Fliesen dieser Gruppe setzt man ausschließlich als Wandfliesen ein.
- Abriebgruppe 2: Für Räume mit leichter Beanspruchung, z. B. Bäder.
- Abriebgruppe 3: Für Räume mit mittelschwerer Beanspruchung, z. B. Wohnräume.
- Abriebgruppe 4: Bodenfliesen für hoch beanspruchte Räume, z. B. Küchen, Flure oder Terrassen.
- Abriebgruppe 5: Für höchste Beanspruchung in öffentlichen Gebäuden. 
Top

Fluchtlinie:

Im Bebauungsplan ist festgelegt, in welcher Richtung und in welchen Abständen die Bauten stehen müssen. Top


Flurstück:
Ein Flurstück, auch Parzelle genannt, ist die Katasterparzelle und stellt eine vermessungstechnische Einheit dar. Im Gegensatz dazu ist das Grundstück ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch gesondert aufgeführt ist. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstück-Nummern bestehen.
Top

Flächennutzungsplan:
Der von der Gemeinde festgelegte vorbereitende Schritt der Bauleitplanung, auf den in der Regel die qualifizierte Bauleitplanung in Form von Bebauungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen folgt. Der Flächennutzungsplan umfasst in der Regel das gesamte Gemeindegebiet und nimmt im Gegensatz zum Bebauungsplan nur eine Grobeinteilung in Nutzungen vor. Top

 

Förderungsmittel:
Durch Bund und Länder mit öffentlichen Mitteln geförderte Baumaßnahme bei Neubau oder Instandsetzung und Modernisierung von bezugsfertigen Wohnungen zur Erhöhung des Gebrauchswertes oder der Energieeinsparung. Top

 

 

Garantiezeit:
Zeitraum nach Abnahme, an dem der Bauunternehmer oder Bauhandwerker für Mängel seiner Leistung einstehen muss. Top

 

Gaube:
Eine Dachgaube, kurz Gaube, vereinzelt auch Dachgaupe bzw. Gaupe ist ein Dachaufbau im geneigten Dach eines Gebäudes. Die Dachgaube dient zur Belichtung und Belüftung der Dachräume. Zu diesem Zweck befinden sich in den Gauben von Wohngebäuden im Allgemeinen Fenster. Gleichzeitig vergrößert eine Gaube den nutzbaren Raum im Dachgeschoss. Die Stirnseite der Dachgaube kann in der Flucht (der Verlängerung) der darunter liegenden Außenwand liegen, ist jedoch meist von der Dachtraufe des Hauptdaches in Richtung dessen Dachfirstes zurückgesetzt. Top

 

Geländehöhe:
Höhenangabe bezogen auf NN (Normalnull) als mittlere Höhenlage eines Grundstückes oder bestimmter Punkte auf dem Grundstück. Top

 

Gefahrübergang:
Hierunter versteht man die Frage, wer im Falle einer - weder vom Bauherr noch vom Bauunternehmer zu vertretenden - Zerstörung oder Beschädigung des Bauwerks das Risiko der Neuherstellung und der Vergütung zu tragen hat. Beim BGB-Vertrag findet der Gefahrenübergang nach § 644 mit Abnahme des Bauwerk statt. Eine davon zugunsten des Bauunternehmers abweichende Regelung enthält § 7 VOB/B. Top

 

Geländeschnitte:
siehe Vermesser 3. Top

 

Gemarkung:
In sich geschlossene, möglichst natürlich begrenzte abgerundete Gruppe von Flurstücken. Gemarkung und Gemeindegebiet sollen sich möglichst decken oder so aufeinander bezogen sein, dass eine Gemeinde aus mehreren geschlossenen Gemarkungen besteht. Top

 

Gemeinschaftseigentum:
Eigentum der Gesamtheit der Wohnungseigentümer an dem Grundstück sowie an den Teilen, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen, die nicht im Sondereigentum der Wohnungseigentümer stehen. Top

 

Genehmigungsverfahren:
Es gibt drei Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben:
1. verfahrensfrei (siehe Verfahrensfreiheit)
2. Kenntnisgabeverfahren
3. Genehmigungsverfahren (siehe Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren) Top

 

Generalübernehmer:
Darunter versteht man einen Generalunternehmer, der seine zu erbringenden Bauleistungen ausschließlich durch andere Unternehmer erbringen lässt. In vertraglichen Beziehungen steht der Bauherr allein mit dem Generalübernehmer und nicht mit dem Bauunternehmer beziehungsweise den Handwerkern. Diese werden vom Generalübernehmer direkt beauftragt. Top

 

Gesamthypothek:
Hypothek, bei der mehrere Grundstücke (auch Eigentumswohnungen) für die gleiche Forderung haften. Top

 

Geschossflächenzahl:
Die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt, wieviel Wohnfläche auf einem Grundstück maximal entstehen darf. Balkone, Terrassen und Loggien werden nicht berücksichtigt. Top

 

Gewerblicher Grundstückshandel:
Erwirbt und Veräußert jemand innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als drei Objekte, nimmt das Finanzamt in der Regel eine gewerblichen Grundstückshandel an. Das kann für den Veräußerer eine erhebliche steuerliche Mehrbelastung bedeuten. Top

 

Gewährleistung:
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich zur mängelfreien Leistung verpflichtet. Die Mängelhaftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch und - teilweise abweichend - in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt. Im BGB-Vertrag steht dem Bauherrn zunächst ein Nachbesserungsanspruch zu (§ 633 Abs. 2 Satz 1 BGB). Der Bauherr kann eine angemessene Nachfrist setzen, mit der Androhung, dass nach Ablauf der Frist die Nachbesserung abgelehnt wird. Verstreicht diese Frist ergebnislos, so kann der Bauherr die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen (§ 643 BGB). Zur Geltendmachung dieser Ansprüche genügt es, dass der Bauherr das Vorliegen eines Mangels nachweisen kann. Anders verhält es sich beim Schadenersatzanspruch, der den Nachweis eines Verschuldens erfordert. Wurde ein VOB-Vertrag geschlossen, so kann der Bauherr nach § 13 Nr. 5 VOB/B die Beseitigung der Mängel verlangen. Minderung kann der Bauherr nur unter folgenden Voraussetzungen verlangen: Die Beseitigung des Mangels muss nach Lage der Dinge unmöglich sein oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und der Bauunterrnehmer/Handwerker muss die Mängelbeseitigung verweigern (§ 13 Nr. 6 VOB/B). Der Schadenersatzanspruch des Bauherrn ergibt sich aus § 13 Nr. 7 VOB/B. Top

 

Gewährleistungsfristen:
Im Rahmen der Gewährleistung haftet der Auftragnehmer für Mängel nach BGB bei Arbeiten an einem Grundstück zwei, an Bauwerken fünf Jahre. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme. Bei vereinbarter Geltung der VOB für Arbeiten an einem Grundstück und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen ein Jahr. Handelt es sich um Arbeiten an einem Bauwerk, so beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Bei Vereinbarung einer Gewährleistung nach VOB beginnt die Gewährleistungsfrist nach der Beseitigung des Mangels erneut. Sind die Mängel bereits bei Abnahme erkennbar, so kann der Auftraggeber seine diesbezüglichen Rechte verlieren, wenn er sie sich nicht ausdrücklich vorbehält. Top

 

GFZ:
siehe Geschossflächenzahl. Top

 

Gläubiger:
Er ist derjenige, der berechtigt ist, von einem anderen, dem Schuldner, aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu verlangen. Top

 

Grenzabstand:
Kürzeste Entfernung eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze. Top


Grenzattestat:
siehe Grenzbescheinigung. Top

 

Grenzbebauung:
Kleingaragen können oder müssen oft direkt an die Grenzlinie gebaut werden. Top

 

Grenzbescheinigung:
Nach vermessungstechnischen Untersuchungen abgeschlossene Versicherung des Katasteramtes oder eines amtlich bestellten Vermessungsingenieurs, dass ein Gebäude innerhalb der rechtmäßigen Grenzen eines Grundstücks errichtet worden ist. Grenzbescheinigungen werden vor allem für die Beleihung von Grundstücken benötigt. Gleichbedeutend Grenzattestat. Top

 

Grundstücksfläche:
Ist die anteilige Grundstücksfläche, die durch Baulinien, Baugrenzen und den gegebenen Bauwich bestimmt ist. Top


Grundstückshandel:
Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Grundstücke oder Eigentumswohnungen kauft oder verkauft, ist gewerblicher Grundstückshändler. Seine Veräußerungsgewinne unterliegen neben der Einkommensteuer auch der Gewerbesteuer. Der Privatmann dagegen, der die Drei-Objekt-Grenze nicht überschreitet, bezahlt keine Gewerbesteuer. Anschaffung und Herstellung werden gleich behandelt. GewerblicherSteuerfrei bleibt der Gewinn nur, wenn der Boden, auf dem die Wohnungen errichtet werden, seit mehr als zehn Jahren Eigentum des Veräußerers ist. Top

 

Grundpfandrecht:
Darunter versteht man die Sicherung eines Kredits durch Verpfändung eines Grundstücks oder eines Hauses (dingliche Sicherung). Sie erfolgt durch Eintrag ins Grundbuch. Zu den Grundpfandrechten zählen vor allem Hypotheken und Grundschulden. Lasten mehrere Grundpfandrechte auf einem Grundstück, dann wird eine Rangfolge festgelegt. Eine erstrangige Hypothekoder Grundschuld bietet dem Gläubiger die höchstmögliche Sicherung seiner Ansprüche.Top


Grundschuld:

Die Grundschuld stellt die Verpfändung eines Grundstücks dar. Sie ist die heute übliche dingliche Absicherung im Rahmen der Baufinanzierung. Auf ein Grundstück können mehrere Grundschulden eingetragen werden. Deren Reihenfolge bestimmt, welche Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung zuerst ihr Geld bekommen. Im Gegensatz zur Hypothek setzt die Grundschuld keine Forderung voraus. Mit der Tilgung reduziert sich zwar die Schuld gegenüber dem Kreditgeber; der im Grundbuch eingetragene Betrag der Grundschuld bleibt dagegen unverändert. Wegen der einfacheren Handhabung hat sich die Grundschuld gegenüber der Hypothek durchgesetzt.
Um Kosten für eine spätere Rangänderung zu sparen sollte die Grundschuldeintragung möglichst zusammen mit dem Kaufvertrag geschehen. Die Kosten bei z.B. € 150.000,- Kaufpreis betragen für die Auflassungsvormerkung € 150,-, Grundschuldeintrag (von € 100.000,-) € 210,-, Erstellung Grundschuldbrief € 55,-, Eigentumsumschreibung € 280,-, beglaubigte Grundbuchabschrift € 20,-, Löschung der Auflassungsvormerkung € 70,-. Zusammen € 785,- zuzüglich 16 % MwSt. Top

 

Grundbuch:
In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse, die finanziellen Belastungen und ggf. besondere Rechte (Wegerecht des Nachbar o.ä.) eingetragen. Das Grundbuch dient im Interesse des Rechtsverkehrs der Offenlegung der Rechtsverhältnisse an einem Grundstück. Jede rechtsgeschäftliche Änderung an Grundstücksrechten bedarf zu ihrer Wirksamkeit (neben der Einigung der Beteiligten) der Eintragung im Grundbuch. Einigung und Eintragung bewirken also die Rechtsänderung. Das Grundbuchblatt besteht neben dem Bestandsverzeichnis aus drei Abteilungen. In Abteilung I werden die jeweiligen Eigentümer sowie die Erwerbsgründe vermerkt (geringfügige Abweichung in Baden-Württemberg). Abteilung III enthält die Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Rentenschulden); in Abteilung II werden die übrigen Belastungen (z.B. Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Reallasten) sowie Verfügungsbeschränkungen (z.B. Auflassungs-Vormerkungen, Widersprüche usw.) eingetragen.Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und wird in der Regel beim Amtsgericht geführt. Top

 

Grunddienstbarkeit:
Nutzungsrecht oder Nutzungsbeschränkung an einem Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks. Top

 

Grunderwerbsteuer:
Grunderwerbsteuer: Bei notarieller Beurkundung einmalig anfallende Steuer. Der Steuersatz beträgt 3,5% des Kaufpreises einschließlich der Erschließungskosten (in Berlin, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt: 4,5%). Der Kaufpreis kann sich auch aus mehreren Verträgen ergeben, wenn zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem die Bebauung des Grundstücks betreffenden Vertrag ein so enger Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält. Beim Erwerb vom Bauträger ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert des Bodens und des zu errichtenden Gebäudes, wenn es sich als einheitliches Geschäft darstellt. Eine Steuerbefreiung ist nur in wenigen Fällen, z.B. unter Eheleuten, möglich. Werden Erschließungskosten, auch an den Veräußerer, erst später nach Erbringen fällig, ist diese Leistung von der Grunderwerbsteuer befreit. Tritt für Grundstücke durch Inkrafttreten eines Bebauungsplanes eine Wertsteigerung ein, so ist diese ebenfalls grunderwerbsteuerpflichtig. Die Steuer wird grundsätzlich von beiden Vertragsparteien, d.h. dem Käufer und dem Verkäufer, geschuldet, meist aber nur vom Käufer bezahlt. Bevor diese Steuer nicht bezahlt ist, wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht vollzogen. Der Nachweis der Bezahlung erfolgt durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wer sich beim Kauf einer Eigentumswohnung zur Modernisierung verpflichtet, zahlt auch von der gesamten Modernisierungssumme (BFH, II R 29/01). Befreit ist der Verkauf innerhalb der Familie (Ehepartner, Kinder, Stiefkinder) und Verkäufe unter Ex-Gatten bis zu 1 Jahr nach der Scheidung (FG Münster, 8 K 4723/97), sowie der Erbbauzins. Nicht befreit sind dagegen Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften ( BFH, II R 72/00). Top

 

Grundflächenzahl:
Die Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt, wieviel Fläche eines Grundstücks maximal bebaut werden darf. Balkone, Terrassen und Nebenanlagen werden nicht berücksichtigt. Top

 

Grundpfandrecht:
Unter Grundpfandrechten sind Sicherungsrechte an einem Grundstück zu verstehen, die normalerweise als Sicherheit für ein Darlehen eingeräumt werden. Eine Bank wird ein Darlehen erst dann ausbezahlen, wenn ihr der Bauherr eine Sicherheit in Form eines Grundpfandrechts einräumt, In der Praxis wird meist eine Grundschuld oder eine Hypothek im Grundbuch eingetragen. Top

 

Grundschuld:
Dingliche Sicherheit für eine Forderung, für die das Grundstück haftet. Sie ist im Unterschied zur Hypothek vom Bestand der zugrunde liegenden Forderung unabhängig. Top

 

Grundsteuer:
Die Gemeinde erhebt auf Grund und Boden eine Steuer, unabhängig davon, ob es bebaut ist oder nicht. Diese Grundsteuer errechnet sich aus dem Einheitswert mal dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz. Sie ist in vierteljährlichen Raten an die Kommune abzuführen. Top

 

Grundstücksbörse:
Zusammenschluss von Maklern bei den Industrie- und Handelskammern oder in Vereinsform zur besseren Zusammenführung von Angebot und Nachfrage. Top

 

Grundstücksgrenze, hintere:
Eine die Verkehrsfläche nicht berührende Grundstücksgrenze. Top

 

Grundstückskaufvertrag:
Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstückes. Nur gültig bei notarieller Beurkundung. Eigentum geht erst über nach Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Top

 

Grundwasserstand:
Die Höhe des Grundwassers - durch Gemeinde zu erfahren. Top

 

GRZ:
siehe Grundflächenzahl. Top

 

Guthabenzins:
Er beträgt je nach Bausparkasse und Tarif 2 bis 5%. Je höher der Guthabenzins desto höher fällt später der Darlehenszins aus. Man kann auch den gewählten Tarif nachträglich wechseln. Top


g-Wert
Steht für Gesamt-Energiedurchlassgrad und bezeichnet den Anteil der Sonnenstrahlungswärme, der durch ein Fenster ins Hausinnere gelangt. Er sollte möglichst bei 60 % liegen (auch als 0,60 angegeben).
Top

 


 

Haftung:
Haftung bedeutet das Einstehen müssen des Schuldners mit seinem Vermögen für die Erfüllung seiner Schulden gegenüber dem Gläubiger. Ist die Haftung auf eine Person bezogen, spricht man von persönlicher Haftung; ist sie dagegen - losgelöst von der Person des Schuldners - auf eine Sache bezogen, ist eine so genannte dingliche Haftung gegeben. Bei der dinglichen Haftung ist der Eigentümer verpflichtet, die Verwertung seiner aufgrund eines Pfandrechts (z.B. einer Grundschuld) haftenden Sache durch den Gläubiger zu dulden. Der Vorteil der dinglichen Haftung liegt darin, dass die verpfändete Sache gewissermaßen für den Pfandgläubiger reserviert ist, da er dem persönlichen , also nicht dinglich gesicherten Gläubiger, vorgeht. Ferner ist die dingliche Haftung auf einen Gegenstand beschränkt. Top

 

Haftung des Architekten:
Verletzt der Architekt seine aus dem Architektenvertrag resultierenden Pflichten gegenüber dem Bauherrn, haftet er diesem auf Minderung (§634 BGB) oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung (§ 635 BGB). Ansprüche gegen den Architekten können sich aus Planungs- oder Vergabefehlern ergeben. Dazu gehört im Rahmen der Entwurfsplanung die Haftung des Architekten für die Genehmigungsfähigkeit seines Entwurfs. Hat er Bedenken, ob sein Entwurf von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt wird, muss er den Bauherrn hierüber aufklären. Im Streitfall muss er nachweisen, dass der Bauherr trotz Aufklärung über das Genehmigungsrisiko am Bauantrag festhalten wollte. Aufklärungspflichten hat der Architekt auch in Bezug auf das Bodenrisiko. Immer dann, wenn er ungünstige Bodenverhältnisse erkennen musste, hat er den Bauherrn darüber aufzuklären. Ist ihm beispielsweise bekannt, dass sich auf dem Grundstück ungewöhnliche Gesteinsschichten oder starkes Grundwasser befinden, muss er den Bauherrn auf die Notwendigkeit der Zuziehung von Sonderfachleuten (Geologe) hinweisen. Wirkt der Architekt bei der Vergabe von Leistungen mit, muss er zum Vergleich der Konditionen verschiedene Angebote einholen. Unterlässt er dies und erleidet der Bauherr durch ein überteuertes Angebot einen Schaden, ist der Architekt dafür haftbar. In der Phase der Objektüberwachung ist der Architekt zur Überprüfung solcher Arbeiten verpflichtet, die erfahrungsgemäß besonders gefahrenträchtig sind. Dazu gehören beispielsweise die Abdichtung von Bauteilen oder die Anbringung von Schall- oder Wärmeisolierungen. Im Rahmen der Objektüberwachung ist der Architekt auch für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten mitverantwortlich. Er hat beispielsweise dafür Sorge zu tragen, dass Schächte durch Abdeckungen gesichert werden. Erkennt der Architekt, dass ein bestimmter Handwerker unsorgfältig arbeitet, muss er diesen besonders intensiv überwachen. Er kann sich in diesem Fall nicht dadurch entlasten, dass er den Bauherrn auf die Unzuverlässigkeit dieses Handwerkers hinweist. Übersteigen die tatsächlichen Baukosten die vom Architekten ermittelten Kosten, kommt eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der Bausummenüberschreitung in Betracht. Top

 

Heimstätte:
1. Allgemein:Bezeichnung für eine Wohnstätte, wobei anklingt, dass sie ein bleibendes Heim bieten soll, an dem Eigentum oder ein eigentumähnliches Recht des Benutzers besteht, das zugleich eine gewisse Verbundenheit mit dem Grund und Boden herstellt.
2. Speziell:a. Bezeichnung für ein Einfamilienhaus mit Nutzgarten, das nach den Bestimmungen des Reichsheimstättengesetzes als Reichsheimstätte ausgegeben ist. b. Kurzbezeichnung für die Heimstättengesellschaften. Top

 

Heizenergiebedarf:
Darunter wird die Energiemenge verstanden, die dem Heizsystem zugeführt werden muss, um den Heizwärmebedarf zu decken. Der Heizenergiebedarf beinhaltet auch die Verluste der Anlagentechnik, die bei der Erzeugung, Steuerung, Verteilung, Übergabe und Speicherung der Wärme entstehen. Wärmegewinne aus internen Wärmequellen (Geräte, Licht) und Sonne reduzieren den Heizenergiebedarf. Top

 

Heizwärmebedarf:
Darunter ist der rechnerisch ermittelte Wärmeeintrag über ein Heizsystem zu verstehen, der zur Aufrechterhaltung einer definierten Soll-Innentemperatur benötigt wird. Top

 

HOAI:
Steht als Abkürzung für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Frage, welche Vergütung der Bauherr dem Architekten für dessen Leistung schuldet. Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung bei Abschluss des Architektenvertrages getroffen wird, gilt grundsätzlich das jeweilige Mindesthonorar der HOAI als vereinbart.
  -Honorarzone I
Gebäude mit sehr geringen Planungsanforderungen. Hierzu zählen beispielsweise Schlaf- und Unterkunftsbaracken und andere Behelfsbauten für vorübergehende Nutzungen.
 - Honorarzone II
Gebäude mit geringen Planungsanforderungen wie einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Garagenbauten, Bootshäuser, einfache Werkstätten, Unfalls- und Sanitätswachen.
  -Honorarzone III
Gebäude mit durchschnittlichen Planungsanforderungen. Hierzu zählen Wohnhäuser, Wohnheime und Heime mit durchschnittlicher Ausstattung, Kinderhorte, Kindergärten, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, Grundschulen, Jugendfreizeitstät-ten, Jugendzentren, Bürgerhäuser, Studentenhäuser, Altentagesstätten und andere Betreuungseinrichtungen.
  -Honorarzone IV
Gebäude mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen. Hierzu zählen Wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, Terrassen- und Hügelhäuser, planungsaufwendige Einfamilienhäuser mit entsprechendem Ausbau.
  -Honorarzone V
Gebäude mit sehr hohen Planungsanforderungen wie bestimmte Krankenhäuser und Universitätskliniken. Top

 

Holzständerbauweise:
Die Ständerbauweise ist eine Form des Fachwerkbaus, bei der Ständer durchgehend von der Schwelle bis zum Dach das tragende System eines Gebäudes bilden und gleichzeitig die Seitenwände darstellen. Diesem statischen Prinzip wird die Gebäudegestaltung untergeordnet. Die Konstruktion besteht traditionell aus Holz, sie kann jedoch auch aus Stahl hergestellt werden. Zusammen mit anderen Bauweisen, wie etwa Blockbau, Rahmenbau, Skelettbau und Tafelbau, zählt der Ständerbau zu den grundlegenden Holzbausystemen. Top

 

Honorabschlussrechnung:
Obgleich der Architektenvertrag rechtlich als Werkvertrag einzustufen ist, besteht im Hinblick auf die Fälligkeit des Architektenhonorars eine Besonderheit. Die Vergütung des Architekten wird nicht bereits bei Abnahme fällig, sondern erst dann, wenn er seine Leistungen vollständig erbracht hat und dem Bauherrn eine prüffähige Honorarschlussrechnung zur Verfügung stellt (§ 8 HOAI). Prüffähig ist die Honorarschlussrechnung dann, wenn sie so aufgeschlüsselt und gegliedert ist, dass der Bauherr ohne größere Schwierigkeiten überprüfen kann, ob sie sachlich und rechnerisch richtig ist. Top

 

Hypothek:
Kredit oder darlehen, dessen Sicherung durch einen Eintrag der Schuld im Grundbuch gewährleistet ist. Forderungender Kreditgeber können als erste und zweite Hypothek oder als Grundschuld eingetragen werden. Die höhe der möglichen Hypotheken wird durch den Beleihungswert und die Beleihungsgrenze bestimmt. Die Tilgung der Hypothek und die zinszahlung erfolgt durch jährliche Ratenzahlungen.
Die Bezeichnung 1a und 1b geben die Reihenfolge an, in der die Darlehen im Grundbuch eingetragen werden. Die erste Hypothek, die als 1a-Hypothek im Grundbuch steht, ist erstrangig oder erststellig, weil die Grundschulden aus diesem Kredit denen des 1b-Darlehens vorgehen. Die Grundschulden des 1b-Darlehens gehen wiederum den nachrangigen Krediten vor. Die 1b-Hypothek kostet in der Regel 0,5 bis 0,75 Prozentpunkte mehr als die 1a-Hypothek, da das Risiko für die Befriedung des Geldgebers im Verwertungsfall
mit zunehmender Rangstelle abnimmt.
(*) vom Beleihungswert
-% 80-100 bis nachrangige Kredite
-% 60-80 bis 1b-Hypothek
-% 60 bis 1a-Hypothek
Geschäftsbanken/Sparkassen
-% 60-80 bis 1b-Hypothek
-% 60 bis 1a-Hypothek
Hypobanken
-% 80 bis Bausparkassen
-% 45 bis Versicherungen Beleihungsgrenze (*) Institut Die Hypothek ist heute eher unüblich (Grundschuld). Sie gehört zu den Grundpfandrechten und ist ein beschränktes Grundstücksrecht zur Sicherung einer Geldforderung, z.B. ein Darlehen einer Bank an einen Bauherrn. Hypotheken können auch an Eigentumswohnungen oder an Erbbaurechten bestellt werden. Sie müssen im Grundbuch eingetragen werden. Da der Bestand der Hypothek an die Darlehensforderung geknüpft ist, nimmt sie im Laufe der Tilgung in gleichem Umfang wie die Darlehensschuld ab. Ist das Darlehen zurückgezahlt, wird die Hypothek gelöscht. oder sie wandelt sich in eine so genannte Eigentümergrundschuld um, die dem Eigentümer des belasteten Grundstücks selbst zusteht. Hypotheken werden bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen ausgereicht: Gleiches gilt für die nachrangigen Kredite. Hier beträgt der Unterschied zur 1b-Hypothek mindestens einen Prozentpunkt. Außerdem verlangen die Geldhäuser hier meist eine höhere Tilgung von drei oder mehr Prozent. Achtung: Eine Hypothek kann nach deutschem Recht erst mit Bezugsfertigkeit ausbezahlt werden! Deshalb ist eine Zwischenfinanzierung notwendig, die auch nur in Verbindung mit der Hypothek beantragt werden sollte, um spätere Probleme z.B. einer Baufortschrittszahlung auszuschließen. Top


 

Oberbegriff für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht, Wohnungseigentum). Top


Instandhaltungsmaßnahmen:

Alle Maßnahmen zur Erhaltung der Nutzbarkeit der Wohnung/ des Hauses. Top

 

Instandsetzung:
Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mängeln, die durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse usw. entstanden sind. Top

 

JAZ
JAZ (Jahres-Arbeitszahl) ist der Quotient aus Wärmeabgabe und aufgenommener elektrischer Energie bei Betrieb über die Heizperiode (abgegebene Wärme / zugeführte elektrische Energie) – und damit abhängig vom Einsatzbereich der Anlage, dem Temperaturniveau und der Temperaturdifferenz. Nicht enthalten sind in dieser Definition alle "Neben"verbräuche, wie z.B. Verteil-Energie (Ventilatoren und Umwälzpumpen), Abtauvorrichtungen (z.B. Heizstäbe) und Sole-Umwälzpumpen. Auch Verluste von etwaigen Speichern sind nicht enthalten. Top


 

 

Kanalanschluss:
Ist die Stelle, meist an der Grundstücksgrenze, an der der Hausbesitzer den Hausabwasserkanal an den öffentlichen Abwasserkanal anschließen kann. Top

 

Kanalisation:
Rohrleitungen zur Ableitung von Abwässern, Brauchwassern und Fäkalien. Top

 

Kataster:
Das Kataster ist ein amtliches, vermessungstechnisches Verzeichnis aller Grundstücke mit Angaben über Lage, Größe und Nutzung. Das Katasteramt ist meistens bei den Verwaltungsbehörden des Kreises zu finden. Dort wird der amtliche beglaubigte Lageplan ausgestellt, der für den Architekten, die Baufinanzierungsinstitute und für den Bauantrag notwendig ist. Das Liegenschaftskataster besteht aus einem beschreibenden Teil (Katasterbücher) und einem darstellenden Teil (Kataster-Kartenwerk). Top

 

Kaufeigenheim:
Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält und von einem Bauherrn mit der Bestimmung geschaffen worden ist, es einem Bewerber als Eigenheim zu übertragen. Top

 

Kaufanwartschaft:
Durch Vertrag begründetes Recht auf käuflichen Erwerb einer Sache. Bedarf beim Grundstück der notariellen Beurkundung. Top

 

Kaufvertrag:
Mit dem Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises, der Verkäufer verpflichtet sich zur Übergabe der Kaufsache. Im Falle eines Grundstückskaufs bedarf der Vertrag nach § 313BGB der notariellen Beurkundung. Die Unterzeichnung des Kaufvertrages hat allerdings noch nicht den Übergang des Eigentums zur Folge. Die Eigentumsübertragung findet erst dann statt, wenn der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Eintragung des Erwerbers im Grundbuch vergehen in der Praxis jedoch mehrere Wochen. Der Käufer kann sich gegen nachteilige Verfügungen in dieser Zeit dadurch schützen, dass er die Eintragung einer Vormerkung vereinbart und beantragt. Top

 

Kenntnisgabeverfahren:
Das vereinfachte Verfahren soll die Behörden entlasten, den Baubeginn beschleunigen und damit den Wohnungsbau fördern. Bei Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplanes können für Gebäude mit begrenzter Größe und Nutzung die Bauvorlagen den Behörden zur Kenntnis gegeben werden. Die erforderlichen Unterlagen sind wie beim regulären Genehmigungsverfahren einzureichen. Auch die betroffenen Grundstücksangrenzer sind anzuhören. Die Baurechtsbehörden prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit, inhaltlich jedoch erst bei Verdacht eines baurechtlichen Verstoßes. Die bautechnischen Nachweise müssen bis Baubeginn erstellt und, wenn die Prüfpflicht nicht entfällt, durch einen Prüfstatiker geprüft und bestätigt sein. Der Bezirksschornsteinfegermeister benötigt zur Ausstellung seiner Unbedenklichkeitsbescheinigung rechtzeitig vor Baubeginn die technischen Unterlagen zur Heizungsanlage. Obwohl keine Bauabnahme erforderlich ist, behält die Baurechtsbehörde das Recht auf Bauüberwachung. Die gesamte Verantwortung für das Baugeschehen liegt nun bei Bauherr und Architekt. Ausnahmen und Befreiungen müssen mit den Bauvorlagen beantragt werden. Top

 

Kniestock:
Der Kniestock wird in Deutschland je nach Landesbauordnung unterschiedlich definiert. Da ProHaus bundesweit anbietet, wurde der Kniestock hausintern einheitlich geregelt: Der Kniestock wird im Dachgeschoß an der Traufseite innen und senkrecht ab Rohfußboden bis Schnittpunkt mit der Dachschräge gemessen. Zum fertig ausgebauten Zustand ist die Fußbodenaufbauhöhe, die je nach Heizungsart und Belag variieren kann, noch davon abzuziehen. Je höher der Kniestock ist, desto mehr Stellfläche steht an den Traufseiten unter den Dachschrägen zur Verfügung. Nicht zu verwechseln mit Drempel und Abseite! Top

 

Kostenmiete:
Zur Deckung der laufenden Aufwendungen (Kapital- und Bewirtschaftungskosten) des Vermieters erforderliche Miete; im sozialen Wohnungsbau nach gesetzlicher Vorschrift zu errechnen. Top

 

Körpermaße:
1 Kubikmeter (m³) = 1.000 Kubikdezimeter (dm³)
1 dm³ = 1.000 Kubikzentimeter (cm³)
1 cm³ = 1.000 Kubikmillimeter (mm³) Top

 

Krüppelwalmdach:
Ein Walm, dessen Traufe oberhalb der Traufe des Hauptdaches liegt (d.h.: der Giebel ist nicht vollständig abgewalmt) wird Schopfwalm oder Krüppelwalm genannt. Es bleibt also ein trapezförmiger Restgiebel erhalten, auf den die Dachfläche aufgelagert ist. Top

 

K-Wert:
Ehemaliger Messwert für den Wärmeverlust bei Bauteilen (heute: U-Wert). Gibt an wie viel Energie in Watt pro Quadratmeter eines Bauteils in einer Sekunde verloren geht. Top

 

Kündigung:
Ein Bauvertrag kann nach § 649 BGB vom Bauherrn jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Bauherr hat dann die anteilige Vergütung des Unternehmers für die bereits geleisteten Arbeiten zu zahlen. Außerdem muss er dem Unternehmer die Vergütung für die nicht ausgeführten Arbeiten abzüglich dessen ersparter Aufwendungen zahlen. Für den VOB-Vertrag findet sich eine entsprechende Regelung in § 8 Absatz 1 Nr. 1 VOB/B. Allerdings bedarf in diesem Fall die Kündigung der Schriftform.Top

 

 

Lageplan:
siehe Vermesser 4. Top

 

Lastenzuschuss:
"Wohngeld" für Bauherren. Wird auf Antrag gewährt und ist u.a. an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Er ist nicht zurückzuzahlen. Top

 

Leibrente:
Die Leibrente ist eine auf Geld oder andere bewegliche Sachen gerichtete Rente, die den Lebensunterhalt des Berechtigten bis zum Tode sichern soll. Die Rente ist in Form von regelmäßig wiederkehrenden, gleichmäßigen Leistungen zu erbringen und wird gewöhnlich im Rahmen eines Altenteils oder Übernahmevertrages zugesichert. Top

 

Lichtdurchlässigkeit
Die Lichtdurchlässigkeit drückt den Anteil des sichtbaren LIchts aus, der durch das Fenster durchgelassen wird. Moderne Zwei-Scheiben-Gläser haben eine Lichtdurchlässigkeit von ca. 80 %, Drei-Scheiben-Gläser zwischen 70 und 80 %.
Top

 

Liegenschaftsbuch:
In Karteiform geführte Bestandsblätter, nach Eigentümern geordnet, die alle Grundstücke eines Gemeindebezirkes ausweisen. Top

 

Loggia:
Eine Loggia ist an drei Seiten von Mauern umgeben und hat ein Dach. Ist eine Loggia an der Südseite eines Hauses geplant, so lässt scih bei ausreichender Tiefe der Vorteil ausnutzen, dass die Überdachung im Sommer vor direkter Sonneneinstrahlung schützt, während im Winter die niedrig stehende Sonne den angrenzenden Wohnraum erwärmt. Top


LBO:
siehe Landesbauordnung. Top


Luftwechselrate n50:
Unter “Luftwechselrate n50” wird verstanden, wie oft die Raumluft innerhalb einer Stunde bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (zwischen innen und außen) ausgetauscht wird. Siehe Blower-Door-Test. Top

 

Löschungsbewilligung:
Die Genehmigung des Berechtigten eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes zur Löschung desselben. Sie bedarf der notariellen Unterschriftsbeglaubigung. Top


Löschungsvormerkung:
Sie ist eine Eintragung im Grundbuch und dient zur Sicherung des schuldrechtlichen Anspruchs des Vormerkungsberechtigten auf Löschung einer Hypothek oder einer Grundschuld für den Fall, dass sich die Hypothek oder Grundschuld mit dem Eigentum in einer Person vereinigt, was z.B. bei der Rückzahlung der Hypothekenforderung der Fall ist. Top


Leistungsverzeichnis:
Das Leistungsverzeichnis ist Hauptbestandteil einer Ausschreibung und enthält eine ausführliche Beschreibung aller geforderten Bauleistungen in den jeweiligen Gewerken nach Art und Leistung. Top

 

LZR
Luftzwischenraum; Abstand zwischen den Scheiben; Angabe in Millimetern. Dieser Raum kann auch mit speziellem Gas (z.B. Argon) gefüllt sein.
Top


 

Makler:
Er ist der Vermittler zwischen Kaufinteressent und Verkäufer. Kommt zwischen Käufer und Verkäufer aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Grundstückskaufvertrag zustande, verdient der Makler seine Provision. Der allgemein übliche Provisionssatz beträgt in der Regel zwischen 3 und 7 % des vereinbarten Kaufpreises zugl. MWSt und ist meist - je nach Vereinbarung - durch den Käufer zu tragen. Top

 

Maklerverordnung:
"Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer". Schützt die Verbraucher vor Übervorteilung. Regelt unter anderem, wann Bauträger welche Teilbeträge der Gesamtaufwendungen frühestens verlangen können. Top

 

Makler- und Bauträgerverordnung:
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt zum Schutz des Erwerbers beim Bauträgervertrag die Frage, in welcher Weise der Bauträger die vom Erwerber entgegengenommenen Gelder absichern muss. So ist dort geregelt, dass der Bauträger die empfangenen Gelder nur für das jeweilige Projekt verwenden darf. Außerdem muss er private Gelder und Zahlungen von Kunden auseinander halten (getrennte Vermögensverwaltung). Schließlich hat der Bauträger dem Erwerber eine Bürgschaft zu stellen, welche die Leistungserfüllung durch den Bauträger absichert. Top

 

Mängelprotokoll:
Nach Abschluss der Bauarbeiten aufgestellte Liste aller Mängel, die noch beseitigt werden müssen. Auch die Frist für die Mängelbeseitigung wird hier festgehalten. Top

 

Maßeinheiten:
Flächenmaße:
-1 Quadratmeter (m²) = 100 Quadratdezimeter (dm²)
-1 Ar (a) = 100 m² = 10.000 dm²
-1 Hektar (ha) = 100 a = 10.000 m²
-1 km² = 100 ha = 10.000 a = 1.000.000 m²
Gewichte:
-1 Gramm (g) = 1.000 Milligramm (mg)
-1 Kilogramm (kg) = 1.000 g
-1 Tonne (t) = 1.000 kg Top

 

Mehrfamilienhaus:
Im Gegensatz zum Ein- und Zweifamilienhaus ein Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen. Top

 

Miteigentum:
Eigentum mehrerer Personen an einer Sache als Bruchteils- oder Gesamthandseigentum. Top


Mindestsparguthaben:
Die meisten Bauspartarife setzen voraus, dass ein Mindestbetrag angespart ist, bevor eine Zuteilung des Bausparvertrages erfolgen kann. Je nach Tarif beträgt er mindestens 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Top

 

Mindestsparzeit:
Ein Bausparvertrag muss eine bestimmte Zeitlang angespart werden, bevor  er zugeteilt werden kann. Diese Mindestsparzeit, auch Mindestwartezeit genannt, liegt in der Regel bei 18 Monaten.Top

 

Mischgebiet:
Wird eine Fläche im Bebauungsplan als Mischgebiet (MI) ausgewiesen, sind dort solche Bauvorhaben zulässig, die dem Wohnen dienen. Außerdem ist die Unterbringung von Gewerbetreibenden möglich, soweit das Wohnen dadurch nicht wesentlich gestört wird. Zulässig sind folgende Nutzungen:Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes  sonstige Gewerbetreibende, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und   Vergnügungsstätten. Top

 

Muskelhypothek:
Die Eigenleistungen, die der Bauherr beim Bau seines Hauses erbringt. Die Leistungen fließen als Eigenmittel in die Finanzierung mit ein - durch Eigenleistung kann also benötigtes Kapital teilweise ersetzt werden. Die Muskelhypothek und auch die unentgeltliche Nachbarschaftshilfe ist steuerlich nicht relevant. Top


 

Nachbesserung:
Ein Recht auf Nachbesserung steht dem Bauherrn bereits vor der Abnahme zu. Es handelt sich dann noch um den ursprünglichen Erfüllungsanspruch aus dem Bauvertrag. Nach der Abnahme muss der Bauherr dem Bauunternehmer zunächst die Möglichkeit einer Nachbesserung einräumen. Gleichzeitig muss er dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen und androhen, dass er nach Ablauf dieser Frist die Nachbesserung ablehne (sogenannte Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung). Erst wenn der Unternehmer diesem Verlangen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt oder sich weigert, kann der Bauherr seine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Top

 

Nachfinanzierung:
Zusätzliche Geldbeschaffung bei Kostenüberschreitung des Finanzierungsplans. 1. Prüfung: ist Beleihungswert der 1a Hypothek ausgeschöpft oder kann Beleihungswert /-grenze erhöht werden? 2. Prüfung: ist Beleihungswert der 1b Hypothek ausgeschöpft oder kann Beleihungswert /-grenze erhöht werden? Mehrkosten gegenüber 1a Hypothek ca. 0,5 -0,75%. Falls die Kostenüberschreitung nicht in 1a oder 1b untergebracht werden kann, kann ein nachrangiges Darlehen bewilligt werden. Da die Institute dadurch ihr Risiko erhöhen, kosten solche Kredite mindestens 1% mehr als die 1b Hypotheken. Außerdem verlangen die Geldhäuser bei solchen nachrangigen Krediten meist eine höhere Tilgung von drei und mehr Prozent im Jahr. Top

 

Nachunternehmer:
Nicht immer erbringt der vom Bauherrn beauftragte Bauunternehmer bzw. Handwerker sämtliche Arbeiten selbst. Häufig beauftragt er Dritte mit der Ausführung von Teilleistungen. Solche Drittunternehmer werden als Nachoder auch Subunternehmer bezeichnet. Die Besonderheit dieser Konstruktion besteht darin, dass der Bauherr keine vertraglichen Beziehungen zum Nachunternehmer hat. Sein Vertragspartner ist einzig und allein der von ihm beauftragte Bauunternehmer/Handwerker, der auch als Hauptunternehmer bezeichnet wird. Auch für die vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen ist im Verhältnis zum Bauherrn der Hauptunternehmer allein zuständig und verantwortlich. Top

 

Nachweis:
Der Nachweis ist Bestandteil des Bauantrags und bescheinigt die Einhaltung bautechnischer Erfordernisse in Bezug auf Wärme-, Schall- und Brandschutzbestimmungen. Top

 

Nebenabreden:
Nach § 313 BGB bedarf der Grundstückskaufvertrag mit sämtlichen Nebenvereinbarungen (=Nebenabreden) der notariellen Beurkundung. Wird diese Formvorschrift nicht beachtet, ist der gesamte Vertrag nach § 125 BGB nichtig. Vereinbaren Käufer und Verkäufer außerhalb der notariellen Urkunde(zum Beispiel: mündlich) zusätzliche Punkte, so gilt folgendes: Sowohl die Nebenabrede als auch der beurkundete Kaufvertrag sind wegen Verstoßes gegen § 313 BGB unwirksam. Top

 

Nebenkosten:
Unter Nebenkosten beim Bau und Erwerb sind im allgemeinen die Grunderwerbssteuer, Notariats- und Gerichtskosten und die Maklerprovision und sofern das Grundstück noch nicht erschlossen ist auch Kanal-, Wasser und Straßengebühren zu verstehen. Ferner zählen hierzu auch Vermessungskosten.

Beim Kauf eines Grundstücks entstehen neben dem Kaufpreis noch folgende
Nebenkosten:
a) für noch nicht erschlossene Grundstücke:
- Kanal- und Wassergebühr diese richten sich nach der Grundstücksgröße und den Gebäudevolumen.
- Gas- und Elektroerschließung; bitte fragen Sie die entsprechenden Versorgungsträger nach den Kosten
- Straßengebühr diese hängen von verschiedenen Faktoren wie Gehwegsbreite, verkehrsberuhigende Maßnahmen, Grünflächen, Bäumen, Parkplätzen usw. ab. Sie werden zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümer geteilt, wobei letzterer den größten Anteil trägt. Die zu erwartenden Gebühren erfahren Sie vom zuständigen Bauamt, Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
b) sonst:
- Notariatskosten (-gebühren)
- Grunderwerbsteuer = 3,5 % vom Kaufpreis
- Sonstige Nebenkosten:

- Maklergebühren, sofern über Makler erworben, in Höhe von 3-6% zzgl.
MWSt
- Architekten- und Statikerhonorare nach HOAI
- Finanzierungskosten (Finanzierer, Bearbeitungsgebühren, Beleihungsgebühren ( ca. 0,3 % der Kreditsumme), Zwischenfinanzierungszinsen, Bereitstellungszinsen (ca. 3 % p.a.), Disagio, für den Fall, dass der Kreditbedarf zu hoch war, wird eine Nichtabnahmegebühr fällig, Bei stufenweiser Auszahlung nach Baufortschritt kann ein Teiauszahlungs-aufschlag von ca. 1 % fällig werden, bankinternes Wertermittlungsgutachten)
- Vermessungsgebühren, sofern noch nicht vermessen, in Höhe 0,5-2,5%
- evtl. Teilungsgebühren 19% MWSt
- Genehmigungsgebühren für Bauantrag
- Vorabzug, Geländeschnitte, Lageplan, Absteckung, Schnurgerüst, Einmessen des Schnurgerüstes, evtl. Grenzbescheinigung und Einmessung des Gebäudes
- Erdarbeiten mit Humusabtrag, Aushub, Abwasserkanalgrabenaushub, Wiederverfüllen, Verdichten, Grobplanie, Feinplanie, Abfahren überschüssigen Materials, Deponiegebühren
- Gas- und Elektroanschluss auf dem Grundstück; bitte fragen Sie die entsprechenden Versorgungsträger nach den Kosten
- Kanalanschluss mit Revisionsschacht auf dem Grundstück
- Wasseranschluss auf dem Grundstück; bitte fragen Sie die entsprechenden Versorgungsträger nach den Kosten
- Baustrom, Bauwasser
- Abfallentsorgung mit der entsprechenden Anzahl Container sowie Deponiegebühren
- Außenanlagen, Zäune, Wege, Terrassen, Einfahrten
- Antennenanlage/Kabelanschluss und Telefonanschlussgebühren
- Bauleitung und evtl. Oberbauleitung nach HOAI
- erhöhte Fahrt- und Telefonkosten der Bauherren. Top

 

Nichtabnahmegebühr:
Sie wird vom Kreditinstitut dann in Rechnung gestellt, wenn das Darlehen vom Institut zugesagt ist, vom Kreditnehmer aber nicht abgerufen wird. Top

 

Nießbrauch:
Der Nießbrauch umfasst das Recht, sämtliche Nutzungen des belasteten Gegenstandes - Grundstück, bewegliche Sache oder Recht - zu ziehen. Er unterscheidet sich dadurch von den Verwertungsrechten wie Hypothek oder Grundschuld. Nießbrauch ist als höchst persönliches Recht nicht übertragbar und nicht vererblich; lediglich die Ausübung kann einem anderen überlassen werden. Top

 

Nominalschuld:
Das ist der Betrag, über den ein Darlehen nominal - dem Namen nach - aufgenommen wird. Gleichgültig, wie hoch die tatsächlich ausgezahlte Summe ist: Für Verzinsung und Tilgung ist die Nominalschuld maßgebend. Top

 

Nominalzins:
Damit ist der Zinssatz gemeint, mit dem die Nominalschuld zu verzinsen ist. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Effektivzins, der die Gesamtbelastung eines Kredits wiedergibt und darum über dem Nominalzins liegt. Top

 

Notar:
Der Notar arbeitet den Kaufvertrag aus, klärt den Käufer über die Eintragungen im Grundbuch auf und prüft die Eigentumsverhältnisse. Dies sind beispielsweise Belastungen der Immobilie durch eine Grundschuld oder Rechte Dritter, wie Geh- und Fahrrechte oder Vorkaufsrechte. Immobilien müssen laut § 313 BGB durch einen notariellen Kaufvertrag gekauft werden. Der Notar erläutert Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag. Er muss den schwächeren Vertragspartner vor Nachteilen schützen und beide Parteien belehren. Erst wenn der Käufer die Auflassungsvormerkung erhalten hat, wird der Kaufpreis fällig. Die Auflassungsvormerkung ist ein Sicherungstitel für den Käufer und eine Art Reservierung. Nach termingerechter Zahlung kann der Käufer die Umschreibung auf sich verlangen, auch wenn der Verkäufer mittlerweile in Konkurs gegangen ist. Rechtlich ist das Eigentum erst mit dem Eintrag ins Grundbuch übertragen. Der Notarvertrag muss mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden,
sonst ist der Vertrag unwirksam. Top

 

Notaranderkonto:
Dieses Konto führt der Notar in eigenem Namen und mit eigener Verfügungsbefugnis für einen Dritten. Damit kann z.B. ein Käufer seine Kaufpreiszahlungen vor dem Zugriff des Verkäufers sichern, solange er noch nicht Eigentümer geworden ist. Top

 

Notarielle Beurkundung:
Nicht nur der Grundstückskaufvertrag, sondern auch der Bauträgervertrag, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohnungseigentum bedürfen der notariellen Beurkundung. Nach § 17 des Beurkundungsgesetzes ist der Notar verpflichtet, die am Vertrag Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Urkunde wiederzugeben. Top

 

Notargebühren:
Den Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung und Grundschuldbestellung beurkundet der Notar. Für seine Tätigkeit fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Kaufpreis bzw. nach dem Grundschuldbetrag richtet. In den neuen Bundesländern beschafft der Notar zusätzlich ein Schreiben des zuständigen Landratsamtes über die Ordnungsmäßigkeit der Eigentumsverhältnisse. Die Kosten bei einem Kaufpreis von z.B. € 150.000,- betragen für den Kaufvertrag € 280,-, Einholung des Zeugnisses der Gemeinde, dass sie ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt € 30,-, Auflassung € 140,-, Grundschuldbestellung (€ 100.000,-) € 210,-, Schreibgebühren und Auslagen € 50,-. Zusammen € 990,-- zuzüglich 16 % MwSt, zwischen 1,0 und 2,5% des Kaufpreises. Top

 

Öffentl. Glaube:
Vermutung der Richtigkeit von Eintragungen im Grundbuch. Top

 

Ökobilanz:
Darunter versteht man eine umfassende Darstellung der Umweltauswirkungen von Produkten, Produktgruppen, Systemen (Bausystemen), Verfahren oder Verhaltensweisen. Sie dient dem Vergleich funktionell äquivalenter Produkte und ist Basis für die Verbesserung der Umwelteigenschaften, z.B. auch von Bauprodukten. Top

 

Öffentliche Mittel:
Gelder, die aus Haushalten des Bundes, der Länder bzw. der Gemeinden oder bestimmten Sonderfonds zur Förderung des Wohnungsbaues zur Verfügung gestellt werden. Top

 

Ombudstelle:
Die Mitgliedsfirmen der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) haben für Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedsfirmen und deren Bauherren eine Schiedsstelle eingerichtet. Dabei haben sich die Mitgliedsfirmen unter Verzicht auf weitere rechtliche Schritte verpflichtet, den Spruch der in der Würdigung der Fakten unabhängigen Ombudstelle klaglos Folge zu leisten. Die Ombudstelle kann nur angerufen werden, sofern noch keine Rechtsanwälte oder ordentliche Gerichte eingeschaltet sind. Für die Bauherren der Mitgliedsfirmen ist das Einschalten der Ombudstelle kostenlos. Top

 

§ 34 I BauGB:
Siehe Einfügen. Top

 

Passiv-Haus:
siehe Energiesparhaus 40. Top

 

Parzelle:
siehe Flurstück. Top

 

Planverfasser:
siehe Architekt. Top

 

Prüfliste Grundstück:

  -Bebaubarkeit prüfen
- Flächennutzungsplan einsehen Geschossflächenzahl prüfen
 - Grundflächenzahl prüfen
 - Mögliche Nutzungsart prüfen Baufenster mit Abmessungen prüfen Wegerechte prüfen Sonstige Nutzungsrechte Fremder prüfen
-Untergrundbeschaffenheit prüfen Nachbarbebauung und Bepflanzung prüfen
-Geplante Veränderungen in den nächsten Jahren prüfen (Umgehungsstraße, Autobahn, Industrieanlagen, Müllverbrennung, Flughafen, etc.). Top

 

Passivhauswand:
Unter einem Passivhaus wird in der Regel ein Gebäude mit einer Lüftungsanlage verstanden, welches aufgrund seiner guten Wärmedämmung keine klassische Heizung benötigt. Genauer betrachtet beschreibt der Begriff einen Energiestandard für Gebäude. Die präzise Definition lautet:

„Ein Passivhaus ist ein Gebäude, in welchem die thermische Behaglichkeit (ISO 7730) allein durch Nachheizen oder Nachkühlen des Frischluftvolumenstroms, der für ausreichende Luftqualität (DIN 1946) erforderlich ist, gewährleistet werden kann - ohne dazu zusätzlich Umluft zu verwenden."

Diese Häuser werden „passiv" genannt, weil der überwiegende Teil des Wärmebedarfs aus „passiven" Quellen gedeckt wird, wie Sonneneinstrahlung und Abwärme von Personen und technischen Geräten. Das Ergebnis ist ein hoher Wohnkomfort, gekoppelt mit einem niedrigen Energieverbrauch. Die Bauweise ist nicht auf bestimmte Gebäudetypen beschränkt, es gibt z. B. auch Umbauten und Sanierungen, bei denen der Passivhausstandard erreicht wurde. Top

 

Primärenergiebedarf:
Der Primärenergiebedarf ist zum einen die Gesamtheit der energietechnischen Größen wie Heizwärmebedarf, Heizenergiebedarf, Trinkwasser-Wärmebedarf, Trinkwasser-Wärmeenergiebedarf und Anlagenaufwandszahl. Außerdem erstreckt er sich bis hin zum zusätzlichen Aufwand für die Bereitstellung des eingesetzten Energieträgers, der sich z.B. für Strom und Gas deutlich voneinander unterscheidet. Top

 

Pultdach:
Ein Pultdach ist ein Dach mit nur einer geneigten Dachfläche. Die untere Kante bildet die Dachtraufe, die obere den Dachfirst. Zu beiden Seiten befinden sich die Ortgänge. Die Wand am First wird die Hohe Wand genannt. Top

 

Policendarlehen:
Darunter wird die Besicherung eines Darlehens durch eine Kapitallebensversicherung verstanden. Der Darlehensnehmer tritt als Sicherheit den Rückkaufswert der Versicherung an die Bank ab. Policendarlehen, die direkt vom Lebensversicherer gewährt werden, sind in der Regel etwas günstiger als Bankdarlehen (ca. 0,5%). Top

 

Polier:
Er trägt als Bauführer die Verantwortung für die sachgemäße Baudurchführung und leitet auf der Baustelle die Handwerker an. In Selbsthilfeprojekten übernimmt der Anleiter der Baufamilien vor Ort häufig „Polieraufgaben”. Top

 



Rang:

Rang ist das Rechtsverhältnis zwischen mehreren dinglichen Grundstücksrechten (z.B. Grundschulden). Er hat die Wirkung, dass in der Zwangsvollstreckung ein vorrangiges Recht zuerst aus dem Erlös zu bedienen ist, bevor ein nachrangiges Recht zum Zuge kommen kann. Top

 

Rangordnung:
Der Rang, also der wirtschaftliche Wert oder die Sicherheit des Rechtes, richten sich nach der Reihenfolge der Antragseingänge (Datum) beim Grundbuchamt. Abweichende Rangverhältnisse können nur im Wege einer Vereinbarung (z.B. Vorrangeinräumungserklärung) erfolgen. Liegt das Einverständnis vom Gläubiger des zurücktretenden Rechtes vor, kann der Grundstückseigentümer die Rangänderung in öffentlich beglaubigter (notarieller) Form beantragen. Die Rangfolge im Grundbuch bestimmt sich normalerweise (ohne vereinbarte Rangänderung) so:  innerhalb einer Abteilung des Grundbuches nach der Reihenfolge der Eintragungen (Nr. 1 hat Rang vor Nr. 2)  zwischen den Abteilungen II und III nach den angegebenen Eintragungsdaten (bei gleichem Datum haben beide Rechte den gleichen Rang). Top

 

Rangstufe:
Die Rangstufe bezeichnet die Sicherheit der im Grundbuch eingetragenen Darlehen. Je höher die Rangstufe, desto geringer ist die Sicherheit des Geldgebers im Verwertungsfall. Vom Zwangsverkaufserlös bekommt zuerst derjenige Gläubiger Geld, der im ersten Rang eingetragen ist. Vom Rest wird der Finanzierer im zweiten Rang bedient, usw.. In der Rangstufe nach der ersten Hypothek können z.B. Bausparkassendarlehen, Arbeitgeberkredite, öffentliche Darlehen oder geliehenes Geld von der Verwandtschaft in das Grundbuch eingetragen werden. 3 und 10 Promille der Bausparsumme, kann aber vom Bausparer jederzeit erhöht oder auch ausgesetzt werden. Top


Regelsparbeitrag:

Damit sind die regelmäßigen Zahlungen gemeint, die die Bausparkassen dem Bausparer in der Ansparphase seines Vertrages als Leitlinie vorgeben. Nicht immer ist dies speziell auch unter dem Gesichtspunkt der Zuteilung der optimale Sparbeitrag. Der Regelsparbeitrag beträgt monatlich zwischen 3 und 10 Promille der Bausparsumme, kann aber vom Bausparer jederzeit
erhöht oder auch ausgesetzt werden. Top


Realkredit:

Dies sind Kredite, die durch Grundpfandrechte gesichert sind. Top

 

Referenzgebäudeverfahren:
Als Nachweis der Berechnung gilt ab EnEV 2009 das Referenzgebäudeverfahren. Für jedes noch so individuell geplante Haus werden Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und Transmissionswärmeverlust (Ht) zweimal ermittelt. Zum einen für das individuell geplante Kundenhaus, zum anderen für das zugehörige, sogenannte Referenzgebäude. Aus dem Vergleich der beiden Werte ergibt sich die KfW-Förderstufe. Top

 

Reine Wohngebiete:
Ist ein Gebiet als reines Wohngebiet im Bebauungsplan ausgewiesen, sind dort lediglich Wohngebäude zugelassen. Ausnahmsweise können Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Anwohner dienen sowie kleine Hotels zugelassen werden. Entsprechendes gilt für Anlagen, die sozialen Zwecken dienen, und Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Top

 

Renovierungskosten:
Anschaffungsnahe Renovierungskosten sind bei der Einkommensermittlung sofort als Werbungskosten oder Bertriebsausgaben abzugsfähig, wenn das Gebäude schon vorher in einem betriebsbereiten Zustand war  nicht wesentlich verbessert wurde. Die Höhe der Aufwendungen und ihre zeitliche Nähe zum Erwerb sind unerheblich. Das Gebäude ist in einem betriebsbereiten Zustand, wenn es im Zeitpunkt des Erwerbs für die Zwecke des Käufers genutzt werden kann, z.B. für die eigenbetriebliche Nutzung oder Fremdvermietung. Müssen funktionsunfähige Teile des Gebäudes, die für die Nutzung unerlässlich sind, wieder hergestellt werden, liegen Anschaffungskosten vor. Dies gilt auch, wenn gleichzeitig mit dem Kaufvertrag über eine Altbauwohnung Modernisierungsarbeiten in Auftrag gegeben werden. Bei wesentlichen Verbesserungen erhöht sich durch die Renovierung der Gebrauchswert des Gebäudes deutlich. Dies ist der Fall, wenn durch die Renovierung ein Wohngebäude von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr hohen Standard angehoben wird. Für die Standardbestimmung maßgeblich sind vor allem die Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation sowie die Fenster. Sind mindestens drei dieser Bereiche von der Renovierung betroffen, kann eine wesentliche Verbesserung vorliegen. Auch wenn die Baumaßnahmen in den zentralen Bereichen zu einer wesentlichen Verbesserung und damit zu Herstellungskosten führen, bleiben die übrigen Schönheitsreparaturen, z.B. Tapezierarbeiten, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben sofort abzugsfähig.Top

 

Rentenkauf:
Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung gegen Zahlung einer meist lebenslänglichen Rente an den Verkäufer. Top

 

Rohbauabnahme:
Die nach Vollendung der tragenden Teile, der Schornsteine, Brandwände, Treppen und der Dachkonstruktion von der Baubehörde auf Antrag des Bauherrn vorzunehmende Prüfung, ob die ausgeführten Bauarbeiten den genehmigten Plänen, den Bauvorschriften und den Bedingungen und Auflagen des Genehmigungsbescheides entsprechen. Top

 

Rohbaurichtmaß:
Ist ein Vielfaches von 12,5 cm (= 8. Teil eines Meters) und baut sich aus dem Maß der Mauersteine und Mauerfugen auf. Top

 

Rohdichte:
Mauersteine werden in Rohdichteklassen zwischen 0,4 und 0,2 angeboten, die die unterschiedlichen Materialeigenschaften (Festigkeit, Belastbarkeit, Speicherfähigkeit, Schallschutz) kennzeichnen. Top

 

Roter Punkt:
siehe Vermesser 5. und 6. Top

 

 


 

Sachverständiger:
Von Baubeteiligten privat oder vom Gericht beauftragter amtliche zugelassener Gutachter für Baumängel. Top

 

Sachwert:
Ist der Wert einer Immobilie, der sich zusammensetzt aus dem Bodenwert und dem Zeitwert des Gebäudes. Gegensatz: Ertragswert. Top

 

Satteldach:
Die gebräuchlichste Dachform ist das Satteldach, das wie ein Prisma auf dem quadratischen Baukörper sitzt. Mit ihm lässt sich jede Dachneigung verwirklichen. Die Größe der nutzbaren Wohnfläche unterm dach ist abhängig von der Höhe des Kniestocks und der jeweiligen Dachneigung. Top

 

Schadenersatz wegen Nichterfüllung:
Beim BGB-Vertrag hat der Bauherr nach § 635 BGB einen Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung gegen den Bauunternehmer/Handwerker. Dabei ist zu beachten, dass Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur anstelle von Wandelung oder Minderung verlangt werden kann. Die Voraussetzungen für diesen Anspruch entsprechen zunächst jenen der anderen Gewährleistungsansprüchen: Es muss ein Baumangen vorliegen, dessen Beseitigung der Bauherr vom Unternehmer unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erfolglos verlangt hat. Als zusätzliche Voraussetzung verlangt § 635 BGB dann vom Bauherrn noch den Nachweis, dass der Mangel vom Unternehmer verschuldet wurde. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den anderen Gewährleistungsansprüchen,bei denen allein der Nachweis eines Mangels genügt; einen Verschuldensnachweis muss der Bauherr dort nicht führen. Auch beim VOB-Vertrag steht dem Bauherrn ein Schadenersatzanspruch dann zu, wenn der Mangel vom Unternehmer verschuldet wurde (§13 Nr. 7 Absatz 1 VOB/B). In Abweichung vom BGB-Vertrag muss es sich um einen wesentlichen Mangel handeln, der die Gebrauchsfähigkeit des Bauwerks erheblich beeinträchtigt. Dieser sogenannte kleine Schadenersatzanspruch ist auf solche Schäden beschränkt, die am Bauwerk selbst auftreten. Unter zusätzlichen Voraussetzungen gewährt § 13 Nr. 7 Absatz 2 VOB/B den sogenannten großen Schadenersatzanspruch, der alle darüber hinaus gehenden Schäden (zum Beispiel: mangelhaft errichtete Decke stürzt herab und beschädigt Einrichtungsgegenstände) abdeckt. Top

 

Selbstschuldnerische Bürgschaft:
Der Verkäufer sichert sich durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft ab  für den Fall, dass der Käufer zahlungsunfähig wird und er dann auf den Nebenkosten
sitzen bleibt. Top

 

Schlüsselfertiges Haus:
Verspricht ein Bauunternehmer oder Architekt dem Bauherrn die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes, so ist hierfür die Vereinbarung eines Festpreises charakteristisch. Typisch ist die schlüsselfertige Herstellung für den Bauträger, welcher neben der Errichtung des Gebäudes auch noch die Übertragung des Grundstückes schuldet. Top


Schuldzinsabzug:

Anton errichtet ein Doppelhaus. Eine Haushälfte wird fremdvermietet oder auch unternehmerisch genutzt, die andere Haushälfte für Wohnzwecke selbstgenutzt. Die Herstellungskosten werden getrennt ermittelt. Baurechnungen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, sind nach dem Verhältnis der Wohnflächen aufgeteilt. Anton finanziert die selbstgenutzte Haushälfte mit Eigenmitteln, die fremdvermietete Haushälfte jedoch mit Darlehen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Anton die Schuldzinsen auch ohne Aufteilung des Doppelhauses in Eigentumswohnungen voll als Werbungskosten abziehen kann, wenn er die Herstellungskosten für die vermietete Haushälfte von einem Bankkonto bezahlt, dessen Guthaben nur aus Darlehensmitteln besteht. Dies gilt auch für das anteilige Entgelt von Baurechnungen, die nach dem Verhältnis der Wohnflächen aufgeteilt werden. Beim Bau eines gemischt genutzten Gebäudes müssen daher zwei Baukonten geführt werden. ein Mietkonto, das aus Darlehensmitteln gespeist wird, und ein Privatkonto, das aus eigenen Mitteln gespeist wird. Bei Baurechnungen, die nach dem Verhältnis der Wohnflächen aufgeteilt werden, müssen zwei Überweisungsträger ausgestellt werden, das anteilige Entgelt für die Mietwohnung wird bezahlt vom Mietkonto, das anteilige Entgelt für die Privatwohnung wird bezahlt vom Privatkonto. Ein einheitliches Baukonto ist schädlich, denn jede Mischung von Eigenund Fremdmitteln schränkt den Schuldzinsenabzug ein. Top

 

Schlüsselfertiges Bauen:
Verspricht ein Bauunternehmer oder Architekt dem Bauherrn die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes, so ist hierfür die Vereinbarung eines Festpreises charakteristisch. Typisch ist die schlüsselfertige Herstellung für den Bauträger, welcher neben der Errichtung des Gebäudes auch noch die Übertragung des Grundstückes schuldet. Top

 

Schnurgerüst:
Auf der Baustelle im Bereich der späteren Gebäudeecken aufgestellte Gerüste, über die mittels Schnüren oder Drähten das fluchtgerechte Anlegen von Wänden, Stützen, Achsen und dgl. erfolgt.Top


Schlusszahlung:
Als solche gekennzeichnete Zahlung auf die Schlussrechnung. Top


Schwarzbau(en):
Unter einem Schwarzbau versteht man die Durchführung eines Bauvorhabens ohne Genehmigung der Baubehörde. Erlangt die Behörde Kenntnis von einem Schwarzbau, stehen ihr gegen den Bauherrn eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung. neben erheblichen Bußgeldern ist die Stilllegung der Baustelle, eine Nutzungsuntersagung oder auch eine Abbruchverfügung möglich. Top

 

Sickerdole:
Eine meist aus Betonringen hergestellte, mit grobkörnigem Kies ausgefüllte Grube zur Versicherung des Regenwassers aus Dächern oder Plätzen. Top

 

Sondereigentum:
Eigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum) sowie an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum). Gegensatz: Gemeinschaftseigentum. Top


Soforteinzahler: Darunter versteht man die Bausparer, die das Mindestsparguthaben bei Vertragsschluss sofort einzahlen. Da diese Summe während der Laufzeit desVertrages verzinst wird, kann unter Umständen die gesonderte Einzahlung der Abschlussgebühr entfallen. Top

 

Solarthermie:
Gut 90% dr privat genutzten Energie gehen auf das Konto der Heizkosten und Warmwasseraufbereitung. Solarthermische Anlagen versprechen, die Energiebilanz sofort und dauerhaft zu senken, denn Sonnenenergie ist kostenlos und unerschöpflich. Das Herzstück der Anlage bildet ein Solarkollektor, der die einfalllende Sonnenenergie aufnimmt und in Wärme umwandelt. Über die Wärmeträgerflüssigkeit, eine Gemisch aus Wasser undökologisch unbedenklichem Frostchutzmittel, gelangt diese Energie in den Warmwasserspeicher. Durch sein enormes Speichervolumen können Nutzer selbst Schlechtwettertage mit einer geringen Sonneneinstrahlung problemlos überbrücken. Größere Solaranlagen können auch zur kompletten Raum- und Wasserheizung herangezogen werden. Top

 

Sonderfachleute:
Häufig werden auf der Baustelle neben den Kenntnissen des Architekten noch spezielle Fachkenntnisse von Statikern, Heizungsbauern, Vermessungsingenieuren, Klimatechniker etc. benötigt. Diese werden als Sonderfachleute bezeichnet. Top


Sparerfreibetrag:
Der jährliche Sparerfreibetrag für Kapitaleinkünfte beträgt ab dem 01.01.2002 für Ledige € 1.550,-- und für Verheiratete € 3.100,--. Zusätzlich gilt ein Werbungskostenpauschbetrag von € 50,- bzw. € 100,-. Darüber hinausgehende Kapitaleinkünfte müssen mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Top

 

Spekulationsfrist:
a. Verkauf von vermieteten Immobilien: Der Gewinn bleibt steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mindestens 10 Jahre liegen. Andernfalls handelt es sich um ein Spekulationsgeschäft und der Gewinn muss mit dem Fiskus geteilt werden. Verkauf von eigengenutzten Immobilien: Der Gewinn bleibt immer dann steuerfrei, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und mindestens in den beiden vorangegangenen Jahren oder schon immer selbstgenutzt wurde, egal wieviel Zeit zwischen Anschaffung und Verkauf gelegen hat. Dies gilt auch, wenn die Immobilie wohnen durften.
b. Spekulationsgewinne vermindern: vor dem zu versteuernden Gewinn dürfen neben den Anschaffungsund Herstellungskosten auch alle Ausgaben die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallen sind abgezogen werden. Dazu zählen Fahrt-, Makler-, Telefon- und Faxkosten,
c. Drei-Objekt-Grenze: Werden innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Immobilien vom selben Eigentümer veräußert, unterstellt ihm das Finanzamt einen gewerblichen Handel. Dann müssen zusätzliche Steuern bezahlt werden. Top

 

Spitzboden:
Der Spitzboden ist der unausgebaute Dachraum über einem Dachgeschoss. Top

 

Straßenbebühr:
siehe Nebenkosten. Top

 

Straßenbegrenzungslinie:
Sie wird auch Straßenfluchtlinie genannt und ist die Linie, die die Grenze zwischen Baugrundstück und Verkehrsfläche bildet. Top

 

Statiker:
Aufgabe des Statikers, auch Tragwerksplaner genannt, ist die Festlegung der Konstruktionsarten und Konstruktionsstärken der tragenden Teile des Gebäudes. Er wird der Gruppe der Sonderfachleute zugerechnet. Top

 

Städtebauförderung:
Gegenstand der Städtebauförderung sind Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch. An der Finanzierung der Städtebauförderung beteiligen sich Bund und Länder. Die Fördermittel werden durch die Gemeinden eingesetzt und mit einem Eigenanteil komplementiert. Gefördert werden z.B. Untersuchungen, Planungen, Ordnungsmaßnahmen, Wohnumfeldverbesserungen und Verkehrsberuhigungen. Top

 

 

 

Teilbaugenehmigung:
Eine Teilbaugenehmigung kann der Bauherr nach den Vorschriften der einzelnen Landesbauordnungen (dem Bauordnungsamt muss ein kompletter Bauantrag der den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, sowie die nachgewiesene Standsicherheit vorliegen) dann beantragen, wenn er schon vor Abschluss des gesamten Baugenehmigungsverfahrens mit den Arbeiten beginnen möchte. Er kann dann das Genehmigungsverfahren in einzelne Bauabschnitte spalten. Mit Vorliegen der Teilgenehmigung für einen Bauabschnitt kann sofort mit den betreffenden Arbeiten begonnen werden. Darin liegt der Unterschied zum Bauvorbescheid, der gerade keine Erlaubnis zum Baubeginn beinhaltet. Top

 

Teilbausparsumme:
Einige Bausparkassen bieten Tarife an, bei denen die ursprüngliche Bausparsumme bei Bedarf in Teilsummen zerlegt werden kann - z.B. wenn der Bau früher als geplant begonnen werden soll. Dadurch kann erreicht werden, dass die Teilsumme früher zugeteilt wird. Top

 

Teileigentum:
Teileigentum ist Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (Büro, Laden, Praxisräume) in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Das Teileigentum unterscheidet sich von dem Wohnungseigentum lediglich in der Art der Nutzung, wobei für die Abgrenzung die bauliche Eignung und die ursprüngliche Zweckbestimmung maßgebend sind. Top

 

Teilungserklärung:
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz kann der Eigentümer eines Grundstücks durch eine entsprechende Eintragung ins Grundbuch die Teilung seines Eigentums erklären. Aus der Teilungserklärung geht dann hervor,welche Rechte die einzelnen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft an dem Grundstück haben. Top

 

Teilung und Teilungsgenehmigung:
Häufig möchte der Bauherr im Zusammenhang mit einem Vorhaben sein Grundstück teilen. Hierfür benötigt er nach § 19 BauGB eine Genehmigung, die sogenannte Teilungsgenehmigung. Dazu bedarf es zunächst einer Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt, aus welcher sich der Wunsch des Bauherrn nach Teilung des Grundstücks ergibt. Der abgeteilte - in der Fachsprache “abgeschriebene” - Grundstücksteil soll dann zu einem selbständigen Grundstück mit einem eigenen Grundbuchblatt werden. Entspricht der Teilungsantrag den gesetzlichen Erfordernissen, ist über die Teilungsgenehmigung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages zu entscheiden. Diese Frist kann von der Behörde durch einen Zwischenbescheid noch einmal um maximal drei Monate verlängert werden. Wird sie nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt, gilt die Genehmigung als erteilt. Sofern es sich um die Errichtung eines Wohngebäudes innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans handelt, beträgt die jeweilige Frist lediglich einen Monat. Top

 

Tilgungsbetrag/-beitrag:
Das ist der Anteil der Rate, mit dem das Darlehen zurückgezahlt (getilgt) wird: Er beträgt bei Kreditinstituten anfangs häufig 1 bis 2 Prozent, bei Bausparkassen 5 bis 8 Promille der Bausparsumme. Top

 

Tilgungshypothek:
Ein Festhypothekendarlehen, bei dem der Schuldner aus Zinsen und Tilgung sich zusammensetzende Jahresleistungen bis zur vollständigen Rückzahlung zu entrichten hat. Gegensatz Festbetragskredit. Top

 

Tilgungsstreckung:
Tilgungstreckung bedeutet, dass ein Teil des Disagios nicht von dem Betrag des Hauptdarlehens bei der Auszahlung gekürzt, sondern als Nebendarlehen gegeben wird. Die Zinsen für das Nebendarlehen werden bei der ersten Zahlung pauschal einbehalten. Zunächst ist dieses Nebendarlehen zurückzuzahlen; erst danach beginnt die Tilgung des Hauptdarlehens. Top

 

Tragende Wände:
Statisch tragende Außen- oder Zwischenwände (Deckenlasten). Im konventionellen Bau in der Regel mindestens 24 cm dick, bei besonderen Auflagen auch 17,5 cm dick. Top

Transmissionswärmeverlust:
Der Transmissionswärmeverlust (Ht) bezeichnet die Wärme, die durch Außenwände, Fenster, Dach und Lüftung verloren geht. Je kleiner die Wärmeverluste desto besser. Top


Trinkwasser-Wärmebedarf (Warmwasser):
Darunter wird die Nutzwärme verstanden, die erforderlich ist, um die gewünschte Menge an Trinkwasser zu erwärmen. Top

 

Trinkwasser-Wärmeenergiebedarf:
Auch Anlagen zur Trinkwassererwärmung können in der Regel nicht verlustfrei arbeiten. Der Trinkwasser-Wärmeenergiebedarf umfasst daher die gesamte Energiemenge, die dem Trinkwassersystem zugeführt werden muss, um den Trinkwasser-Wärmebedarf zu decken. Top


 

Übereignung:
Vollzug des Grundstückskaufvertrages durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Top

 

Umbauter Raum (DIN 277):
Ist der Raum, der umschlossen wird von den Außenmauern von Unterkante Kellersohle bis der äußeren Dachhaut. Bei nicht unterkellerten Häusern wird die Geländeunterkante gerechnet. Bei ausgebautem Dachgeschoss wird der Raum des ausgebauten Dachgeschosses voll, der Raum des nicht ausgebauten Dachgeschosses zu einem Drittel berechnet. Im Kubikmeter (cbm) umbauter Raum sind Balkone, Terrassen, Außentreppen usw. nicht enthalten. Top

 

Umlegung:
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden die öffentlichenVerkehrs- und Grünflächen ausgewiesen und das Gebiet in bebauungsfähige Grundstücke eingeteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dabei eine Baulandumlegung erforderlich sein. Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist in der Gemeindeverwaltung eingerichtet. Top

 

Umlegungsausschuss:

Von der Gemeinde als Umlegungsstelle gebildeter Ausschuss mit selbständiger Entscheidungsbefugnis für die Durchführung der Umlegung. Top

 

Umsatzsteuer:
Betreibt ein Ehegatte ein Unternehmen und nutzt dafür Teile des neuen Hauses, so kann man das Finanzamt an den Baukosten beteiligen. Werden nämlich Räume als Werkstatt, Laden oder als Büro an den Unternehmer vermietet, kann die Umsatzsteuer, die der Bauherr an den Handwerker zahlt, anteilig vom Finanzamt zurückverlangt werden. Wichtig: Der Unternehmerehegatte muss mit dem Bauherrn einen Mietvertrag abschließen. Hierbei muss vereinbart werden, dass die Miete zuzüglich Umsatzsteuer bezahlt wird. Diese Umsatzsteuer muss vom Vermieter an das Finanzamt weitergeleitet werden, der Mieter kann den gleichen Betrag von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen. Dies geht auch, wenn beide Ehegatten Bauherren sind. Man muss aber darauf achten, dass das Mietverhältnis wie zwischen „fremden Dritten” gestaltet ist. Man braucht eine schriftlichen Mietvertrag und die Miete muss regelmäßig vom Konto des Unternehmers auf das Konto des Vermieters überwiesen werden. Top

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Hat der Erwerber eines Grundstückes bzw. Hauses die fällige Grunderwerbsteuer entrichtet oder ist er davon befreit, so stellt ihm das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Erst danach kann er die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt beantragen. Top

 

Unterbrechung der Verjährung:
Gerade wegen der beim Bauvertrag relativ kurzen Verjährungsfristen bei Baumängeln muss der Bauherr Kenntnis von denjenigen Umständen haben, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. Dazu gehört z.B. die Einreichung einer Klage oder eines Mahnbescheides sowie die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens. Ein in der Baupraxis häufiger Fall besteht im Anerkenntnis des Mangels durch den Bauunternehmer/Handwerker. Ein solches Anerkenntnis wird bei einem Verhalten angenommen, aus dem sich das Bewusstsein des Auftragnehmers vom Bestehen eines Anspruches des Bauherrn ergibt. Dazu gehört beispielsweise die Durchführung von Mängelbeseitigungsarbeiten, die von der Rechtsprechung häufig als Anerkenntnis eingeordnet wird. Bringt der Bauunternehmer/Handwerker jedoch zum Ausdruck, dass er die Arbeiten nur “im Kulanzweg” erbringt, kann nicht von einer Anerkenntnis ausgegangen werden. Eine Verjährungsunterbrechung tritt dann nicht ein. Wurde die Verjährung unterbrochen, bedeutet dies, dass zu diesem Zeitpunkt eine neue (volle) Gewährleistungsfrist zu laufen beginnt. Top


 

Untersparrendämmung:
Die Untersparrendämmung wird heute in der Regel mit einer Zwischensparrendämmung kombiniert, um Wärmebrücken zu minimieren und eine bessere Dämmung unter dem Dach zu erreichen. Top

 

Urkundsmessung:
siehe Vermesser 2. Top

 

U-Wert:
Was früher k-Wert war, ist heute U-Wert. Das hat seine Ursache schlicht in der Europäisierung und Vereinheitlichung der Begriffe. Da beim U-Wert auch noch Wärmebrücken berücksichtigt werden, kann er geringfügig über dem k-Wert liegen. Der U-Wert ist der wichtigste Wert zur wärmetechnischen Beurteilung von Bauteilen. Er wird als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet und beschreibt den Wärmestrom durch ein Bauteil in Watt pro Quadratmeter Fläche bei einem Kelvin (Grad Celsius) Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenseite. Je kleiner dieser Wert ist, desto besser ist der Wärmeschutz. In der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die U-Werte für Einzelbauteile bei Neubauten vorgeschrieben. Ein kleiner tiefgesetzter Buchstabe (z.B. Uw=Fenster/Window) weist auf das betreffende Bauteil hin. Top


 

Variabler Zins:
Aufgrund einer Zinsgleitklausel kann der Darlehensgeber den Nominalzins des Darlehens jederzeit an die aktuelle Marktsituation anpassen. Der Zins ist also nicht festgeschrieben. Top

 

Verjährung:
Gerade in Bausachen spielt die Verjährung erfahrungsgemäß eine große Rolle. Der Bauherr muss wissen, dass mit Eintritt der Verjährung nicht der (Zahlungs- oder Gewährleistungs-) Anspruch als solcher untergeht. Die Verjährung gewährt vielmehr die Möglichkeit eines Leistungsverweigerungsrechts, wenn sich der Betroffene auf die Verjährung ausdrücklich beruft. Im Bauprozess berücksichtigt beispielsweise das Gericht die Verjährung auch nur dann, wenn eine Partei ausdrücklich die Einrede der Verjährung erhebt. Top

 

Verkehrswert:
Das ist der jederzeit erzielbare Verkaufspreis einer Immobilie. Er wird auf der Grundlage des Sachwertes und des Ertragswertes ermittelt. In die Bewertung fließen außerdem die Lage am Grundstücksmarkt sowie die örtlichen Gegebenheiten mit ein. Top

 

Veränderungssperre:
Da die Aufstellung des Bebauungsplans durch die Gemeinde einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann, hat sie ein Interesse daran, dass bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, die den Festsetzungen des künftigen Plans möglicherweise entgegenstehen. Sie kann daher für diesen Zeitraum eine Art “Bausperre” durch den Erlass einer Veränderungssperre erreichen. Praktisch bedeutet dies, dass während dieser Zeit nicht gebaut werden kann. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Bauherr bereits vor Inkrafttreten der Veränderungssperre einen Bauvorbescheid erwirkt hat. Dann kann die Baubehörde den Antrag nicht mit der Begründung ablehnen, er stehe im Widerspruch zum zwischenzeitlich ergangenen Bebauungsplan. Die Geltung einer Veränderungssperre ist jedoch nach § 17 Absatz 1 BauGB auf zwei Jahre beschränkt. Die Frist kann aber von der Gemeinde um ein weiteres. Jahr verlängert werden. Top

 

Verkehrssicherungspflicht:
Derjenige, der eine Gefahrenstelle (zum Beispiel Baustelle) eröffnet, ist verpflichtet, ausreichende Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen. So ist
der Bauherr verpflichtet, die Baustelle in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und sie abzusichern. Gefahrenstellen, die er erkennt, muss er unverzüglich beseitigen. Neben dem Bauherrn trifft die Verkehrssicherungspflicht jedoch auch noch den Architekten, den Bauunternehmer sowie die am Bau beteiligten Handwerker. Top

 

Vermesser:
Der Vermessungsfachmann wird für mehrere Leistungen benötigt:
1. Ist der Entschluss zu bauen gefasst, benötigt man zuerst einen Plan, der das zu bebauende Grundstück , auch Flurstück oder Parzelle genannt, in Form und Größe darstellt - einen so genannten Vorabzug, der im Maßstab 1:500 angefertigt wird.
2.Sind Änderungen der Grenze (Abtrennung/Teilung) nötig, so ist diese nach Genehmigung in das Grundbuch einzutragen. Der öffentlich bestellte Vermesser führt die Urkundsmessung durch.
3.Der Architekt benötigt zur Planung die dritte Dimension, die Höhendarstellung. Diese Geländeschnitte werden im Maßstab 1:100 vom Vermesser angefertigt.
4.Um das Baugesuch vollständig zur Genehmigung einreichen zu können, ist ein nach den Vorschriften der jeweiligen Genehmigungsbehörde gefertigter Lageplan notwendig.
5.Die Baugenehmigung ist erteilt, der “Rote Punkt”, die Baufreigabe fehlt noch. Der Vermessungsfachmann steckt das Bauvorhaben ab (Absteckung) und gibt die Aushubtiefe an.
6.Zur Baufreigabe muss zudem der Aushub getätigt und das Schnurgerüst erstellt sein, an dem der Vermesser die äußere Begrenzung des Baukörpers entsprechend der Baugenehmigung durch Nägel auf dem Schnurgerüst markiert hat und zusätzlich die Erdgeschossfußbodenhöhe angegeben ist. Danach stellt der Vermesser die Abnahmebescheinigung aus, die nach Einreichung beim Bauamt zur Ausfertigung des “Roten Punktes” führt. Dieser ist sichtbar an der Baustelle anzubringen.
7.Für die Auszahlung von Krediten verlangen Kreditinstitute oft Grenzbescheinigungen (Grenzattest). Nach Überprüfung des Kellers (bzw. Rohbaus) stellt der Vermesser diese aus.
8.Die Einmessung der erstellten Gebäude für die amtlichen Karten- und Buchwerke sind durch Gesetz vorgeschrieben. Diese Leistung wird durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder die Vermessungsbehörde im Auftrag der Bauherrschaft erbracht. Top

 

Vermessungsamt:
Behörde, die alle Grundstücke amtlich vermisst, in einem Kartenwerk darstellt und in Katasterbüchern in Übereinstimmung mit dem Grundbuch beschreibt (Liegenschaftskataster). Top

 

Vertragsstrafe:
Die Vertragsstrafe - auch Pönale genannt - stellt für den Bauherrn ein sehr effizientes Druckmittel dar, den Bauunternehmer bzw. Handwerker zur ordnungsgemäßen erbringung seiner Arbeiten zu veranlassen. In der Baupraxis wird entweder die nicht fristgemäße Fertigstellung der Arbeiten oder aber die nicht ordnungsgemäße Erbringung der Bauleistungen unter Vertragsstrafe gestellt. Kommt es dem Bauherrn auf die fristgemäße Fertigstellung an, muss der Unternehmer üblicherweise für jeden Verzögerungstag einen bestimmten Prozentsatz des Auftragswertes als Vertragsstrafe entrichten.Eine Vertragsstrafe bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer bzw. Handwerker. Top

 

Verfahrensfreiheit:
Kein Genehmigungsverfahren ist erforderlich für:
 -untergeordnete oder unbedeutende Anlagen, z.B. Geräteschuppen, Balkonverglasungen, Pergolen; tragende und nichttragende Innenwände, Decken, Stützen oder Treppen in Wohngebäuden; Außenwand- oder Dachöffnungen in Wohngebäuden; Außenwandverkleidungen, Verblendungen, Verputz; Feuerungsanlagen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters; photovoltaische oder thermische Solaranlagen; Einfriedungen oder Stützmauern bis 2 m Höhe; Nutzungsänderungen ohne höhere Anforderungen als bei bisheriger Nutzung;  Schaffung zusätzlichen Wohnraums in Wohngebäuden geringer Höhe (oberste Fensterbrüstung < 8 m über Gelände); Abbruch von Anlagen geringer Größe. Top

 

Versicherungen:
Für den Erwerber von Baueigentum sind Versicherungen sehr wichtig. Versicherungsarten in der Bauphase:Bauherrenhaftpflichtversicherung: schützt den Bauherren gegenüber Schadensansprüchen aus Verletzung seiner Pflichten Bauleistungs-(Bauwesen-)Versicherung: sichert das Vermögen gegenüber Schäden an fertigen Bauteilen durch höhere Gewalt und andere unabwendbare GefahrenBauhelfer-Unfallversicherung: Bei Unfällen von Verwandten oder Bekannten wird Entschädigung über das in der Reichsversicherungsordnung fixierte Maß hinaus geleistet Feuer-Rohbau-Versicherung: sichert den Gebäuderohbau und Baustoffe gegen Feuerschäden Versicherungsarten in der Wohnphase: Wohngebäude-Versicherung: Absicherung des Gebäudes gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel Hausrat-Versicherung: Schutz des Gebäudes gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Hagel und Sturm Privathaftpflicht-Versicherung: Befriedigung berechtigter Schadensersatzansprüche Dritter und Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Verletzung der Sorgfaltspflicht u.a. aus der Nutzung des eigenen Hauses. Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer: Befriedigung berechtigter Schadensersatzansprüche Dritter und Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Verletzung der Sorgfaltspflicht u.a. aus der Nutzung des vermieteten bzw. teilvermieteten Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Schutz vor Ansprüchen aus Gewässerschäden durch defekte Heizöltankanlagen. Top


Verzugszinsen:
Dies sind Zinsen, die einem Schuldner, z.B. dem Kreditnehmer berechnet werden, wenn er seinen Zahlungen nicht rechtzeitig nachkommt. Top


VOB/- Vertrag:
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen stellt ein auf die besonderen Bedingungen am Bau zugeschnittenes Regelwerk dar. Sie besteht aus drei Teilen (VOB/A, VOB/B und VOB/C). Dabei regelt Teil A die Allgemeinen Vergabebedingungen von Bauleistungen. Teil B enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und in Teil C sind Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen enthalten. Die in der VOB/B enthaltenen Vertragsbedingungen weichen in mehreren Punkten vom Werkvertragsrecht des BGB ab. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag sind aber nicht etwa zwei völlig verschiedene Regelwerke. Auch der VOB-Vertrag basiert auf einem Werkvertrag, der jedoch durch die Vertragsbedingungen der VOB/B modifiziert und ergänzt wird. In wenigen Dingen lässt die VOB eine Veränderung zu. Wird sie in einem der anderen Teile verändert ist sie gesamt außer Kraft gesetzt - es gilt das BGB. Top

 

Vorabzug:
siehe Vermesser 1. Top

 

Vorbehalt der Vertragsstrafe:
Hat der Bauherr mit dem Bauunternehmer/Handwerker eine Vertragsstrafe vereinbart, so muss er sich die Geltendmachung der Vertragsstrafe bei Abnahme ausdrücklich vorbehalten. Die Gerichte lassen weder einen früher geltend gemachten Vorbehalt noch einen nach der Abnahme geäußerten Vorbehalt zu. Versäumt der Bauherr die rechtzeitige Geltendmachung des Vorbehaltes, verliert er seinen Anspruch auf die Vertragsstrafe. Top

 

Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF):
Sie bezeichnet eine Außenwandkonstruktion, bei der zwischen der an der Außenseite des Mauerwerks angebrachten Dämmung und der Verkleidung eine Luftschicht besteht. Über eine Schienenkonstruktion aus Holz oder Aluminium wird die vorgehängte Verkleidung mit dem Mauerwerk verbunden. Die Vorteile der Konstruktion liegen in der guten Wärmedämmung und der Hinterlüftung, die eine Luftzirkulation ermöglicht und so Hitzestau im Sommer und Schäden durch Feuchtigkeit verhindert. Als Verkleidung kommen ganz unterschiedliche Baustoffe wie Klinker, Holzpaneele und Platten aus Faserzement oder Aluminium infrage. Top


Vorhaben- und Erschließungsplan:
Die Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan (der vorhabenbezogene Bebauungsplan) ist ein städtebauliches Instrument nach dem Baugesetzbuch, das dann in Betracht kommt, wenn ein Investor ein konkretes Vorhaben verwirklichen will und die Gemeinde das Vorhaben für städtebaulich sinnvoll erachtet. Top

 

Vorkaufsrecht:
Das Vorkaufsrecht ist das Recht des Vorkaufsberechtigten, das Grundstück von dem Eigentümer zu den gleichen Bedingungen zu kaufen, wie sie in dem Kaufvertrag mit einem Dritten vereinbart worden sind. Top

 

Vorkaufsrecht der Gemeinde:
Nach §§ 24 und 25 BauGB besitzt die Gemeinde zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise auch Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist. Technisch wird die Verwirklichung des Vorkaufsrechts wie folgt gesichert: Der Grundstücksverkäufer ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrages unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Diese hat dann zwei Monate zeit, ihr Vorkaufsrecht (durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung) auszuüben. Macht sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, stellt sie ein sogenanntes Negativattest aus. Top

 

Vollfinanzierung:
Von einer Vollfinanzierung spricht man dann, wenn eine Immobilie ohne Eigenmittel, d.h. zu 100 % fremdfinanziert wird. Der Kreditgeber prüft die Liquidität bzw. Bonität des Kunden genau und entscheidet dann. Top

 

Vollgeschoss:
Eine Etage eines Gebäudes mit der vorgeschriebenen Raumhöhe über die gesamte Fläche. Sind Dachschrägen in einer Etage vorhanden, ist dieses ein Dachgeschoss. Ein Dachgeschoss ohne Schrägen kann deshalb zugleich ein Vollgeschoss sein. Top

 

Vollmacht des Architekten:
Soweit im Architektenvertrag nichts anderes geregelt ist, beinhaltet die Beauftragung eines Architekten nicht gleichzeitig dessen Berechtigung, den Bauherrn im Rahmen des Bauvorhabens zu vertreten. Die Rechtsprechung hat allerdings erkannt, dass mit der Beauftragung des Architekten mit der technischen Oberleitung und der Bauführung zugleich in gewissem Umfang eine Vertretungsbefugnis gegenüber Bauhandwerkern erteilt wird. Diese Vollmacht ist allerdings inhaltlich stark beschränkt. In keinem Fall ist der Architekt befugt, Änderungen der vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer/Handwerker vorzunehmen. Ebenso ist anerkannt, dass er nicht zur Vereinbarung von Gerichtsstands- oder Schiedsgerichtsklauseln befugt ist. Auch über die Anwendbarkeit der VOB darf er keine Vereinbarung treffen. Wenn er vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermine ändert, handelt er ebenfalls in Überschreitung seiner Befugnisse. Von der beschränkten Vollmacht des Architekten hingegen umfasst ist die Erteilung von Weisungen an Handwerker sowie die Rüge von Mängeln. Damit beschränken sich seine Befugnisse aus der Vollmacht auf die Vornahme tatsächlicher Handlungen und die Abgabe von Erklärungen technischer Natur. Allenfalls bei der Vergabe einzelner und geringfügiger Bauleistungen kann er den Bauherrn vertreten. Top

 

Vollstreckbare Urkunde:
Die vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde wird vom Notar aufgenommen. Der Schuldner und der Eigentümer unterwirft sich darin bei der Grundschuldbestellung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück und sein sonstiges Vermögen, und zwar in das Grundstück in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des Pfandgrundstücks zulässig ist. Top

 

Voranfrage:
siehe Bauvorbescheid. Top

 

Vorkosten:
Dies sind Aufwendungen, die vor Bezug der Wohnung anfallen, z.B. Finanzierungskosten oder Reparaturkosten. Finanzierungskosten, z.B. Schuldzinsen oder Dammnum, sind nicht mehr abzugsfähig, Die Abzugsfähigkeit für Reparaturkosten, entfällt ab 01.01.1999 ebenfalls. Top

 

Vormerkung:
Die Vormerkung ist ein vorläufiges Sicherungsmittel. Sie wird zur Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung, Aufhebung oder inhaltliche Änderung eines Grundstücksrechts oder dessen Rang in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Sie bewirkt, dass der Grundstückseigentümer nicht mehr zum Nachteil des Vormerkungsberechtigten verfügen kann, z.B. ist die vormerkungswidrige Eintragung einer Grundschuld dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam. Top

 

Walmdach:
Das Walmdach ist eine Dachform. Im Gegensatz zum Satteldach hat ein Walmdach nicht nur auf der Traufseite, sondern auch auf der Giebelseite (das ist die kurze Seite des Hauses) geneigte Dachflächen. Sie werden als Walm bezeichnet. Ein vollständiger Walm ersetzt den Giebel, das Dach hat also an allen vier Seiten Schrägen. Ein Walmdach hat aber auf jeden Fall auch einen Dachfirst, ansonsten spricht man von einem Zeltdach (Pyramidendach). Die geneigten Dachflächen bieten weniger Angriffsfläche für Wind, die Windlast auf die Konstruktion wird effektiv verringert. Top

 

Wandelung:
Sowohl beim Bauvertrag als auch beim Kaufvertrag steht dem Bauherrn/Käufer bei Vorliegen von Mängeln das (Gewährleistungs-) Recht auf Wandelung des Vertrages zu. Er kann dann die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Beim Kaufvertrag hat dann der Käufer den Kaufgegenstand an den Verkäufer zurückzugewähren; der Verkäufer hat seinerseits den bereits bezahlten Kaufpreis zu erstatten. Beim Bauvertrag muss der Bauherr dem Unternehmer zunächst eine angemessene Nachbesserungsfrist mit der Erklärung bestimmen, dass er nach Ablauf der Frist die Beseitigung des Mangels ablehne (Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung). Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Bauherr die Wandelung des Vertrages verlangen. Da die Rückabwicklung eines Bauvertrages aus tatsächlichen Gründen schwierig ist, überwiegt in der Praxis die Minderung. Top


Wassergebühr:
siehe Nebenkosten. Top


Wärmebrücken:
Wärmebrücken sind Schwachstellen in der Dämmung von Außenbauteilen. An diesen Stellen ist die Wärmeleitfähigkeit der Konstruktion größer als in den umgebenden Bauteilen. Das Problem dabei ist nicht so sehr die Tatsache, dass sich an den Wärmebrücken Tauwasser niederschlägt. Wird das Mauerwerk im bereiche der Wärmebrücken über einen längeren Zeitraum durchfeuchtet, kann sich Schimmel bilden. Wärmebrücken lassen sich nur durch sorgfältige Planung und gewissenhafte Ausführung der Außenbauteile vermeiden. Top

 

Wärmedämmverbundsystem (WDVS):
Bei einem WDVS handelt es sich um eine Außendämmung, bei der Dämmstoffplatten direkt mit dem Mauerwerk verklebt oder verdübelt werden. Bevor die Oberfläche verputzt wird, wird zur Stärkung der Dämmplatten eine Armierungsschicht aufgetragen. Top


Wärmeleitzahl λ:

Sie gibt Auskunft über die Wärmeleitfähigkeit eines Stoffs und berechnet wie der U-Wert die Höhe der Energiemenge, die innerhalb einer bestimmten Zeit durch einen Stoff fließt. Je geringer λ ist, desto weniger Wärme wird abgegeben und desto besser ist die Wärmedämmeigenschaft des Materials. Im Unterschied zum U-Wert handelt es sich bei der Wärmeleitzahl jedoch um eine dickeunabhängige Stoffeigenschaft (Einheit: W/mK). Top

 

Wärmeschutzverordnung:
Ein Bundesgesetz zur Heizenergieeinsparung. Darin ist vorgeschrieben, mit welchen Mindest-K-Werten einzelne Bauteile oder in einem anderen Verfahren die gesamte Hüllfläche eines Gebäudes ausgestattet sein müssen. Die Wärmeschutzverordnung ist durch die Energieeinsparverordnung außer Kraft gesetzt worden. Top

 

Wärmespeicherung:
Die Fähigkeit, Wärme zu speichern. Zum Beispiel ein Ziegel mit einer Rohdichte von 1,8 kg/dm³ kann größere Mengen Wärmeenergie aufnehmen und bei Abfall der Umgebungstemperatur wieder abgeben als ein superdämmender Leichtziegel. Die Wärmespeicherfähigkeit von Baustoffen sollte neben der Wärmeleitfähigkeit nicht vernachlässigt werden. Über das Jahr gerechnet, ergibt sich lt. Prof. Dr. Hauser an der UNI Braunschweig allerdings nur ein Vorteil von 1,6% gegenüber der Leichtbauweise. Top


Werbungskosten:
Alle Aufwendungen, die dazu dienen, Einnahmen aus Grundbesitz zu erzielen, zu erhalten und zu sichern, also beispielsweise Gemeindeabgaben, Betriebskosten, Kreditzinsen sowie die AfA. Können in der Einkommensteuererklärung von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Top


Wertsicherungsklausel:
Klausel in langfristigen Verträgen, durch welche die Geldwertveränderung ausgeglichen werden soll. Bedarf bei Automatik der Genehmigung durch die Landeszentralbank. Top

 

Werkvertrag:
Der im § 631 BGB geregelte Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes. Der Besteller (Bauherr) wird zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Charakteristisch für den Werkvertrag ist dessen Erfolgsbezogenheit. Der Unternehmer schuldet also immer einen bestimmten Erfolg (z. B.: fachgerechte Erstellung eines Gebäudes, erfolgreiche Reparatur einer Heizungsanlage etc.) und nicht lediglich ein Tätigwerden. Ist der Werkvertrag auf die Erbringung von Bauleistungen gerichtet, wird er umgangssprachlich auch als Bauvertrag bezeichnet. Top

 

Wirtschaftlichkeits-Berechnung: Die Feststellung der Wirtschaftlichkeit durch eine Kalkulation, in der Gesamtkosten und Finanzierungsmittel sowie laufende Aufwendungen und Erträge jeweils einander gegenübergestellt werden. Top

 

Wohlfühlfläche:
Angabe der Wohnfläche bei den ProHaus Hausentwürfen in Anlehnung an DIN 277. Top

 

Wohnfläche/-nberechnung:
Die Wohnfläche ist die Fläche, die sich aus dem lichten Abstand der Zimmerwände im Bereich vorgeschriebener Zimmerhöhe errechnet. Verschiedene Flächen wie Dachschrägen, Balkone, Terrassen werden nur mit einem gewissen Prozentsatz zur Wohnfläche hinzugerechnet. Top

 

Wohngebiet:
WR ist die Abkürzung für reines Wohngebiet. Diese Gebiete dienen ausschließlich Wohnzwecken. Es können dort vom Eigenheim bis zum Mehrfamilienhaus alle Arten von Wohngebäuden errichtet werden. Außerdem dürfen dort Freiberufler, wie Ärzte, Steuerberater und Handelsvertreter Büros oder Praxen einrichten. Ausnahmsweise können Läden und nichtstörende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner dienen, zugelassen werden. Hierunter fallen z.B. Friseure, Bäckereien und  WA ist die Abkürzung für allgemeines Wohngebiet. Diese Gebiete dienen zwar nicht ausschließlich, aber vorwiegend Wohnzwecken. Dort sind weitergehende Nutzungsmöglichkeiten zulässig. So können Läden, Schank- und Speisewirtschaften betrieben werden, die der Versorgung der Bewohner dienen. Ausnahmsweise können auch Tankstellen, Gartenbaubetriebe und Hotels zugelassen werden. Lebensmittelgeschäfte. Ebenfalls zulässig sind Einrichtungen, die den gesundheitlichen Bedürfnissen der Bewohner dienen, etwa Apotheken. Top

 

Wohngeld:
Wird auf Antrag gewährt und ist u.a. an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Es ist nicht zurückzuzahlen. Top

 

Wohnung:
Siehe Einliegerwohnung. Top

 

Wohnungsbau:
Wohnungsbau zu marktwirtschaftlichen Bedingungen ohne öffentliche Mittel. Gegensatz: sozialer Wohnungsbau. Top

 

Wohnungseigentum/Eigentumswohnung:
Wohnungseigentum ist Sondereigentum an einer abgeschlossenen Wohnung, das mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (wie Grund und Boden, Treppenhaus, Keller) untrennbar verbunden ist. Das Wohnungseigentum ist veräußerlich und belastbar. Top



 

Zeltdach:
Bei dieser besonderen Dachform weisen alle vier Dachseitenteile die gleiche Größe auf und laufen in der Mitte spitz zusammen. Top

 

Zielbewertungszahl:
Von der Bausparkasse zu den Stichtagen berechnete Bewertungszahl, die ein Bausparvertrag mindestens erreicht haben muss, um in der kommenden Zuteilungsperiode zugeteilt zu werden. Top

 

Zinsen:
Vergütung für Darlehensgewährung entweder nach festem Zinssatz für die ganze Laufzeit oder variabel angepasst an allgemeine Zinssituation. Top

 

Zinsbindung:
Sie gibt an, wie lange die vereinbarten Konditionen gültig sind. Nach Ablauf dieser Frist (Zinsbindung) muss über die Höhe des Nominalzinses neu verhandelt werden. Top

 

Zusicherung:
Im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben versteht man unter einer Zusicherung die von der zuständigen Baubehörde schriftlich erteilte Zusage, eine bestimmte Baugenehmigung später zu erteilen. Ebenso wenig wie ein Bauvorbescheid berechtigt eine Zusicherung zum Baubeginn. Top

 


Zuschlagstoff:

Das sind kleine Gesteinskörner, die frischem Beton oder Mörtel zugefügt werden, um deren Volumen und Eigenschaften zu verändern. Top

 

Zuteilung:
Dies ist die Mitteilung der Bausparkasse an den Bausparer, dass die Bausparsumme zur Verfügung gestellt werden kann. Sie ist an drei Voraussetzungen gebunden: Mindestsparzeit, Mindestsparguthaben und Zielbewertungszahl. Top

 

Zuteilungsperiode:
Zeitraum, in dem alle Bausparverträge zugeteilt werden können, die am zugehörigen Bewertungsstichtag Mindestguthaben und Zielbewertungszahl erreicht haben. Die Zuteilungsperiode beginnt in der Regel drei Monate nach dem letzten Stichtag und dauert dann drei bis sechs Monate. Top

 

Zwangsversteigerung:
Die Zwangsversteigerung ist das äußerste Mittel eines Gläubigers von einem säumigen, meist nicht mehr zahlungsfähigen Schuldner Befriedigung zu erlangen. Zuständig für die Durchführung von Zwangsversteigerungen ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die fragliche Immobilie gelegen ist. Durch die mit einer Zwangsversteigerung verbundenen Risiken erzielen die Immobilien beim Versteigerungstermin oftmals Zuschlagswerte, die unterhalb des Verkehrswertes liegen. Ein anderer Grund hierfür kann die Tatsache sein, dass die dem Versteigerungsverfahren zugrundeliegenden Wertgutachten zum Zeitpunkt der Versteigerung bereits ein oder zwei Jahre alt sind und deshalb vom Marktgeschehen überholt sein können. Die Versteigerungstermine können der Tagespresse sowie den amtlichen Bekanntmachungen entnommen werden. Außerdem werden die Termine bei den jeweiligen Amtsgerichten ausgehängt. Top

 

Zwerchgiebel:
Bei einem Zwerchdach verläuft der First des Daches quer (= „zwerch“) zum First des Hauptdaches (längster First). Die Firsthöhe des Zwerchdachgiebels ist normalerweise nicht bis zur Firsthöhe des Hauptdaches hochgezogen; dadurch unterscheidet sich das Zwerchdach vom Kreuzdach. Als Zwerchhaus (manchmal auch Zwerghaus) wird ein (meist geschosshoher) Dachaufbau mit Nebendach bezeichnet, der quer zum Hauptdach verläuft. Andere Bezeichnungen für ein Zwerchhaus sind Dacherker oder Lukarne. Zwerchhäuser kann man als vergrößerte Dachgauben verstehen, eine genaue Abgrenzung ist nicht möglich. Ob ein Dachaufbau „noch“ eine Dachgaube darstellt oder – aufgrund der Größe – bereits ein Zwerchhaus mit Nebendach bildet, ist weniger eine Frage von Architektur oder Baukonstruktion, sondern hängt vom lokal geltenden Baurecht und auch sprachlichen Gewohnheiten ab. Einige sprechen allerdings nur dann von einem Zwerchhaus, wenn die Giebelwand in der Flucht der darunterliegenden Außenwand liegt, oder sich konstruktiv auf die darunterliegende Wand stützt, der Giebel des Zwerchhauses also nicht in Richtung Dachfirst verschoben ist. Dabei ist der Zwerchgiebel meist der obere Teil eines Zwerchhauses mit Satteldach. Ein reiner Zwerchgiebel ist in diesem Zusammenhang eine große Spitzgaube ohne Gaubenwangen. Top

 

Zwischenfinanzierung/-kredit:
Kurzfristiger Kredit bis zur Auszahlung von Fremdmitteln mit günstigeren Konditionen und längerer Laufzeit. Wird die Bausparsumme benötigt, bevor der Bausparvertrag zugeteilt ist, kann mit Hilfe der Zwischenfinanzierung die Finanzierungslücke geschlossen werden. Zu diesem Zweck wird ein tilgungsfreies Darlehen in Höhe der Bausparsumme gewährt. Sobald der Bausparvertrag zugeteilt ist, wird dieser Zwischenkredit durch die Bausparsumme abgelöst. Voraussetzung ist, dass das Mindestsparguthaben bereits angespart ist. Einige Bausparkassen verlangen darüber hinaus auch, dass die Mindestsparzeit erfüllt ist. Wird eine Hypothek benötigt, ist bis zur Auszahlung derselben ebenfalls ein Zwischenkredit notwendig. Dieser muss bei einer Geschäftsbank beantragt und bewilligt werden, sonst ist z.B. eine Baufortschrittszahlung nicht möglich. Für den in Anspruch genommenen Teil verlangt die Bank ca. 8-10% Zinsen p.a.. Zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit löst die Hypothek den Zwischenkredit ab.Top

Zwischensparrendämmung:
In diesem Fall wird das Dämmaterial zwischen den Dachsparren eingebracht. Top

 

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